Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Tlr. 4 Erscheint Dienstag und Freitag. 13. ^ÜNUNr Nur durch die Post zu beziehen. 1928
JnhaltS-Aebersicht: Aushändigung der „Hessischen Verfassung" an die Ostern 1928 zur Entlassung kommenden Schüler. - Lehrbücher für die Volksschulen. — Faselviehwesen. - Dienstnachrichten.
Betr.: Aushändigung der „Hessischen Verfassung" an die Ostern 1928 zur Entlassung kommenden Schüler. -
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post gehen Ihnen die von Ihnen bestellten Abdrucke der „Hessischen Verfassung" zur Behändigung an die Ostern 1928 zur Entlassung kommenden Schüler zu.
Gießen, den 11. Januar 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Fischer. .
Betr.: Lehrbücher für die Volksschulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Staatspräsident hat genehmigt, daß die im Verlag von Emil Roth, Gießen, erschienene Sprachlehre: „Wie spreche und schreibe ich richtig", herausgegeben von K. Backes, K. Bechtolsheimer, W. Loos, Heft 1 bis 4 in den Volksschulen eingeführt wird.
Gießen, den 9. Januar 1928.
Hess. Kreisschulamt. 1.33.: Fische r.
Betr.: Faseloiehwesen; hier: die Sprungregister.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Art. 14, Absatz 1 des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920, sind von den Faselhaltern durch Ihre Vermittlung Auszüge aus den Sprungregistern, nachdem die Richtigkeit von Ihnen beglaubigt ist, uns für das abgelaufene Jahr bis spätestens den 31. Januar in Vorlage zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, das Erforderliche alsbald zu veranlassen. Das für die Anfertigung der Auszüge zu benutzende Formular kann selbst angefertigt werden. Das Muster befindet sich auf der letzten Seite der amtlichen Handausgabe des Gesetzes, das Faselwesen betreffend.
Gießen, den 5. Januar 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Dienstnachrichten des kreisamkes.
In Offenheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Ort Ossenheim wurde zum Sperrbezirk und die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Die Orte Dorheim und Nieder-Eschbach sind zu Sperrbezirken und die Gemarkungen zu Beobachtungsgebieten erklärt worden.
Druck bet Brühl'fchen AniverfitätS.'Luck- und Steindruckerei. A Sange, Gießen.


