Ausgabe 
31.5.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

7!r. 41 Erscheint Dienstag und Freitag. 31. AltN Tkur durch die Post zu beziehen. 1922"

Jnhalts-Aebersicht: Die Erhebung der Kurtaxe und der Dadegelder zu Dad-Nauheim Belehrung der Pilzsammler. Statistik der Wein­most- und Obsternte im Jähre 1827. Einrichtung, Reinigung und Desinfektion der Gast- und Händlerställe.

Betr.: Die Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder zu Bad-Nauheim.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Giehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohming nehmen, von du aus die Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aufsichtspersonal in den Badehäusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie aus Ansuchen der Orts­ansässigen ausgestellt werden.

Die Abgabe der Ausweiskarlen darf also nicht an solche Personen ersolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Nur für die Orts­ansässigen, die mindestens drei TNonate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karlen ausgestellt werden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.

Heber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Ver­zeichnisse zu führen.

Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.

Sie wollen vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu Ausweiskarten sind bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und sranko zu haben. i

Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Badeverwaltuntz Bad-Nau- Heim anfordern.

Die Liften find am Schluffe der jeweiligen Saison im Oktober jeden Jahres direkt bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim portofrei von Ihnen einzureichen.

Die nicht gebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachsolgenden Jahren zurückzubehalten.

Alle Personen, die nicht im Besitz einer Ausweiskarte sind, können für den einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Erlaubnis durch die Bade- und Kurverwaltung Bad-Nauheim erhalten.

Gießen, den 27. Mai 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Or. Stamm.

Wortlaut der Ausweiskarte.

D * .........

wird hiermit bescheinigt, daß . . . selbe hier ansässig ist ugd die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

den . . ten 19 . .

Bürgermeisterei ......

(Siegel.)

Bei mißbräuchlichem Gebrauch verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Bekannkmachuag.

Betr.: Belehrung der Pilzsammler.

In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkran­kungen und Todesfälle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um den Genuß selbstgesuchter Pilze. Jedem Pilzsammler kann nicht dringend genug empsohlen werden, nur Pilzarten zu verwenden, die ihm zweisellos als eßbar bekannt sind. Einen Heberblick über die wichtigsten eßbaren- und schädlichen Pilze gibt das im ReichSgefnndheitsamt bearbeitete Pilzmerkblatt, das rm Jahre 1924 in neuer, erweiterter Ausgabe im Verlage von Julius Springer, Berlin W 9, Linkstraße 23/24, erschienen ist und von dort im. Wege des

Buchhandels bezogen werden kann. Der Preis für 1 Stück beträgt 30 Pf. (einschließlich Porto 33 Pf.), für 100 Stück 27 Mk., für 1000 Stück 220 Mark zuzüglich Porto. In der Neuausgabe des Pilzmerkblattes werden 11 42 Pilzarten beschrieben, es enthält eine farbige Tafel mit 34 Abbildungen sowie eine Reihe von Belehrungen über das Sammeln von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergiftungen.

Als Pilzkenner, die den Sammlern mit Rat und Auskunft zur Seite stehen, haben sich zur Verfügung gestellt:

1. Lehrer Sprengel, Bellersheim,

2. Lehrer Keller, Lollar,

3. Bergwerksdirektor i. R. Schiffmann, Hungen,

4. Studienrat vr. Blank, Gießen,

5. Gartenbaudirektor Rehnelt, Gießen.

Gießen, den 30. Mai 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sta m m.

Betr.: Statistik der Weinmost- und Obsternte im Jahre 1927.

An den Herrn Oberbürgermeister der Sfabf (Ziehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir nehmen Bezug auf unser Ausschreiben vom 8. Juni 1907 (Kreis­blatt Nr. 40) und empfehlen Ihnen, auch in diesem Jahre zu geeigneter Zeit, etwa Ende Oktober oder Anfang November, Erhebungen über den Weinmost- und Obsternteertrag unter Benutzung der Ihnen mit nächster Post zugehenden Formulare vorzunehmen und uns ein Exemplar des ausgefüllten Formulars bis spätestens 15. November 1927 vorzulegen. Das zweite Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt.

Für die selbständigen Gemarkungen Arnsburg, Heibertshausen (Hof), Feldgemarkung Bergheim, Mühlsachsen (Hof), Hof Graß, Friedelhausen (Hof) und Feldgemarkung Feldheim ist von den zuständigen Bürger­meistereien ebenfalls ein besonderes Formular aussüllen zu lassen und uns in Vorlage zu bringen.

Gießen, den 27. Mai 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. ©tarn m.

Bekanntmachung.

Betr.: Einrichtung, Reinigung und Desinfektion der Gast- und Händler­ställe.

Die Händlerstallungen sind nach den Bestimmungen der Paragraphen 5456 der Bundesratsbestimmungen zum RVG. herzurichten. Auf be­gründeten Antrag kann für die Herrichtung Frist gewährt werden.

Händlerställe, in denen Schweine untergebracht werden, müssen nach jeder Benutzung gereinigt und nach Angabe des beamteten Tierarztes desinfiziert werden. Die übrigen Händlerstallungen sind stets rein zu halten und mindestens in den ersten zehn Tagen jedes Quartals einmal zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Händlerstallungen unterliegen der ständigen Kontrolle durch die beamteten Veterinärärzte und die Polizeiorgane.

Gießen, den 29. Mai 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Stamm.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Giehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie erneut auf vorstehende Bekanntmachung hin; sie ist ortsüblich zu veröffentlichen; die Interessenten sind hiervon besonders gegen schriftliche Bestätigung jedes einzelnen in Kenntnis zu setzen.

Die Durchführung der Maßnahmen ist jetzt von besonderer Bedeutung, nachdem nach dem großen Seuchengang der Maul- und Klauenseuche der Handel anfängt, sich wieder sehr zu beleben und insbesondere die großen Viehmärkte in Gießen wieder in Fluß gekommen sind.

Gießen, den 29. Mai 1927.

Kreisamt Gießen. I.SB.: Dr. Stamm.

Druck der Brühl'fchen LlntverfitätS-Buck- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.