Ausgabe 
5.6.1928
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Ak. 40 Erscheint Dienstag und Zreitag. 5. IUM Nur durch die Post zu beziehen. 1928

mbalts.Aebrrstcht: Einfuhr von Kirschen nach England. - Volks- und Trachtenfest in Leihgestern. - Schlachthausanlage des Ernst Müller I zu Bellersheim. - Bürgerkunde in der Fortbildungsschule. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung, betreffend Einfuhr von Kirschen nach England.

Vom 25. Mai 1928.

Die englische Regierung hat der Reichsregierung mitgeteilt, daß zur Verhinderung der Einschleppung der Kirschfruchtfliege Kirschen, welche aus Deutschland nach dem 5. Juni nach England eingeführt wer­den, von einem Ursprungszeugnis begleitet sein müssen, das von den Lokalbehörden des Ursprungslandes beglaubigt und in dem angegeben sein muß, in welchem Lande und an welchen Plätzen die Rohkirschen gewachsen sind.

Das Ursprungszeugnis ist nach nachstehendem Muster auszustellen.

Für den Volksstaat Hessen sind die Ursprungszeugnisse von den Ge­meindebehörden auszustellen. Dieselben haben strengstens darüber zu wachen, daß nur gesunde, madenfreie Kirschen zur Ausfuhr kommen, da dieselben in England auf Befall mit der Kirschfruchtfliege untersucht werden und bei Feststellung befallener Sendungen der Erlaß eines Einfuhrverbotes gegenüber deutschen Kirschen zu befürchten ist.

Darmstadt, den 25. Mai 1928.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.

U e b e l.

Ursprungs-Zeugnis.

Hiermit wird bestätigt, daß der Inhalt der nachstehend bezeichneten

Sendung Kirschen im Land.........., Provinz . . .

und zwar in der Gemeinde ..........gewachsen sind.

Anzahl und Art der Packungen

der Sendungen ..........

Zeichen und Nummern......

Datum..........

Siegel. Unterschrift.

Bekanntmachung.

Betr.: Volks- und Trachtenfest in Leihgestern.

Auf Grund des Artikels 65 des Gesetzes betreffend die innere Ver­waltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 wird im Einvernehmen mit der Provinzialdirektion Oberhessen für das am 10. Juni 1928 in Leihgestern stattfindende Volks- und Trachtenfest folgende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1.

Am Sonntag, dem 10. Juni 1928, werden in der Zeit von 13 Uhr bis 15.30 Uhr in der Gemarkung Leihgestern folgende Straßen für Fahrzeuge jeder Art mit Ausnahme der an dem Festzuge teilnehmenden Fahrzeuge gesperrt:

1. Ortsdurchfahrt Lang-GönsGroßen-Linden (Wilhelmstraße und Bahnhofstraße).

2. Ortsdurchfahrt Großen-LindenSteinberg (BahnhofstraßeZahl­gasse).

3. Provinzialstrahe GießenLeihgestern (von Kreuzung Zahlgasse, Kilometerstein 5,7).

Umleitung erfolgt für Sperrung unter 1 auf Provinzialstrahe Lang- GönsGroßen-Linden, für Sperrung Nr. 2 auf Provinzialstraße Großen- LindenGießenSteinberg.

§ 2.

Das Halten von Fahrzeugen jeder Art, mit Ausnahme der an dem Festzuge teilnehmenden Fahrzeuge, innerhalb der Ortsdurchfahrten ist in der Zeit von 13 bis 15.30 Uhr verboten. Sämtliche Fahrzeuge dürfen

nur an dem zum Parken bestimmten Platze bei Kilometerstein 5,7 (Provinzialstraße GießenLeihgestern) Aufstellung nehmen.

§ 3.

Auf der Provinzialstrahe GießenLeihgestern und auf der im Zuge dieser Straße liegenden Ortsdurchfahrt von Kilometerstein 5,7 bis zur Kreuzung Zahlgasse dürfen Verkaufsstände irgendwelcher Art, sowie Fahrzeuge jeglicher Art während der Zeit von 7 bis 20 Uhr nicht auf­gestellt werden.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung werden mit Geld­strafe bis zu 90 Reichsmark bestraft.

Gießen, den 1. Juni 1928.

Kreisamt Gießen. Graef.

An den Herrn Oberbürgermeister der Skadt Gießen und die Bürgermeistereien der Gemeinden Lang-Göns, Großen- Linden, Watzenborn-Steinberg und Leihgestern

zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Bekanntmachung.

Gießen, den 1. Juni 1928.

Kreisamt Gießen. Graef.

Bekanntmachung.

Betr.: Schlachthausanlage des Ernst Müller I. zu Bellersheim.

Ernst Müller I. zu Bellersheim hat um die Erlaubnis zur Erbau­ung eines Schlachthauses auf feinem Grundstück in der Gemarkung Bellersheim, Flur I, Nr. 201, nachgesucht. Pläne und Beschreibungen liegen innerhalb 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab auf der Bürgermeisterei Bellersheim zur Einsicht offen. Etwaige Ein­wendungen sind bei Meldung des Ausschlusses in diesem Verfahren bei der Bürgermeisterei zu Bellersheim während dieser Zeit mit Begrün­dung vorzubringen.

Gießen, den 1. Juni 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Güng e r ich.

Betr.: Bürgerkunde in der Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehend aufgeführten Neuerscheinungen können empfohlen werden:

1. Bürgerkunde von Dr. K. Krässig und Dr. Ph. Zeiger. Ausgaben für Hessen, vollständig neubearbeitet. Verlag G. A. Gloeckler, Leipzig. Preis 2,20 Reichsmark.

2. Soziale Fürsorge des Deutschen Reichs. Bearbeitet von Rektor K. Schlechtweg, Neu-Isenburg. Verlag Alwin Sern, Neu-Isenburg. Preis 25 Reichspfennig.

Gießen, den 29. Mai 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Dienstnachrichten des kreisamles.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des am 14. Juli 1928 stattfindenden Zuchtvieh­marktes in Hähnlein: Ziehungstermin: 14. Juli 1928; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen.

Im Wege des Loseaustauschverkehrs: Ausspielung zugunsten des Reichsverbandes für Deutsche Jugendherbergen; Ziehungstermin: 18. Juli 1928; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei, R. Lang«. Gießen.