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Betr.: Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen Sie auf die Bestimmung des Art. 39, Abs. 1, Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungsblatt 1904, Seite 282). Es wird Ihnen im Einvernehmen mit dem Gemeinderat überlassen, eine Sperrzeit für Tauben im Interesse der Feldbestellung anzuordnen.

Gießen, den 6. März 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt. ______________,

Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blut­laus vom 19. November 1904.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie darauf aufmerksam daß der Rundgang der Kom­missionen gemäß § 3 der obenerwähnten Polizeiverordnung nunmehr als­bald stattzufinden hat. Bis spätestens l.Mai 1928 erwarten wir Ihren Bericht, ob der Polizeiverordnung entsprochen wurde und welche Beobach­tungen gemacht worden sind.

Gießen, den 6. März 1928.

Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt.

Betr.: Gesellschaftsreise nach Siebenbürgen und dem Banate.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Deutsche Kulturamt in Rumänien veranstaltet Gesellschaftsreisen nach Siebenbürgen und dem Banate, und zwar:

vom 22. Mai bis 4. Juni 1928, vom 11. bis 30. Juli 1928 und vom 8. bis 27. August 1928.

Die Fahrten werden ein heimatkundlich betontes Gepräge tragen.

Auf diese Reisen wird empfehlend hingewiesen. Anfragen sind zu richten an das Deutsche Kulturamt Hermannstadt, Sibiu, Rumänien.

Gießen, den 6. März 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I. V. Fischer.

Dienstnachrichlen des Kreisamkes.

Albert Haupt aus Climbach wurde als Polizeidiener der Gemeinde Climbach verpflichtet.

Druck der Drübl'schen Aniversitäts.'Duch' und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.