Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
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1928
Jnhalts'Aebersicht: Die Ergänzungswahlen zur Handwerskammer. - Die Ergänzungswahlen für den Geiellenausschuh der Handwerkskammer - Milche Remenbankscheme. — Nusmhrung der Lanüesseuerlöschocdnung. — Selöbereinigung in Annerod. - Dienstnachrichlen.
Bekanntmachung,
betr. die Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1927/28.
Wir bringen hiermit den als wahlberechtigt anerkannten Organisationen die Namen der ausscheidenden und verbleibenden Kammermitglieder und Ersatzmänner der Handwerkskammer zur Kenntnis.
A. Ausscheidende.
1. Gewählt vom Wahlkörper I, Innungen.
Mitglieder:
Kiefer, Philipp, Friseurmeister, Darmstadt; Mohr, Leonh., Bäckermeister, Groß-Gerau; Fröhlich, Gg. Ludw., Schneidermeister, Groß-Zim- mern; Feyerabend, Fr., Bäckermeister, Wimpfen; Wunderte, Joh., Schmiedemeister, Viernheim; Schmuck, Ludw., Schmiedemeister, Büdingen; Kalkbrenner, Jak., Schmiedemeister, Alsfeld; Heß, Wilh. Ad., Schlosser- meister, Friedberg; Gehres, Karl, Schuhmachermeister, Mainz; Schmuhl, Herm., Schreinermeister, Worms; Rempel, Johs., Tapeziermeister, Worms.
Ersatzmänner:
Hübner, Josef, Schneidermeister, Darmstadt; Heinzerling, Karl, Schlossermeister, Darmstadt; unbesetzt; Schenk, Valentin, Zimmermeister, Rimbach; Unrath, Joh., Maurermeister, Mörlenbach; Müller, Karl, Schneidermeister, Büdingen; Birx, Wilh., Wagnermeister, Gedern; unbesetzt; unbesetzt; Aschoff, Georg ,Zimmermeister, Alzey; Biedert, Phil. IV., Metzgermeister, Rieder-Flörsheim.
2. Gewählt vom Wahlkörper II.
Ortsgewerbeverein und Vereinigungen.
Mitglieder:
Rohl, Jakob, Jnstallateurmeister, Darmstadt; Herdt, Christian, Maurermeister, Ober-Ramstadt; Nessel, Jak. Rud., Dachdeckermeister, Offenbach; Berger, Ad. jun., Schlossermeister, Beerfelden; Schmidt, Ludw., Schreinermeister, Nidda; Becker, Gg., Bauunternehmer, Gießen; Landvogt, Karl, Steinhauermeister, Bingen.
Ersatzmänner:
Hahn, Ludwig, Malermeister, Darmstadt; Bernhard, G. Ludw., Zim- mermeister, Nieder-Ramstadt; Nessel, Rudolf, Dachdeckermeister, Seligen- stadt; Braun, Herm., Schlossermeister, Michelstadt; Schmidt, Wilh., Schreinermeister, Lauterbach; Nuhn, Balthasar, Zimmermeister, Lollar' unbesetzt.
B. Verbleibende.
1. Gewählt vom Wahlkörper I, Innungen.
Mitglieder:
Hassenzahl, Jak., Goldschmiedemeister, Pfungstadt; Karpfinger, Hans, Schornsteinfegermeister, Darmstadt; Werner, Ludwig, Glasermeister Darmstadt; Hummel, Heinrich X., Sattlermeister, Rüsselsheim; Steinmetz Joh. Gg., Schneidermeister, Dieburg; Scherer, Phil. Peter, Küfermeister, Auerbach; Hohe, Karl, Schneidermeister, Bad-Nauheim; Grasenik, Wilh., Malermeister, Bad-Nauheim; Weigel, Karl, Schreinermeister, Butzbach; Hoberg, Karl, Schneidermeister, Mainz; Steyer, Herm., Bäckermeister, Mainz; Schwobeh Ludwig, Metzgermeister, Mainz; Eckert, Michael, Spenglermeister, Mainz.
Ersatzmänner:
Kramer, Herm. II., Bäckermeister, Eberstadt; Schütz, Friedr., Tapeziermeister, Darmstadt; Stoll, Ludwig, Wagnermeister, Darmstadt; Hübner Phil. VIII., Schuhmachermeister, Ginsheim; Grimm, Ernst Ludw., Uhrmachermeister, Groß-Umstadt; Schambach, Adam, Steinmetzmeister, Benzheim; Graf, Joseph, Schichmachermeister, Bad-Nauheim; Fischer, Julius, Schreinermeister, Friedberg; Becker, Wilh., Wagnermeister, Dorheim;
May, Josef, Schlossermeister, Mainz; Sieben, Jakob, Tapeziermeister, Stainz; Bogelsangner, I., Friseurmeister, Mainz; Bernard, Ludwig, Tunchnermeister, Mainz.
