Ausgabe 
3.1.1928
 
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Amtsverkülldigimgsbtatt

für die provinzialdr'rektisn Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

*scheint Dienstag und Zreitag. 3. IüNUar Rur durch die Post zu beziehen. 1928

Inhalts--Aebersicht: Die Wahi der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Bersicherungsamts Gießen (Landkreis). Die Offenhaltuna der Prooinziaikasse. - Merkblätter für den Rüchlernheitsunterricht.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Versiche­rungsamts Gießen (Landkreis).

Für den Bezirk des Kreisamts Versicherungsamts Gießen sind j e sechs Arbeitgeber und Versicherte als Versicherungsvertreter auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Wahlberechtigt sind die Ausschuß- »utgüeder der Krankenkassen und die Vorstandsmitglieder der Ersatzkassen, die im Bezirke des Versicherungsamts mindestens 50 Mitglieder haben. Die Ersatzkasien und die Kassen mit dem Eitze außerhalb des Bezirks nehmen an der Wahl nur teil, wenn sie ihre Beteiligung dem Unter­zeichneten rechtzeitig anmelden und die Zahl ihrer Mitglieder nachweisen. Bei den Ersatzkassen, die örtliche Verwaltungsstellen haben, wählen an Stelle der Vertreter der Versicherten im Vorstande die Geschäftsleiter der für den Bezirk des Versicherungsamts zuständigen Verwaltungsstellen. Es ist die Zahl der Mitglieder maßgebend, deren Beschäftigungsart sich zur Zeit des letzten Zahltags im Bezirke befindet. Bei Mitgliedern von Er­satzkassen, bei unständig Beschäftigten und Mitgliedern anderer Kassen (Paragraphen 176 und 313 RVO.), die einen Beschäftigungsart nicht haben, gilt der Wohnort. Bei Hausgewerbetreibenden ist der Ort ihrer eigenen Betriebsstätte maßgebend, bei den im Wandergewerbe Beschäf­tigten der Ort, bei dessen Ortspolizeibehörde der Wandergewerbeschein bantragt worden ist.

D" Ersatzkassen und die Kassen, die außerhalb des Verstcherungsamts- bezirks ihren Sitz haben, werden hiermit aufgesordert, ihre Beteiligung

an der Wahl bis zum 25. Januar 1928 bei dem Unterzeichneten anzu­melden.

Gießen, den 28. Dezember 1927.

Kreisamt Gießen (Versicherungsamt).

____________Der Wahlleiteri Dr. B raun, Regierungsrat.

Bekanntmachung,

Die Provinzialkasse ist von Montags bis Freitags von 8 bis 12 Uhr für den Verkehr geöffnet.

Nachmittags sowie an Samstagen und am letzten Werktage jeden Monats ist die Provinzialkasse für jeden Verkehr geschlossen.

Gießen, den 29. Dezember 1927.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.

___________________ I. A.: Wolf._________________

Betr.: Merkblätter für den Nüchternheitsunterricht.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post geht Ihnen eine Anzahl MerkblätterStoffoer- teilung für Nuchternheitsunterricht in der Volksschule" zu.

,®ir empfehlen Ihnen, der Angelegenheit in den Volks- und Fort­bildungsschulen Ihre Ausmerksamkeit zuzuwenden.

Gießen, den 29. Dezember 1927.

Hess. Kreisschutamt. 3.33.: Fischer.

®rud der Brühl'schen Universitäts.Buch. und Steindruckerei. R Vang«, Giehen.