Amtsverkündigungsblatt für -ie Provinzialdirektion Oberheffen vnd für das Kreisamt Gießen Jlf. §0 Erscheint Dienstag und Freitag. 2. JloVCttlbCF Dur durch die Post zu beziehen. '1928
Inba Its-Aebersicht: Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1928/29 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirtschaftsamtern. Ueberweisung von Fortbildungsschülern. — Schulfunk. — Die Schrift „Mein Weg ins Leben 1929“. - Lehrbücher für den hauswirtschaftltchen Unterricht in der Fortbildungsschule. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1928/29 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirtschaftsamtern.
Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg beginnt am
Montag, dem 5. November d. 3.
und zwar in Lich um 10 Uhr und in Grünberg um 9% Uhr.
Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren beider Landwirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in
Lich an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich,
Grünberg an Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschastsamt Grünberg.
Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern.
Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70.
Die in die Unterklassen eintretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1927 aus der Volksschule entlassen sein; das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nichthessische Schüler.
Auf die große Bedeutung der sachlichen Ausbildung der Heranwachsenden landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.
Gießen, den 12. Oktober 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Um Unterlagen zur Beantwortung der Frage zu erhalten, wie weit die Einführung des Schulfunks in den Schulen bereits erfolgt ist und wie weit die Einführung gegebenenfalls zu fördern wäre, empfehlen wir Ihnen, zu berichten, in welchen Schulen das erforderliche Empfangsgerät schon vorhanden ist und welche Bedeutung dem Schulfunk beigemessen wird, ferner ob Aussicht besteht, dem Schulfunk in Ihrer Gemeinde Eingang zu verschaffen.
Ihrem Bericht sehen wir bis zum 1. Dezember 1928 entgegen.
Gießen, den 30. Oktober 1928.
Hessisches Kreisjchulamt. 3.23.: Fischer.
Betr.: Die Schrift „Mein Weg ins Leben 1929".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Landesverband S. O. der Vereinigten Deutschen Prüfungsausschüsse für Jugendschrfften in Berlin O 34, Petersburger Straße, hat den 3. Jahrgang (1929) seines „Jahrbuchs für die deutsche Volksschuljugend" herausgebracht. ,, ...
Das Merkchen, 128 Seiten stark, ist ein ungewöhnlich reichhaltiges Bändchen von vorzüglichem Inhalt und sehr guter Ausstattung. Es eignet sich besonders als Gabe für Schüler, die Ostern 1929 aus der Volksschule entlassen werden. Der Preis beträgt 65 Pf. Auf 25 Stück wird ein Freistück gewährt.
Wir weisen Sie auf das Merkchen empfehlend hin.
Bestellungen sind an Hermann Hilger, Verlag, Berlin W 9, Potsdamer Straße 125, zu richten.
Gießen, den 30. Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholk ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhne zum Schuleintritt hinzuwirken.
Gießen, den 12. Oktober 1928.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.
Betr.: Ueberweisung von Fortbildungsschülern.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß bei der Ueberweisung von Fortbildungsschülern in eine größere Gemeinde oder eine Stadt es nicht genügt, wenn lediglich angegeben wird, daß der Schüler der Fortbildungsschule der betreffenden Gemeinde überwiesen wird, t)n vielen Fällen begeben sich die Schüler abends in das Elternhaus zurück; zum Teil sind sie in der Arbeitsgemeinde nicht polizeilich gemeldet. Es besteht für den Schulvorstand oder die Schulleitung der Arbeitsgemeinde alsdann oft keine Möglichkeit, festzustellen, wo der Schüler in Arbeit steht.
Wir empfehlen Ihnen, für die Folge die Ueberweisung so vollständig vorzunehmen, daß Weiterungen erspart bleiben.
Gießen, den 29.Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt, 3.23.: Fischer.
Betr.: Schulfunk.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Nach einer Zuschrift des „Deutschen Schulfunk-Vereins" wird die Einbeziehung des Rundfunks in Form fchulfunklicher Sendungen als unterrichtliches Hilfsmittel in dem Unterricht der höheren .der Volks- und Berufsschulen weiter ausgebaut. Dabei betont die Zuschrift, daß die Verbindung von Lehrer, Schule und Rundfunk eine über den Rahmen des Schulfunks hinausgehende Bedeutung dadurch erlangt, daß durch sie große Teile der Bevölkerung, besonders in den ländlichen Bezirken erst die notwendige Anregung erhalten, die große Mannigsaltigkeit volksbudnerischer Werte des Rundfunks für sich nutzbar zu machen.
Betr.: Lehrbücher für den hauswirtschaftlichen Unterricht in der Fortbildungsschule.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die nachstehend genannten . Bücher eignen sich für die Benutzung im hauswirtschaftlichen Unterricht, und zwar sowohl für die Hand der Lehrerin wie für die Schülerinnen: m m .
Elise Kühn, „Kleine Haushaltungslehre", Jena. Wilhelm Gronau. Preis 1,20 Reichsmark. (Beim Bezug in größerer Anzahl ermäßigte Preise.) Paula Horn, „Kochbuch mit Nahrungsmittellehre für den hauswirtfchaft- lichen Unterricht in der Mädchen-Fortbildungsschule." Karlsruhe, Boltze. Preis 2,60 Reichsmark.
Das Buch von Horn enthält eine sehr große Anzahl von Kochrezepten; in dem Buche von Kühn sind Rezepte nicht enthalten.
Gießen, den 30. Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Fischer.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:
Dem Deutschen Kolonialverein, Gesellschaft für nationale Siedlungs- unb Auslandpolitik, Berlin SW 11, zum Vertrieb des Kolonialkalenders 1929 im Wege des Postversandes und durch Organe oder Mitglieder des genannten Vereins, im Gebiete des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1928.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Geldlotterie des Vaterländischen Frauenvereins vom Roten Kreuz in Bad Liebenstein zugunsten der Errichtung eines Heims für die Mütterberatungsstelle und einer Jugendherberge; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: Mitte Dezember 1928.
Geldlotterie zugunsten des Ausbaues von Jugendherbergen und Jugendheimen des Verbandes evangelischer Jugendheime und Jugendherbergen Badens, Karlsruhe; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 9. Februar 1929.
Geldlotterie des St. Rafaelvereins zum Schutze deutscher Auswanderer und der evangelisch-lutherischen Auswanderer-Mission e. V., Hamburg; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin (wird noch festgesetzt).
Druck der Drühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