2. Gewählt vom Wahlkörper II. Orksgewerbeverein und Vereinigungen.
Mitglieder:
Engelhardt, Joh. Ehr., Zimmermeister, Erbach; Nold, Jak. Friedr., Schlossermeister, Stockstadt; Röder, Konrad, Portefeuillermeister, Offen- bach-Burgel; Haubach, Georg, Schreinermeister, Gießen; Schmuck, Wilh., Buchbmdermeister, Worms.
Ersatzmänner:
Giegerich, Adam, Schreinermeister, Heppenheim; Weiler, Hrch., Dachdeckermeister, Darmstadt; Herth, Phil., Spenglermeister, Langen; unbesetzt; Wann, Joh. IV., Maurermeister, Mainz-Kostheim.
Nach 88 der Wahlordnung für die Handwerkskammer vom 12. Dezember 1899 (Reg.-Bl.S. 1368) geben die innerhalb der einzelnen Wahlbezirke ansässigen als wahlberechtigt anerkannten Innungen einerseits sowie die als wahlberechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine und sonstigen gewerblichen Vereinigungen andererseits ihre Wahlstimme einheitlich für so viele Mitglieder und Ersatzmänner der Handwerkskammer ab, als im ganzen auf den Wahlbezirk, welchem sie zugeteilt worden sind, entfallen.
Von den einzelnen wahlberechtigten Innungen, Ortsgewerbevereinen und sonstigen Vereinigungen wird die Wahl durch die Jnnungsversamm- lung oder Mitgliederversammlung vollzogen. Zweckmäßig werden sich daher innerhalb der einzelnen Wahlbezirke die wahlberechtigt aner- tannten Innungen einerseits und die wahlberechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine usw. andererseits in gemeinsamer Aussprache auf geeignete Kandidaten verständigen, um die Wahlhandlung dann innerhalb der einzelnen Organisationen ohne Aufschub durchführen zu können.
Die Organisationen, die eine amtliche Wahlaufforderung nicht erhalten haben, sind infolge versäumter oder verspäteter Anmeldung oder ver- spateten Einspruchs nicht als wahlberechtigt anerkannt worden'und können sich daher an der Wahl nicht beteiligen.
Im weiteren wird nach Vorschrift in §7 Absatz 2 der Wahlordnung für öw 5)anbmertsfam,ner und nach Durchführung des in den Paragraphen 5 bis 7 daselbst vorgeschriebenen Verfahrens nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
I. Verkeilung der neu zu wählenden kammermikglieder und deren Ersatzmänner:
Es kommen in Betracht:
1. für den Wahlkörper „Handwerkerinnungen", bei 202 wahlberechtigten Innungen, 15 237 wahlberechtigte Mitglieder;
2. für den Wahlkörper „Ortsgewerbevereine und sonstige gewerbliche Vereinigungen", bei 130 wahlberechtigten Ortsgewerbevereinen und
„ .sonstigen Vereinigungen, 5563 wahlberechtigte Mitglieder.
Seit der am 21. Oktober 1924 vorgenommenen Verteilung der Kammer- mitglleder auf die beiden Wahlkörper ist eine Verschiebung der Stärk-wer haltmsse der Innungen, der Ortsgewerbevereine und der sonstigen ge- w/rbtlchen Vereinigungen nicht eingetreten. Es bleibt deshalb bei der am 21. Oktober 1924 vorgenommenen Einteilung und es sind nach 8 4 Absatz 2 des Statuts für die Handwerkskammer neu zu wählen-
1. durch den Wahlkörper „Handwerkerinnungen" 13 Kammermitqlie- der und 13 Ersatzmänner; a
2. durch den Wahlkörper „Ortsgewerbevereine und sonstige qewerb- liche Äeremlg"ngen 5 ^amnwrmitglicber und 5 (Erfa^männer.
IL (Einteilung des Hammerbezirks in Wahlbezirke und Verkeilung der durch Neuwahl zu ergänzenden Hammermitglieder und Ersatzmänner auf die Wahlbezirke:
Wahlbezirk
Wahlkörper 1:
Handwerkerinnungen
Wahlkörper 2: Ortsgewerbevereine und sonstige gewcrbliche Bereinigungen
Zahl der wahlberechtigten
Zahl der zu wählenden
Zahl der wablberechtigten
Zahl der zu wählenden
Nr.
Provinz
Innungen
Innungs- Mitglieder
Kammer- Mitglieder
Ersatzmänner
O isgctDerbe= oere ne und so fiioen gewerblichen Vereinigungen
Bereins» Mitglieder
Kammermilglieder
Ersatzmänner
II.
Oberheffen
51
3933
3
3
31
1358
1
1


