Ausgabe 
17.7.1928
 
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Amtsverkündigungsblatt

ji($ ,j für die provinzialdirektion Oberhessen und für -as Kreisamt Gießen

Ar. 52

Erscheint Dienstag und Freitag.

17. Juli

Nur durch die Post zu beziehen.

1928

Inholts-Aebersicht: Strahensperre-Aufhebung. - Tagung des Deutschen Dorfkirchenverbandes zu Gießen. - Erteilung von Urlaub an Lehrer

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Bekanntmachung,

Betr.: Strahensperre-Aufhebung.

Die Straßensperre auf der Provinzialstrahenstrecke:

nutoriT* D Nr. 6 GießenReiskirchen von km 3 bis 7

,W wird ab 14.3u(i d. I. aufgehoben.

8Sei r Gießen, den 11. Juli 1928.

Hessische Provinzialdirektion. Oberhessen.

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke

LollarSichertshausen"

wird ab 16. Juli 1928 aufgehoben.

\ Gießen, den 13. Juli 1928.

WM

Mq Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

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Betr.: Tagung des Deutschen Dorfkirchenverbandes zu Gießen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Am 25. und 26. Juli findet in Gießen ein Dbrfkirchenkag, ver­bunden mit der Hauptversammlung des Verbandes, statt.

Es werden sprechen:

Pfarrer Rühl (Reichelsheim) und Professor Or. Koch (Gießen) über:Die Bedeutung der Volkskunde für die kirchliche Arbeit."

Oberlehrer Dr. Dietz (Oberlenningen) und Pfarrer Mahr (Gießen) über:Gemeinschaftspflege im sozial gemischten Dorf".

Die Tagung beginnt Mittwoch, den 25. Juli, 10.15 Uhr im Restaurant Liebigshöhe".

Der Tagungsplan wird von dem Dekanat Nidda auf Anfordern zu­gesandt.

Der Vorstand der Dorfkirchenvereinigung hat die Lehrerschaft des Kreises zu der Tagung eingeladen. Wir geben die Einladung hiermit weiter.

Gießen, den 16. Juli 1928.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.

Betr. 14. Deutsches Turnfest 1928; hier: Erteilung von Urlaub an Lehrer.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Den Lehrern, die das Deutsche Turnfest in Köln am 25. bis 29. Juli besuchen wollen, kann, falls die erforderlichen Tage nicht in die Ferien einbezogen werden können, Urlaub erteilt werden. Doch ist die not­wendige Vertretung von ihnen selbst zu stellen und nach den Sätzen für nebenamtlichen Unterricht zu vergüten.

Gießen, den 16. Juli 1928.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.

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