Amtsverkündigungsblati
für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Ar. 82 Erscheint Dienstag und Freitag. 13. TloOCtn&Cr Rur durch die Post zu beziehen. 1928
Jnhalts-Aebersicht: Bekämpfung der Tuberkulose. - Beihilfe für die Volksbüchereien des Kreises. — Tierschutzkalender 1929. — Staatliche Stenographielehrerprüfung. — Raturschuhausstellung. - Ortsbausatzung für die Gemeinde Garbenteich. — Die Wasserleitung in Watzenborn- Steinberg. — Feldbereinigung in Heuchelheim. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.
Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medizinischen Poliklinik finden für die Besucher aus den Landgemeinden des Kreises Gießen jeden Montagnachmitkag von 4 bis 5 Uhr statt.
Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärztlicher Behandlung sind, bedürfen einer Ueberweisung ihres Arztes an die Lungenfürsorgestelle.
Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.
Gießen, den 3. November 1928.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen, Interessenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Gießen, den 3. November 1928.
Kreisamt Gießen (Bezirksfürsorgestelle). 3.23.: Dr. Braun.
Betr.: Beihilfe für die Volksbüchereien des Kreises.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die 3hnen mit unserem Ausschreiben vom IS. September 1928 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 67 vom 18. September 1928 — in Aussicht gestellten Zuschüsse gehen 3hnen in den nächsten Tagen durch die Kreiskasse zu. .
Gießen, den 9. November 1928.
Hessisches Kreisschulamt. Dr. Heß.
Betr.: Tierschutzkalender 1929.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post gehen Ihnen die bestellten Tierschutzkalender zu. Ein Freiexemplar ist beigefügt.
Der Preis beträgt 10 Pfennig für das Stück. Für Versandkosten sind 0,09 Reichsmark beizufügen. Der Berechnung für die Stücke ist die Zahl zugrunde zu legen, die seinerzeit von Ihnen als Bestellung aufgegeben worden ist.
Wir empfehlen 3hnen, den auf Sie entfallenden Betrag alsbald an dis Kreiskasse Gießen abzuführen.
Gießen, den 6. November 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.
Betr.: Staatliche Stenographielehrerprüfung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die durch die Verordnungen vom 30. Mai und 22. November 1924 (Reg.-Bl. Nr. 17 und 27 vom 20.3uni und 12. Dezember 1924) eingerichtete staatliche Prüfung der Stenographielehrer wird am 14. Januar 1929 und den folgenden Tagen in Darmstadt stattfinden. Meldungen sind bis spätestens 5. Dezember 1928 bei dem Vorsitzenden des Prüfungsamtes, Regierungsrat Schaible (Landtag), einzureichen. Dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind die unter Punkt 5 der Prüfungsordnung (Reg.-Bl. von 1924 Seite 271) bezeichneten Schriftstücke und 1,50 Reichsmark Eingabestempel beizufügen.
Gießen, den 5. November 1928.
_____________Hessisches Kreisschulamt. 3-23.: Fischer. _________
Betr.: Naturschutzausstellung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wie weifen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 30. Oktober 1928 in Nr. 258 der „Darmstädter Zeitung" vom 2. November 1928 hin.
Gießen, den 5. November 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 3. V.: Fischer.
Orksbausahung
für die Gemeinde Garbenteich.
Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der Paragraphen 3 bis 5, 7 und 9 der Ausführungsverordnung t>cm 1. Februar 1882 wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Oktober 1928 nach Begutachtung durch Bürgermeister und Kreisaus
schuß mit Genehmigung des Herrn Ministers des 3nnern vom 24. August 1928 zu Nr. M. d. 3. 26 231 folgende Ortsbausatzung für die Gemeinde Garbenteich erlassen:
Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.
§ 1.
Gebäude, welche auf Flur I, Nr. 42, 425/io, 43 und 44 an der Straßen- und Baufluchtlinie 5' — 8' — 9' —12 (genehmigt durch Verfügung des Herrn Ministers des 3nnern vom 24. August 1928 zu Nr. M. d. 3. 26 231) errichtet werden sollen, sind nur als ein- bis eineinhalbstöckige Häuser mit einer Traufenhöhe von höchstens 5 Meter über dem Strahen- gelände auszusühren.
§ 2.
Diese Ortsbausatzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Garbenteich, den 13.Oktober 1928.
Hessische Bürgermeisterei. Burk.
Betr.: Die Wasserleitung in Watzenborn-Steinberg.
II. Nachtrag
zur Ortssahung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Watzenborn-Steinberg.
Auf Grund des Artikels 15 der Landgemeindeordnung wird durch Beschluß der Gemeindevertretung nach gutachtlicher Aeuherung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Herrn Ministers des 3nnern vom 29. Oktober 1928 zu Nr. M. d. 3. 42 998 der folgende Nachtrag zur Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Watzenborn-Steinberg erlassen.
Artikel 1.
Der § 17 der Ortssatzung in der Fassung vom 4. Oktober 1922 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:
„Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ist die Gemeindeverwaltung berechtigt, eine Vertragsstrafe von 2—20 Reichsmark, deren Höhe in jedem einzelnen Fall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt wird, und die zur Gemeinde- bzw. Wasserwerkskasse zu entrichten ist, zu verhängen. Die Vertragsstrafen werden wie Gemeindeforderungen beigetrieben.
3m Wiederholungsfälle kann auf Beschluß der Gemeindeverwaltung der Abnehmer von dem Bezug von Wasser aus dem Ortsnetz ausgeschlossen werden."
Artikel 2.
Vorstehende Aenderung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Watzenborn-Steinberg, den 5. November 1928.
Hessische Bürgermeisterei: Schäfer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Heuchelheim; hier: den Kostenausschlag.
3n der Zeit vom 15. bis einschließlich 21. November 1928 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Heuchelheim:
1. der Kostenausschlag;
2. Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 5 vom 8.3uni 1928 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst, schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.
Friedberg, den 8. November 1928.
Der Hessische Feldb ereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Heinrich Hedderich aus Gießen wurde als Desinfektor für die Stadt Gießen verpflichtet.
Ludwig Schäfer I. von Steinbach wurde als Nachtwächter für die Gemeinde Steinbach verpflichtet.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Warenlotterie zugunsten der Errichtung von Altersheimen des Hauptverbandes bayerischer Frauenvereine in München; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 18.3anuar 1929.
Druck der Brühl'schen Aniversitäts - Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


