Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Nr. 28 Erscheint Dienstag und Freitag. "12. April Nur durch die Post zu beziehen. 1928
Inhalts-Aebersicht: Reichstagswahl 1928. - Strahensperren-Aufhebung. - Wahl eines Ersatzmitglieds des Prooinzialausschusses. — Dienst- entlaflung von Gemeindebeamten. — Die zur Entlassung kommenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen. — Uebersiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung
Betr.: Reichstagswahl am 20. Mai 1928.
Verordnung über die Neuwahl des Reichstags.
Vom 31. März 1928.
Auf Grund des § 6 des Reichswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1924 (Reichsgesetzblatt I S. 159) wird verordnet:
Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 20. Mai 1928 statt.
Berlin, den 31. März 1928.
Der Reichspräsident: von Hindenburg.
Der Reichsminister des Innern: von Keudell.
Bekanntmachung
Auf ® rurtö Les Paragraphen 15 Les RÄchswahlgasetzes in Ler Fassung vom 6. März 1924 (ReichsgesetzMatt 19241 S. 159), abgeänLert Lurch Gesetz vom 13. März 1924 (Reichsgösetzblatt 19241 S. 173), haben wir den Ministerialrat Bornemann in Darmstadt (Disnstädresse: Stäatsmini- sterium, Neckarstraße 7) zum Kreiswahlletter Les Wahlkreises Nr. 33 Hessen-Darmstadt und Len Lsgationsrat Dr. Heinemann in Darmstadt (Dienstadvesfe: wie vor) zu dessen Stellvertreter für die am 20. Mai 1928 stattfinLende Reichstagswahl in Hessen ernannt.
Wegen fristgemäßer Einreichung der Kreiswahlvorschläge, Verbin- dungs- und Anschlußerklärungen wird auf die Paragraphen 15, 16 und 19 des angeführten Reichswahlges etzes verwiesen.
D a r m sta dt, tuen 11. ApM 1928.
Hessisches Gesamlminislerium:
Adelung. Kirnberger. KoreU. I. V.: Spam er.
Bekanntmachung
Betr.: Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provtnztalstrecke:
„Grünberg—Röthges (Ortsdurchfahrt Grünberg)"
ist wieder aufgehoben.
Gießen, Len 12. April 1928.
Hessische ProvinziaMrektion Oberhessen.
Bekanntmachung
Betr. Straßensperre-Aufhebung.
Die Ortsdurchfahrt Queckborn Ler ProvinzialstrahMstrecke: „Oueckborn—Grünberg"
ist für den Verkehr wieder vollständig frei.
Gießen, den 11. April 1928.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Das Ersatzmitglied des Provinzialausschusses Bürgermeister Völker in Lich ist nm 24. Januar 1928 verstorben. Der Wahlvorschlag, dem der Genannte angehörte, ist erschöpft. Der Provinzialausschuh hat deshalb dem Provinzialtag vorgeschlagen, daß eine Ergänzungswahl stattfinden soll. Gemäß Artikel 68 und 72 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Provinzen) habe ich die Mitglieder des Provinzialtags zur Wahl eines Ersatzmitgliedes des Provinzialausausschusses auf
Samstag, den 5. Mai 1928, vormittags 11 Uhr pünktlich
in den Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp- Platz, eingeladen. Der Provinzialtag wählt dieses Ersatzmitglied in öffentlicher Sitzung in geheimer Wahl.
Gießen, den 11. April 1928.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.
G r a e f.
Betr. Dienstentlassung von Gemeindebeamten.
Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Artikel 12 Absatz 3 Les Versicherungsgesetzes für gemeindliche Beamte vom 3. Juli 1923 ist u. A. Voraussetzung für Len Ruhegehalts- anspruch, Laß Las Ausscheiden aus dem Dienst nicht Lurch eigenes, im ordentlichen Disziplinarverfahren fest g e st e l l te s Verschulden veranlaßt ist. Sofern im übrigen die erforderlichen Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen, ist darnach Ruhegehalt auch bann zu gewähren, wenn eigenes Verschulden vorliegt, dieses aber nicht im Disziplinarverfahren festgestellt wurde, sondern Ler betreffende Versicherte um seine Entlassung nachgesucht hatte, um ein Disziplinairverfahren zu vermeiden. Es würde sich in diesem Falle um die Umgehung einer gesetzlichen Bestimmung handeln, die jedenfalls auch bei Len Anstellungskörpsr- fchaften keine Billigung finden dürfte. Einer von dem Verwaltungsrat der Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte gegebenen Anregung folgend, empfehlen wir Ihnen daher, dafür Sorge zu tragen, daß in den Fällen, in Leuen von GemeinLebsamten um die Entlassung nur zu dem Zweck nachgesucht wird, eine Entlassung im Disziplinarverfahren zu umgehen, in analoger Anwendung «der Bestimmung des Artikel 25 des Gesetzes betr. die Disziplinarvsrhältnisse der nicht richterlichen Staatsbeamten betreffend, vom 21. April 1880, die Entlassung von einem Verzicht auf alle Ansprüche gegen die Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte abhängig gemacht wird.
Gießen, den 11. April 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Die zur Entlassung hpmmenden Schüler, die ein Handwerk erlernen wollen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf unser Schreiben vom 10. Februar 1927, Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 vom 15. Februar 1927, hin.
Gießen, den 11. April 1928.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Alles.
Betr.: Ueberfiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Gemeinden.
An die
Ortspolizeibehörden und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir bringen in Erinnerung, daß die Ortsschulvorstände durch die Ortspolizeibehörden sowohl von dem Zu- als von dem Wegzuge schulpflichtiger Kinder und Fortbildungsschüler zu benachrichtigen sind.
Gießen, den 11. April 1928.
Hessisches Kreisschulamt. I. 33.: Dr. Alles.
Dienstnachrichken des Sreisamkes.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich der Bienenausstellung in Schotten des Bienenzuchtvereins Schotten und Umgegend; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 30. Juli 1928.
Ausspielung des Gewerbevereins Rüsselsheim a. M.; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 9. Juni 1928.
Im Wege des Loseaustauschverfahrens:
Geldlotterie zugunsten der Wartburg und anderer Zwecke; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 26. und 27. Juni 1928. ,
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:
Dem Hessischen Roten Kreuz zur Verlegung der ihm genehmigten Straßen- und Haussammlung, verbunden mit Werbung neuer Mitglieder, in die Zeit vom 23. September bis einschließlich 21. Oktober 1928.
Dem Arbeiter-Samariter-Bund e. 23., Offenbach a. M., zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Aufrufe, mündliche Werbung und Haus- und Straßensammlungen gelegentlich der Veranstaltung eines Blumentages in der Zeit vom 13. bis einschließlich 20. Mai 1928 im Gebiete des Volksstaates Hessen.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steiudruckerei, R. Lange. Gießen.


