Ausgabe 
18.9.1928
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

67 Erscheint Dienstag und Freitag. 18. September________Dur durch die Post zu beziehen. 1928

--nbalts-Aeberstcht: Straßensperre. Wiesenrundgänge. - Beihilfe an die Bolksbiblivtheken des Kreises. Die IX. Deutsche Bildwoche in Köln. Feldbereinigung Nonnenroth. Dienstnachrichten.

Straßensperre.

Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Provinzialstraße GießenKlein-Linden

im Zuge der O-Straße GießenFrankfurt a. M. vom 24. September d. 3.

ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt für den Verkehr: GießenFrankfurt a. M. über

' Leihgestern, GießenWetzlar über HeuchelheimAtzbach.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 13. September 1928.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Betr.: Wiesenrundgänge im Herbst 1928.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Saufe des Monats Oktober der Herbstwiesenrundgang durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschühen und Wiesenwärter vor­zunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesenoang errichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von An­ständen herbeiführen.

Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verwesten wir auf Absatz ll unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922.

Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unter­zeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes oder ein Aeldschühe oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhindert, so ist der hinderungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben.

Sollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen ote uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Vorlage machen.

Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in 3hrer Gemeinde bestehender Wassergenossenschaften die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Die Genofsenschastsvorstände haben hierbei besonders ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Ünterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind.

Gießen, den 12. September 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: G ü n g e r i ch.

Betr.: Beihilfe an die Volksbibliotheken des Kreises.

An dis Schulvorstands der Landgemeinden des Kreises.

Für die Unterstützung der Volksbüchereien im Kreise stehen uns auch in diesem Jahre einige Mittel zur Verfügung.

Anträge auf Beihilfen können uns bis spätestens zum 18. Oktober vor­gelegt werden. Dabei empfehlen mir Ihnen, anzugeben:

1. Wieviel Bände besitzt die Bücherei?

2. Welche Beiträge und Zuschüsse erhält sie? .

3. Ist sie Mitglied derGesellschaft für Volksbildung in Berlin r

Da die Mittel, die wir den Volksbüchereien zuwenden können, be­schränkt sind und auch in den nächsten Jahren wohl nicht viel großer sein werden, empfiehlt es sich, an Stellen mit dem Ersuchen um Ge­währung von Zuschüssen heranzutreten, denen öffentliche Aufgaben ob­liegen ober von denen Verständnis für die Aufgaben und die Itotlage unserer Volksbüchereien erwartet werden kann (Bürgermeistereien, Kasten,

Bildungsvereine usw.). Eine Mitteilung darüber, inwieweit Sie mit ent­sprechenden Anregungen Erfolg haben, ist erwünscht.

Gießen, den 15. September 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer._______________

Betr.: Die IX. Deutsche Bildwoche in Köln.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Bildstelle des Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht ver­anstaltet vom 5. bis 9. Oktober in Köln die IX. Deutsche Bildwoche. Es wird behandelt das stehende Lichtbild und der laufende Bildstreifen im Schulunterricht und in der Jugendpflege: besonders aber auch die Frage des Verhältnisses des Films zur Volksbildung.

Wir weisen Sie auf die Veranstaltung hin.

Gießen, den 14.September 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Felddereinigung Nonnenroth; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan).

In der Zeit vom 25. September 1928 bis einschließlich 8. Oktober 1928 liegen im Rathaussaal zu Nonnenroth die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es find dies:

A. Gemarkung Nonnenroth:

1. der allgemeine Meliorationsplan mit einem Verzeichnis über die geänderten Wege und Gräben;

2. 16 Zuteilungskarten;

3. zwei Bände Gütergefchosfe I;

4. ein Band Zusammenstellung der Gütergefchosfe;

5. ein Band Gütergefchosfe mit Zuteilungsplan;

6. zwei Bände topographisches Zuteilungsverzeichnis;

7. ein Band Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume;

8. ein Band Obstbaumgefchosfe; .

9. Beschluß der Zuteilungskommission vom 13. Jüni 1928 über Be­wertung von Baugelände nebst zugehörigem Plan.

B. Gemarkungsgrenzregulicrung.

10. eine Mappe, enthaltend die Akten über die Gemarkungsgrenzregu­lierung mit Villingen. - _

11. eine Mappe, enthaltend die Akten über die Gemarkungsgrenzregu­lierung mit Ruppertsburg. ,

Reklamationstermin hiergegen findet daselbst Dienstag, den 9. Oktober 1928, vormittags von 10.15 bis 12 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen aus­geschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen ver­sehen, einzureichen. ....... ~

Die Vorzeigung der neuen Gruiwstucke findet an Ort und stelle Mittwoch, den 3. Oktober 1928, beginnend 10.15 Uhr, Treffpunkt an der Bürgermeisterei Nonnenroth, statt. Fortsetzung evtl, folgende Bage.

Lauterbach, den 15. September 1928.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

U e b e t, Regierungsrat.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Kreisveterinärarzt Dr. M onnard ist vom 16. September bis 1. Oktober 1928 beurlaubt. Die Vertretung hat Veterinärrat Dr. Stein, Gießen, übernommen.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich der im Januar 1929 in Osfendach a. M. statt­findenden Landesgeflügelschau. Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen. Ziehungstermin: 17 Januar 1929.

®tud der Brühl'schen Universitäts-Buch-- und Steindruckerei, *K. Lange, Gießen.