Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
TIr. 2 Erscheint Dienstag und Freitag. 6. LaNNÜV Bur durch die Post zu beziehen. 1928
Jnhalts-Aeberstcht: Die Bestellung eines Sachverständigen für Weinkontrolle im Hauptamt. — Die Behandlung der Zugtiere im Winter. — Einsendung der Tage- und Handbuchsauszüge. - Kontrolle der Bierdruckvorrichtungen. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung, betr. die Bestellung eines Sachverständigen für Weinkontrolle im Hauptamt. Am 30. Dezember 1927.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß Herr Josef Rausch jun., Mainz, Bonisaziusstraße 1, gemäß § 21 Abs. 2 des Wem- gesetzes vom 7. April 1909 zum Sachverständigen für Weinkontrolle im Hauptberuf bestellt und vereidigt worben ist.
D a r m st a d t, den 30. Dezember 1927.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft. J.V.: Becker.
Bekanntmachung.
Betr.: die Behandlung der Zugtiere im Winter.
An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:
1. die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Freien stehen gelassen werden:
2. das Zaumzeug im Stall ausbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwärmt wird, und
3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen find.
Gießen, den 4. Januar 1928.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
Betr.: Einsendung der Tage- und Handbuchsauszüge.
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Nachdem die Handbücher 1926 einverlangt worden sind, erstrecken wir die Frist zur Einreichung obiger Auszüge bis 1. Februar d. 3.
Gießen, den 2. Januar 1928.
J.V.: Or.Heh.
Betr.: Die Kontrolle der Bierdruckvorrichtungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Abschnitt I Ziffer 2 der Polizeiverordnung vom 30. Mai 1904 (Kreisblatt Nr. 70) ist in die zinnernen Rohrleitungen der Bierdruckvorrichtungen ein Glasrohr einzuschalten, das an beiden Enden in eine auf der Innenseite gut verzinnte Messinghülse befestigt und durch Gewindeverschluß mit dem Leitungsrohr verbunden und plombiert sein muh.
Die Plombierung wird durch den Kontrolleur der Bierdruckvorrichtungen selbst vorgenommen. Die Lösung der Plomben ist Unbefugten verboten.
Wir beanstanden jedoch nicht, wenn bei einem etwaigen Bruch des Glasrohres der Wirt die Plomben alsbald löst, er hat jedoch sofort der Bürgermeisterei zwecks Vornahme der Neuplombierung unter Vorzeigung des gebrochenen Glasrohres Anzeige zu machen. Ihrerseits ist sodann der Kontrolleur Walter in Gießen sofort zu benachrichtigen.
Die Besitzer von Bierdruckvorrichtungen sind von Ihnen entsprechend in Kenntnis zu setzen.
Gießen, den 5. Januar 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schlich.
Dienstnachrichten des Lreisamtes.
In Ha r h e i m (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die vom Minister des Innern der Anstalt für Epileptische, Nieder- Ramstadt, erteilte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- sammlungen ist bis Ende Dezember 1928 verlängert.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des Petrimarktes in Büdingen, Ziehungstermin: 22. F-bruar 1928; Vertriebsgebiel: Volksstaat Hessen;
Ausspielung anläßlich des Frühjahrspferdemarktes in Friedberg, , Ziehungstermin: 22. Februar 1928, Vertriebsgebiet: Bolksstaat Hessen;
die Festsetzung des Ziehungstermins der Geldlotterie zugunsten des - Deutschen Ledermuseums auf den 17. März 1928.
Druck der Drühl'fchen Hniverfitäts-Buch. und Steindruckerei, B Sange. Gießen.


