Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ar. 26 Erscheint Dienstag und Freitag. "10. April Nur durch die Post zu beziehen. 1928

Jnhalts-Aeberstcht: Neuwahl des Reichstags. — Gesetz zur Aenderung der Hessischen Pachtschutzordnung. - Einfuhr von Vieh aus stark ver­seuchten Gebieten. — Straßensperren. — Merkmale falscher Rentenbankscheine. — Dienstnachrichten.

An die Herren Oberbürgermeister und die Bürgermeistereien des Landes.

Nach einer Mitteilung des Herrn Reichsministers des Innern wird der Termin für die Neuwahl des Reichstages von dem Herrn Reichs­präsidenten auf Sonntag, den 20. Mai 1928, festgesetzt werden. Die Herren Oberbürgermeister und die Bürgermeistereien werden daher an­gewiesen, mit der Anlegung der Wählerlisten und Wahlkarteien unver­züglich zu beginnen und als Stichtag für die Aufnahme der Wahlbe­rechtigten den 20. Mai vorzusehen. Die Bestimmungen über die Stimm­listen und Stimmkarteien finden sich in den Paragraphen 5 bis 8 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (Reichsgesetzblatt Teil I Seite 173).

Darmstadt, den 2.April 1928.

Der Staatspräsident und Minister des Aeußern.

Adelung.

Bekannkmachung

Gesetz

zur Aenderung der Hessischen Pachtschuhordnung.

Vom 28. März 1928.

Das Hessische Volk hat durch den Landtag das folgende Gesetz be­schlossen: i

Die Hessische Pachtschutzordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1925 (Reg.-Bl. S. 267) wird, wie folgt geändert:

1. Der § 43 erhält folgende Fassung:

„Auf Pachtverträge, die in der Zeit vom 1. März 1924 bis 30. September 1925, abgeschlossen sind, finden die Bestimmungen des § 3, Absatz 1, Buchstabe a keine Anwendung. Dies gilt nicht für die in § 4* bezeichneten Verträge."

2. Der Absatz 2 des §5 wird gestrichen.

3. §31, Absatz 1, erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr entsteht durch Eingang des Antrages bei dem Pacht­einigungsamt. Sie wird aus dem Werte des Streitgegen­standes berechnet und beläuft sich auf drei vom Hundert des hiernach maßgebenden Betrags. Der Wert von Sachleistungen ist in den Wert des Streitgegenstandes oder den Wert des Pacht­zinses einzurechnen. Bei der Festsetzung des Wertes des Streit­gegenstandes ist im Falle eines Antrages auf Abänderung einer vertraglichen Leistung der Unterschied zwischen dem bisherigen und dem anderweit beantragten Pachtzinse für ein Jahr zugrunde zu legen. Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Pachtstreit durch Be­schluß des Pachteinigungsamtes erledigt wird. Die Gebühr er­mäßigt sich auf ein Achtel ihres Betrages, wenn ein Antrag zu­rückgenommen wird, bevor eine fachliche Behandlung dieses An­trages durch das Pachteinigungsamt stattgefunden hat."

4. In § 31, Absatz 4, wird das Wort „eine" durch „zwei" ersetzt.

II.

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

Darmstadt, den 28. März 1928.

Hessisches Gesamtministerium:

Adelung. Kirnberger. Leuschner. Korell. ,

Bekanntmachung

die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.

Vom 28. März 1928.

Die preußischen Regierungsbezirke Hannover und Stade, die bayerischen Regierungsbezirke Niederbayern und Schwaben sowie der Landesieil Oldenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne meiner Anordnung vorn 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. Seite 3).

Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.

Die Bekanntmachung vom 27. Januar 1928 ist hiermit ausgehoben.

D a r m st a d t, den 28. März 1928.

Der Minister des Innern. I. V.: Spanier.

Straßensperre.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Prooinzialstraße „D Nr. 6 Gießen—Reiskirchen von km 5—7“

vom 16. April 1928 ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Rödgen—Großen-Buseck.

Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 3. April 1928.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Straßensperre.

Wegen Vornahme von Pflasterung wird die

Ortsdurchfahrt Lich

im Zuge der Provinzialstraße Lich—Laubach—Schotten vorn 16. April 1928 bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt innerhalb der Stadt Lich.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 3. April 1928.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

An sämtliche unterstellten Kassen.

In Nr. 76 der „Darmstädter Zeitung" vom 29. März 1928 ist eine Bekanntmachung des hessischen Finanzministers vom 22. März über Merkmal« falscher Rentenbankscheine enthalten, auf die wir die unter­stellten Kassen ausdrücklich Hinweisen.

Gießen, den 4. April 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Schlossermeister Fritz Alt in Gießen wurde für die Trichinen- und Fleischbeschau im Schlachthof Gießen verpflichtet.

Der Minister des Innern hat gestattet:

2. Reihe der Geldlottereie des Verbandes zur Wahrung der Inter­essen der Krankenkassen im Freistaat Hessen, Sitz Darmstadt, zugunsten seines Erholungsheims „Zur Post" in Jugenheim. Vertriebsgebiet der Losbriefe: Volksstaat Hessen; Vertriebszeit: 15. April bis 15. Oktober 1928;

Ausspielung anläßlich des Prämiierunasmarktes in Laubach; Ver­triebsgebiete der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin 12. Juni 1928.

Druck der Brühl'fchen Llniversitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.