Ausgabe 
5.4.1928
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

7lr. 25 Erscheint Dienstag und Freitag. 5. ApNl Nur durch die Post zu beziehen. 1928

Inhalts-Aebersicht: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen. - Feldbereinigung Lauter. - Dienstnachrichten.

Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuer­löscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach dem gemäß 8 8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehr­inspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren im Jahre 1928 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis an­gegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem be­treffenden Tage stattfindet, wird Ihnen von dem Kreisfeuerwehrinspek­tor noch mitgeteilt werden.

Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekannt­machung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisfeuerlöschordnung vom 4. Mai 1891 erfolgt.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach § 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß § 17 der Kreisfeuerlöschordnung (stehe unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922, Amtsverkündigungsblatt Nr. 25) zu führenden Listen und Verzeichnisse einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigungen machen wir auf unsere Bekanntmachung vom 31. Mai 1922 Amisverkündigungsblatt Nr. 69 vom 6. Juni 1922 aufmerk­sam und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Ent­schuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in den dringend st en Fällen eine Befreiung gewährt wer­den kann, damit die Mannschaften bei den Hebungen möglichst vollzählig sind.

Es wird erwartet, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bzw. ihre Stellvertreter bei der Hebung oder Besichtigung anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen direkt an Ort und Stelle besprochen wer­den können.

Wir weisen noch darauf hin, daß die in dem nachstehenden Reiseplan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigung der Feuerlösch­einrichtungen zu erwarten haben.

Anträge auf Verlegung eines Termins sind schon jetzt einzureichen. Zu kurz vor der Hebung beantragte Verlegungen können nicht berück­sichtigt werden.

Keifeplan für die Besichtigung der Feuerlöscheinrichlungen und Abhaltung von Hebungen für das Jahr 1928.

April 15.: Vorführungsfahrt mit der Kreismotorspritze nach Holzheim, Ober-Hörgern, Eberstadt, Dorf-Gill, Grüningen, Watzenborn-Steinberg.

April 29.: Mainzlar (Schamottefabrik), Saubringen, Staufenberg, Ruttershausen.

Mai 6.: Heuchelheim, Winnerod, Saasen, Harbach.

Juni 3.: Inheiden, Htphe, Trais-Horlosf.

Juni 23.: Leihgestern.

Juni 24.: Londorf, Kesselbach, Rüddingshausen.

Juni 28.: Mendorf a. d. L.

Juli 1.: Göbelnrod, Queckborn, Lauter.

Juli 22.: Langd, Rabertshausen, Rodheim.

Juli 29.: Geilshausen, Odenhausen.

August 5.: Schiffenberg, Hausen, Garbenteich.

August 19.: Allertshausen, Climbach, Mendorf a. d. Lda.

September 16.: Großen-Buseck, Alten-Buseck, Wieseck.

September 23.: Stockhausen, Weickartshain.

September 30.: Bellersheim, Obbornhofen.

Oktober 7.: Weitershain, Humda.

Gießen, den 27. März 1928.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: ® ü n g e r i dj.

Bekanntmachung.

SSetr.: Feldbereinigung Lauter; hier: den allgemeinen Meliorationsplan.

In der Zeit vom 12. April bis einschließlich 25. April 1928 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter

der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Planprüfungsprotokoll

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Reklamationstermin hiergegen findet daselbst

Donnerstag, den 26. April 1928, vormittags von 104 Ahr bis 111 Ahr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlabe, daß die Nicht­erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 28. März 1928.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly.

Diensknachrichten des kreisamtes.

Konrad K l ö s aus Lang-Göns wurde zum stellvertretenden Gemeinde­rechner bestellt und verpflichtet.

Druck der Brühl'fchen ärniverfitätS.Buck. und Steindruckeret, A Lana«. Bietzen.