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Bekanntmachung.
V e t r.: Schasräude i-n Holzheim.
Unter der Schafherde der Gemeinde Holzheim ist die Schasräude amt= li,h festgestellt worden. Die Schutzmaßnahmen der §§ 248 ff. der Ausslch- rungsvörfchriften zum Reichsviehseuchengesetz rverden angeordnet..
Gießen, den 25. August 1927.
Kreisamt Gießen. I. 93.: G ii ngeri ch.
Betr.: Ourchfiihrnng des metrischen Maßfi)ftems.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weifen auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Lande samt für das Bildungswesen — in Dir. 195 der „Darmstädter Zeitung" vom 22. August 1927 hin und empfehlen Ihnen, der Angelegenheit in' den in Frage kommenden Klaffen stündig Ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Gießen, den 24. August 1927.
Hess. Kreisschulamt. I. 93.: Fischer.
B e t r.: Reichsschulstatistik 1926.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post gehen Ihnen im Anschluß an unsere Lersügung vom 10. März 1927 (Ueberdruck) Erhebungsbogen VII über die Kosten der in den Erhebungsbogen 1 und VI aufgeführten Schularten zu mit dem Emp- fehlen, sie auszufüllen und uns einen der Bogen alsbald zurückzusenden.
Gießen, den 27.August 1927.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 93.: Fischer.
Be t r.: Beihilfe an die Volksbibliotheken des Kreises.
An die Schulvorstände der Landgemeindqn des Kreises.
Für die Unterstützung der Volksbüchereien im Kreise stehen uns auch in diesem Jahre einige Mittel zur Verfügung.
Anträge auf Beihilfen können uns bis spätestens zum 15. September vorgelegt werden. Dabei empfehlen wir Ihnen, anzugeben:
1. wieviel Bände besitzt die Bücherei?
2. welche Beiträge und Zuschüsse erhält sie?
3. ist sie Mitglied der „Gesellschaft für Volksbildung" in Berlin?
Da die Mittel, die mir den Volksbüchereien zuwenden! können, beschränkt sind und auch in den nächsten Jahren wohl nicht viel größer sein werden, empfiehlt es sich, an Stellen mit dem Ersuchen um Gewährung von Zuschüssen heranzutreten, denen öffentliche Aufgaben obliegen oder von denen Verständnis für die Aufgaben und die Notlage unserer Volksbüchereien erwartet werden kann (Bürgermeistereien,
Kassen, Bildungsvereine usw.). Eine Mitteilung darüber, inwieweit Sie mit entsprechenden Anregungen Erfolg haben, ist erwünscht.
Gießen, den 9. August 1927.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fische r.
Polizei-Verordnung.
Betr.: den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.
Auf Grund des Artikel 129b der Städteverordnung vom 8. Juli 1911, des Gesetzes über die Ortspolizei vom 14. Juli 1921 und der Verordnung über die Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern >vom 6. August 1927 zu Dir. M. d. I. 28 489 nachstehende Polizeiverordnung erlassen.
8 1.
Bekanntmachungen, gewerb!icl)e Anzeigen, öffentliche Ankündigungen, insbesondere van Belustigungen, Versammlungen und Ausführungen, soweit sie nicht den öffentlichen Verkehrsinteressen dienen, dürfen innerhalb der Stadt Gießen und deren Gemarkung, vorbehülllich der Ausnahmebestimmungen des § 2, nur an den von der Stadt Gießen errichteten Anschlagsäulen und angebrachten Tafeln angeschlagen werden und zwar nur durch die von dem Oberbürgermeister der Stadt Gießen dazu berechtigten Personen. Die hierfür in Frage kommenden Personen bedürfen hierzu der Erlaubnis des Polizeiamts Gießen und haben einen auf ihren Namen lautenden, vom Polizeiamt Gießen auszustellenden Legitimationsschein bei sich zu führen.
§ 2.
Die Bestimmungen des § 1 beziehen sich nicht auf Bekanntmachun- gen, die von Grundstückseigentümern oder Mietern ausschließlich in ihrem Prioatinteresse an ihren 'eigenen Grundstücken, Häusern und Mietsräumen ausgehüngt oder angeschlagen werden.
§ 3.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen sowie absichtliche VesclMigung, Beschmutzung und widerrechtlick)« Benutzung der Anschlagstafeln und Säulen, Abreißen von Anschlägen von denselben werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM„ an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit Haststrafe bis zu 6 2Bodjen tritt, geahndet.
8 4.
Diese Polizeiverordnung tritt mit den: Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Mit dem gleichen Tage ist tms_ Lokal-Polizei-Reglement, betr. den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen vom 6. Oktober 1896, aufgehoben.
Gießen, den 23. August 1927.
Hessisches Polizeiamt. Wolf.
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Truck der Druhl'schen Univerfitäts.Duch. und Steindruckerei. R. Lange. Dießen.


