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Photographen: Ludwig Uhl, Gießen; Engelbert Bürk, Gießen.

Polsterer und Tapezierer: Joh. Klinkerfuß, Gießen; Heinrich Enders, Gießen; Karl Betz, Gießen.

Putzmacherinnen: Frau Minna Bock, Gießen.

Sattler: Friedr. Groh, Gießen; Ludwig Bölzing, Groß-Felda.

Schlosser: Karl Krailing, Gießen; Hermann Leyerzapf, Gießen; Her­mann Pröschold, Gießen, Georg Otterbein, Lauterbach; Karl Zeschky, Schotten.

Schmiede: Heinrich Becker, Gießen; Hermann Bender, Hungen.

Schneider: Jakob Schreiner, Gießen; Karl Hohe, Bad-Nauheim; Jakob Knapp, Gießen.

Schneiderinnen: Anna Vogt, Gießen; Marie Schwertel, Bad- Nauheim.

Schreiner: Georg Haubach, Gießen; Friedr. Lenz, Gießen; Heinrich Schwarz, Büdingen.

Schuhmacher: Karl Berg, Gießen; Friedr. Wilh. Brockmüller, Gie­ßen; Wilh. Aug. Schaub, Büdesheim; Heinrich Gürtler, Lauterbach.

Seiler: Wilhelm Nebhuth, Gießen.

Steinmetz: Heinrich Ehrhardt, Gießen.

Stempelsetzer: Josef Kreuter, Gießen; Georg Albold, Gießen.

Töpfer: A. Bauer, Lauterbach.

Uhrmacher: Otto Schmidt, Gießen; Heinrich Marx, Gießen.

Wagner: Heinrich Spies, Gießen; Otto Faber, Gießen; Heinrich Mäh­lich, Gießen.

Weißzeugnäherinnen: Frieda Kellner, Gießen; Nelly Schmidt, Gießen.

Zement - und Terrazzomeister: Heinrich Bläser, Kestrich.

Zimmerer: Karl Rohm, Wieseck; Martin Hellman, Gießen.

Gießen, den 4. Juni 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: G ü n g e r i ch.

Betr.: Den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Aus währungspolitischen und allgemeinen volkswirtschaftlichen Grün­den muß die Menge der umlaufenden Münzen sowie der sonstigen ge­setzlichen Zahlungsmittel möglichst niedriggehalten werden.

Es empfiehlt sich deshalb, das Verständnis für den bargeldlosen & lungsverkehr in der Bevölkerung zu wecken und bei jeder sich bietenb. passenden Gelegenheit auf die damit verbundenen Vorteile hinzuwch

Bargeldlose Zahlungen können bewirkt werden:

1. durch Ueberweisung von Konto zu Konto auf Grund eines liebe TO Weisungsauftrages des Zahlungspflichtigen (PostfchecküberweisN ' Banküberweisung); ä!

2. durch Uebergabe ober Uebersendung von Schecken, Postscheck- ch J||> Reichsbanküberweisungsaufträgen an die für den Empfang b.'___*

Geldes zuständige Kaffe;

3. durch Einzahlung auf das Postscheckkonto der für den Empsx zuständigen Kasse mit Zahlkarte. —

Gießen, den 4. Juni 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I. B.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: Dränagezich

In der Zeit vom 12. Juni bis einschließlich 18. Juni I. I. liegt c dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter

das Verzeichnis über die in 1927 fälligen Dränagezinsen zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses wähn: der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter, schriftlich und it Gründen versehen, einzureichen.

Lauterbach, den 31. Mai 1928. »

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Ohly, Regierungsrat.

Dienstnachrichten des Sreisamkes.

Adam Jäger aus Villingen wurde zum Nachtwächter für die ü meinde Villingen ernannt und verpflichtet.

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