Amtsverkündigungsblati
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Jfr. 27 Erscheint Dienstag und Freitag. 13. April Dur durch die Post zu beziehen.1928
Jnhalts-Aeberficht: Die Gemeinde-, Mark- und Stiftungsvoranschläge. - Ter Geschäftsgang beim Kreisamt Giehen. - Feldbereinigung Harbach. — Dienstnachrichten.
Betr.: Die Gemeinde-, Mark- und Stiftungsvoranjchläge für 1928.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Mark- und Stiftungsvorstände des Kreises.
Soweit uns obige Voranschläge noch nicht vorgelegt worden sind, empfehlen wir, daß dies umgehend geschieht.
Gießen, den 5. April 1928.
Kreisamt Gießen. S. 33.: Dr. H eß.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Geschäftsgang beim Kroisamt Giehen.
Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weisen wir wiederholt darauf hin, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde nur Dienstags vormittags und Freitags vormittags jeder Woche sind. Während der übrigen Zeit sind die Dienstzimmer des Kreisamts für das Publikum geschloffen, so daß, soweit es sich nicht um Fälle allerdringendster Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen, auf Abfertigung nicht rechnen können.
Giehen, den 5. April 1928.
Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. Hetz.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise, in den Landgemeinden auherdem durch Aushang des Ihnen mit Verfügung vom 14. März 1925 zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Weiter weisen wir die Bürgermeistereien der Landgemeinden ausdrücklich an, Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind oder
schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der Post hierher zu schicken und nicht, wie dies vielfach üblich war, durch den Gesuchsteller selbst uns zu übermitteln.
Gießen, den 5. April 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung
Betr.: Feldbereinigung Harbach: hier: die Arbeiten des II. Abschnitts.
In der Zeit vom 10. April bis einschließlich 23. April 1928 liegen im Sitzungszimmer des Gemeinderats (im Schulhaus) zu Harbach die Akten des II. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es kommen zur Offenlegung:
3 Bände Besitzstandsverzeichnisse,
48 Bonitierungskarten,
14 Hauptkarten.
Reklamationstermin hiergegen findet daselbst
Dienstag, den 24. April 1928, vormittags von 101 bis 111 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 2. April 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly.
Dienstnachrichken des Kreisamtes.
Otto Balser aus Gießen und Heinrich M ö ck e r III. aus Watzenborn sind als Vollziehungsbeamte der Landkrankenkasse für den Landkreis Gießen bestellt und verpflichtet worden.
Louis Hammel aus Staufenberg wurde als Nachtwächter für die Gemeinde Staufenberg verpflichtet.
Druck der Brühl'schen Kniversitäts.Duck- und Steindruckersi. R. Lange, Giehen.


