Ausgabe 
18.5.1928 2
 
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Bi.tr.: Erlaß eines Nachtrages zur Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Trais-Horloff.

Nachtrag zur Ortssahung

über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Trais-Horlofs.

Auf Grund des Art. 15 Landgemeindeordnung und zufolge Beschlusses des Gemeinderats wird nach gutachtlicher Aeußerung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 4. Mai 1928 zu Nr. M. d. I. 17 256 folgender Nachtrag erlassen.

§ 1.

§ 12 Abschnitt I der Ortssatzung vom 18. Januar 1910 wird aufge­hoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

Das Wassergeld wird alljährlich vom Gemeinderat mit Genehmigung des Kreisamts unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Verbrauchs fest­gesetzt.

Wer sich durch die Einschätzung benachteiligt fühlt, kann sich von der Gemeinde auf seine Kosten einen Wassermesser setzen lassen. Der Ge­meinde steht auch jederzeit das Recht zu, allgemein oder für bestimmte Klassen der Abnehmer Wassermesser einzuführen. Das Wassergeld wird dann nach den Angaben des Wassermessers auf Grund des vom Ge­meinderat mit Genehmigung des Kreisamts festgesetzten Einheitspreis für 1 Kubikmeter Wasser erhoben. Die Entrichtung eines jährlichen Mindest- wassergeldes kann gefordert werden.

§ 2.

Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

Trais-Horloff, 15. März 1928.

Hess. Bürgermeisterei Trais-Horloff.

R u d l o f.

Betr.: Nachtrag zur Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu Großen-Buseck vom 7. Dezember 1900.

Nachtrag zur Ortssahung über den Bezug von Wasser aus der gemeinheittichen Wasserleitung zu Großen-Buseck.

Auf Grund des Art. 15 Landgemeindeordnung und zufolge Beschlusses des Gemeinderats wird nach gutachtlicher Aeußerung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 4. Mai 1928 zu Nr. M. d. 1.17 260 folgender Nachtrag erlassen.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Gemeindeviehwaage zu Bersrod.

Aus Beschluß des Gemeinderats und nach gutachtlicher Aeußerung d« Bürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Minister- des Innern vom 8. Mai 1928 Nr. M. d. I. 17 257 wird folgender Nacht« zur Ortssatzung über die Benutzung der Gemeindeviehwaage zu Ber- rod erlassen.

§ 1.

Die Paragraphen 5 und 6 der Ortssatzung vom 6. Juni 1891 werdei ausgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

Die Wiegegebühren werden na<| § 187 der LGO. festgesetzt.

Dieser Nachtrag tritt mit der Veröffentlichung im Arntsverkündigungs blatt in Kraft.

Daß vorgenannter Nachtrag zur Ortssatzung mit dem gefaßten Er meinderatsbeschluß sowie der ortsüblichen Bekanntmachung übereilt stimmt, bescheinigt

Bersrod, den 12. März 1928.

Hessische Bürgermeisterei Bersrod.

Becker.

Die an die Stelle der Paragraphen 7 bis 9 und 12 der Ortssatz» über den Bezug von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu Großer Buseck getretene Bekanntmachung des Kreisamts Gießen vom 15. Dttobt 1903 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:

Das Wassergeld wird alljährlich vom Gemeinderat mit Genehmige des Kreisamts unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Verbrauchs fef gesetzt. § 2

Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

Großen-Buseck, 24. Februar 1928.

Hess. Bürgermeisterei Großen-Buseck.

gez. Gans.

Dienstnachrichten des kreisamkes.

Der Fleischbeschauer Theodor Kröck aus Heuchelheim wurde al; Trichinenbeschauer für die Gemeinde Heuchelheim verpflichtet.

Ludwig Dörr I. wurde als Wiegemeister, Polizeidiener Heinch Wehrum als stellvertretender Wiegemeister für die Gemeinde ätnneroi verpflichtet.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch» und Steindruckerei, 2t. Lange. Gießen.