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Mehrheit der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Die außerhalb obiger Gemarkung wohnenden beteiligten Grundeigentümer (Ausmarker) werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen eine daselbst wohnende Persönlichkeit zu bestellen, da eine gesetzliche Verpflichtung zu einer weiteren besonderen Zuschrift an sie im Laufe des Feldbereinigungsoerfahrens nicht besteht.
Friedberg, den 30. Januar 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
_________________Dr. Andres, Regierungsrat. ________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lauter; hier: die Arbeiten des II. Abschnitts.
In der Zeit von Samstag, den 18. Februar 1928, bis einschließlich Samstag, den 3. März 1928, liegen aus dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter die Arbeiten des II. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies:
1. das Besitzstandsverzeichnis,
2. die Gütergeschosse I,
3. 28 Donitierungsblätter.
Aeklamationstermin hiergegen findet daselbst am Monta g, d e m 5. M ä r z 1928, vormittags von 10 Vz bis 11Vs -U 6 r, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Richt- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schristlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 11. Februar 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
______________Ohly-_________________________
Diensknachrichten des Kreisamtes.
In den Gemeinden Ossenheim und Rendel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen sind aufgehoben.
Zu Arnshain (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.
Der Georg Karl Scheid aus L i n d e n st r u t h wurde als Mitglied des Wiesenvorstandes ernannt und verpflichtet.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt: Dem Hessischen Roten Kreuz, Darmstadt, Paradeplatz 3, zugunsten der Aufgaben des Roten Kreuzes und des Alice-Frauenvereins (Hessischer Landesfrauenverein) zur Sammlung von Geldspenden durch Stcahen- und Haussammlungen für die Zeit vom 1. bis einschließlich 26. Mai 1928 sowie zur Werbung neuer Mitglieder durch Werbeschreiben, Aufruse und mündliche Werbung für das Gebiet des Bolksstaates Hessen.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Achte Geldlotterie, 2. Reihe des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz und des Älice-Frauenvereins (Hess. Landesfrauenverein vom Roten Kreuz) zu Darmstadt; Vertriebsgebiet der Lose: Volks- Jtaat Hessen, Dertriebszeit vom 1. März 1928 bis 31. Dezember 1928.
Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Gedern; Der- triebsgebiet der Lose: Bolksstaat Hessen; Ziehungstermin: 22. Mai 1928.
Ausspielung anläßlich des Prämiierungsmarktes in Grebenhain, Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 10. April 1928.
Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:
1. Reihe, IV. Gruppe der Thüringer Museumslotterie, «Vertriebsgebiet der Lose: Bolksstaat Hessen, Ziehungstermin: 8. und 9. Juni 1828.
Rheinweinlotterie des Reichsverbandes der Rheinländer, Berlin, Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin 29. Mai 1928.
5. Geldlotterie zur Wiederherstellung der Frauenkirche in Ehlingen a. 21., Vertriebsgebiet der Lose: Bolksstaat Hessen, Ziehungstermin: 16. April 1928.
Druck der Brühl'icben Aniversitäts-Buch- und Steindruckerei. R Lange. Gießen.


