Ausgabe 
30.9.1927
 
Einzelbild herunterladen

2

Sein: Die Gewährung von Auslosungsrechten im -Anleiheablösungs- verfahren. Berücksichtigung verspäteter Anträge bis 30. Sep­tember 1927.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Giehen uyd die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Der Reichsfinanzminister hat kürzlich eine von ihm getroffene Anord­nung bekanntgegeben, nach der A l t b e s i tz g l ä u b i g e r von Mark- anleih en des Reichs noch bis spätestens zum 31.August 1927 die nachträgliche Beantragung der Gewährung von Auslosungsrechten gestattet werden soll, wenn der Nachweis erbracht wird, daß der Antrag­steller ohne sein Berjchukden die rechtzeitige Anmeldung unterlassen hat.

Im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Gläubiger von Markanleihen öffentlich-rechtlicher Anleiheschuldner empfehlen wir den Gemeinden ihrerseits entsprechend zu verfahren und Anmeldungen von Mark anleih en alten Besitzes, sowie Anträge aus-die Gewäh­rung von Auslosungsrechten, die spätestens bis zum 3 0. Sepie in - ber 1927 bei ihnen eingehen-, als fristgemäß zu behandeln,- wenn der Nachweis erbracht wird, daß der Antragsteller ohne sein Verschulden die rechtzeitige Anmeldung versäumt hat.

Gießen, den 26. September 1927.

_______Kreisamt Gießen. I. B.: vr. Braun._______________ Bekanntmachung.

Betr.: Die Amtsveterinärstelle Grünberg.

Veterinärrat Dr, Martin ist vom 26. September 1927 bis 15. Oktober 1927 beurlaubt; die Vertretung übernimmt Veterinärrat Dr. Stein, Gießen.

Gieren, den 23. September 1927.

_______________Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt._____[__________ Betr.: Wiesenrundgänge im Herbst 1927.

An die Bürgermeistereien dec Landgemeinden der Kreiser.

Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats Oktober der Herbstwiesenrundgang d ii r ch den Wi es envorstand -unter Zuziehung der Felosch ii tzen und Wiesenwärter vorzunehmen-. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ord­nungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang errichtet -wird. Versuchs­weise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung -zur Beseitigung von An­ständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Bea-ufsichtigung die Wiesengänge sorg­fältig vornehmen -lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen-.

Zu der Art, wie. das auszunehmende Protokoll auszustellen ist, ver­weisen wir auf Abs. II -unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 Amtsverkllndigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922.

Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unter­zeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes oder ein -Feldschiitze oder ein Wiefenwärter -an- der Teil­nahme verhindert, so ist der H in der-ungsgründ am Schlüsse des Protokolls anzugeben.

Sollte der Wiesenvorstand nicht -mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Aorlage -machen. .

In den n a ch st e h e n d verzeichneten Gemeinden wird ein Beamter des K u l t u r b a u a m t s Gießen gemäß Artikel 4, Absatz 2, der Wiesenpolizeiordnung an dem Wieseneingang teil- neh men. Der Tag und die Zeit des Beginns des Wiesenganges sind bei jeder Gemeinde besonders bemerkt.

Alten-Buseck am 7. Oktober 1927, voran. 9,15 Uhr; Geilshausen am 11. Oktober, voran. 7,30 Uhr; Hattenrod am 14. Oktober 1927, vormittags 9,30 Uhr; Mainzlar 18. Oktober 1927, vormittags 9,30 Uhr; Oppenrod am 21. Oktober 1927, voran. 9,45 Uhr und Stockhausen am 25. Oktober 1927, vormittags 9,30 Uhr.

Zusammenkunft zu der angegebenen Zeit jeweils auf dem Amts­zimmer der Bürgermeisterei.

Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wies en gang der Vor st and etwa in Ihrer Gemeinde bestehender W as se r ge n o ss ens ch a s te n. die oorgejchriebene Loka tschau vornimmt. Die -Genossenschastsvorstände haben hier­bei insbesondere ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossen­schaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Ünterhal- tungs- ober Verbesserungsvorschläge zu machen sind.

Gießen, den 20. September 1927.

Kreisamt Gießen. 3. V.: S ch in i d t.

Bekanntmachung.

Bet r.: Gesuch des Georg Buß II. zu Watzenborn-Steinberg um Erlaub­nis zur Erbauung eines neuen Schlachthauses.

Georg Buß II. beabsichtigt, auf seinem Grundstück Fl. II, Nr. 74 in Watzenborn-Steinberg ein Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschrei­bungen liegen vom Tage der Bekanntmachung ab 14 Tage lang auf der Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg zur Einsichtnahme offen. Etwaige Einwendungen sind innerhalb der genannten Frist bei Meidung des Aus­schlusses schriftlich ober zu Protokoll auf der Bürgermeisterei Watzenborn- Steinberg vorzubringen.

Gießen, den 27. September 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

B e t r.: Beihilfe für die Volksbüchereien des Kreises.

An die Schulvorstände der Landgemeinden der Kreiser.

Die Ihnen mit unserem Ausschreiben vom 9. August 1927 AVBl. Nr. 63 vom 30. August 1927 in Aussicht gestellten Zuschüsse gehen Ihnen in den nächsten Tagen durch die Kreiskasse zu.

Gießen, den 26. September 1927.

Hess. KreissckMamt. I. V.: Fischer.

Diensinachrichken des kreisamles.

In Münchholzhausen (Kreis Wetzlar) ist -der Ausbruch der Schweinepest amtstierärztlich sestgestellt worden.

Karl I u n g IV. aus Klein-Linden wurde als Rechner für die Gemeinde Klein-Linden ernannt und verpflichtet.

erud btt 2rühl'sch«n Universität«.Buch, und Strindrudrrei. A. L-nae. Siehrn.