1928
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8. Mai
Erscheint Dienstag und Freitag.
Nr. 32
Dürers.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lindenstruth; hier Kostenaus- Jn tier Zeit vom 8. Mai bis einschließlich 14. Mai 1928 liegt auf dem 4. sr 2. März 1928, Ziffer 2, nebst dazu gefertigtem Kostenausschlag zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses wahrend der Osfenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lindenstruth schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 30. April 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Schneiderzwangsinnung für den Kreis Gießen.
Wir machen hiermit bekannt, daß die Liquidation der mit Wirkung vom 1. Oktober 1926 aufgelösten Schneiderzwangsmnung für den Kreis Gießen mit unserer Genehmigung vollzogen ist.
Gießen, den 2. Mai 1928.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Güngerich.
Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Veterinärrat vr. M o n n a r d , Kreisveterinärarzt des Kreisveterinar- amts Gießen, wohnt vorläufig Ludwigstrahe 37p., Fernsprechnummer 163 .
Der Minister des Innern hat gestattet:
III. Serie der Geldlotterie „Haus der Jugend" Offenbach a. M.Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 15. Mm 1928.
III. Hessische Dombaulotterie. Vertriebsgebiet der Lose: Voltsstaat Hessen; Ziehungstermin: 13. und 14. Juli 1928.
merferien dieses Tages in würdiger Form zu gedenken und hierbei den Schülern die Persönlichkeit und das Werk des großen deutschen Malers, soweit es sich ermöglichen laßt, nahezubringen. Die Hessische Bildstelle (Darmstadt, MathildenplaÄ ^ geeignetes Lichtbildmaterial zusammengestellt, das den Schulen leihweise zur Verfügung steht. Wo umfangreichere Feiern veranstaltet werden, kann der Unterricht für den Rest des Tages ausfallen.
Gießen, den 4. Mai 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.
Druck der Brühl scheu Univ-r,i.äts-Bu"ch7 und Steindructerei. R Lange. Gießen.
Betr.: Den vierhundertjährigen Todestag Albrecht Dürers.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Bekanntmachung,
die Ausübung des hufbefchlags betreffend.
Vom 26. April 1928.
Die im § 19 der Vorschriften zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1881 die Ausübung des Hufbefchlags betreffend, vom 19. Marz 192 tRea'-Bl S 77) festgesetzte Frist zur Anmeldung für die sogenannten Lergangsprüsungen wird bis zum 1. September 1928 verlängert. Nach dieiem Zeitpunkt eingehende Gesuche werden Nicht berücksichtigt.
Ö ’sTeÄn Xaogenen Vorschriften festgesetzten Bedingungen für die Zulafsung zu den Prüfungen bleiben unverändert.
D a r m st a d t, den 26. April 1928.
Der Hessische Minister des Innern.
3. 23.: Spanier. ______________
Skrastensperre.
^°W^g?n°Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Provinzial-
^".Nonnenroth—Ober-Besfingen und Nonnenrolh-Nieder-Bessingen (Ortsdurchfahrt Nonnenroth)
vom 7. Mai 1928 ab bis auf weiteres für den Wagen- und Automobil-
"^Umleitung^erfolgt über Röthges-Münster
Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.
Gießen, den 30.April 1928.
Hessische Provinzialdirektion, Oberhefsen._________________
S traßenfperre-Aushebung.
Betr: Straßensperre-Aufhebung.
Die Strahenjperre auf der Provinzialstraßenstrecte^ .
„Der Ortsdurchfahrt Lich im Zuge Lrch—Laubach— Schottei
wird ab 8. Mai 1928 aufgehoben.
Gießen, den 5. Mai 1928.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.


