Ausgabe 
1.2.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

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Ar. 7 Erscheint Dienstag und Freitag. 1. ^cbrUOF Aur durch die Post zu beziehen. 1927

Jnhalts-Aebrrficht: Aufruf und Einziehung von Aentenbankscheinen. Maul» und Klauenseuche in Klein-Linden und Lich. Pestalozzi-Gedenk­feier. Lleberspringen von Klassen. Feldbereinigungen in Wieseck, Beltershain und Stangenrod. Straßensperre. Versteigerung von Fund- gegenständen- Dienstnachrichten.

Betr.: Ausruf und Einziehung von Rentenbankscheinen.

An sämtliche unterstellten Kassen.

' Aus die nachstehende Bekanntmachung weisen wir hierdurch aus­drücklich hin.

Giessen, den 27. Januar 1927.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. Hess.

Nachstehende Bekanntmachung der Deutschen Rentenbank über den Aufruf und die Einziehung der Rentenbankscheine zu S RentenHiark bringe ich zur Kenntnis sämtlicher hessischen staatlichen Kassestellen.

Darmstadt, den 21,Januar 1927.

Der hessische Finanzminisler:

Henrich.

Bekanntmachung

über den Ausruf und die Einziehung der Rentenbankscheine zu 5 Renkenmark ohne Kopfbildnis mit dem Aussertigungsdatum 1. Rovember 1923.

Mit Genehmigung der Reichsregierung rufen wir hierdurch gemäss § 21 der Durchführungsbestimmungen vom 31. Januar 1925 zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen (RGBl. II Seite 29) die

Rentenbankscheine zu 5 Renkenmark ohne Kopsbildnis

mit dem Ausfertigungsdatum 1. Rovember 1923

zur Einziehung auf.

Die aufgerufenen Scheine können bei den öfsentlichen Kassen noch bis 31. Januar 1927 in Zahlung gegeben, bei den Kassen der Reichsbank aber bis 11. April 1927 gegen andere Rentenbankscheine oder gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgetauscht werden.

Mit Ablauf des 14. April 1927 werden die aufgerufenen Rentenbank­scheine kraftlos, und es erlischt damit auch die Umtausch- und Einlösungs­pflicht der Deutschen Rentenbank.

An Stelle der durch diese Bekanntmachung aufgerufenen Rentenbank- scheine gelangen

neue Scheine zu 5 Renkenmark vom 2. Januar 1926 mit dem Kopfbildnis eines Landmädchens mit einem Aehrenbündel,

wie solche sich bereits seit 15. Juni 1926 im Verkehr befinden, zur Ausgabe. Berlin, 20. Dezember 1926.

Deutsche Rentenbank.

Bekanntmachung

Betr. Maul- und Klauenseuche.

In Klein-Linden ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Be­kanntmachung vom 10. Januar 1927 Amtsverkündigungsblatt Nr. 3 vom 14. Januar 1927 angeordneten Schutzmaßna hm en werden auf­gehoben und Klein-Linden zum freien Gebiet erklärt.

Gießen, den 28. Januar 1927.

Kreisamt Gießen. I. Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Abänderung unserer Bekanntmachung vom 14. Januar 1927 Amtsoerkündigungsblatt Nr. 4 wird das Sperrgebiet auf die Straße nach Nieder-Besfingen von der Schäfergasse ab beschränkt und der übrige Teil der Gemarkung Lich zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 31. Januar 1927.

Kreisamt Gießen. 3. SB.: Dr. Braun.

Betr.: Pestalozzi-Gedenkfeier in den Fortbildungsschulen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Verfügung des Herrn Staatspräsidenten Landes­amt für das Bildungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.

Verschiedene Anfragen geben mir SBeranlassung, -darauf hinzüweisen, daß die durch allgemeine Verfügung vom 20. Dezember 1926 zu Nr. L. B. 38 924 angeordnete Pestalozzi-Gedenkfeier auch in den Fort­bildungsschulen zu veranstalten ist. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten dürfte es sich in den meisten Fällen empfehlen, die letzte Unterrichtsstunde

zu benutzen, um des grossen Erziehers und Menschenfreundes zu gedenken. Für die Klaffen, die am Gedenktage selbst keinen Unterricht haben, kommen die auf den 17. Februar folgenden Unterrichtstage in Betracht.

Gießen, den 24.Januar 1927.

__________________Hess. Kreisschulamt. I. B.: Fischer._________________ Betr.: Ueberspringen von Klassen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie aus die Verfügung des Herrn Staatspräsidenten Landesamt für das Bildungswesen vom 13. Januar 1927 zu Nr. L. f. d. B. 851 in Nr. 15 derDarmstädter Zeitung" vom 19. Januar 1927 hin.

Gießen, den 27. Januar 1927.

hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Wieseck: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts. Mit Entschließung vom 18. Januar 1927 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Wieseck für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsüber­gang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 1. Februar 1927 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Aenderungen.

Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen: 1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.

, 2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Melio­rationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitierungswert vergütet bzw. gutgeschrieben.

Friedberg, den 22.Januar 1927.

Der hessische Feldbereinigungskommissar: Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekannlmachung.

Betr.: Feldbereinigung Wieseck: hier: das Wiesenprojekt.

In der Zeit vom 1. Februar 1927 bis einschließlich 7. Februar 1927 liegen im Rathaus zu Wieseck

- das Wiesenprojekt nebst Abschrift ibes Kommissionsbeschlusses vom 16. November 1926

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen ein­zureichen.

Friedberg, den 22.Januar 1927.

Der hessische Feldbereinigungskommissar.

______________ Dr. Andres, Regierungsrat._________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Beltershain: hier: den Zuteilungsplan.

Mit Entschließung vom 18. Januar 1927 zu Nr. M. A. W./L. 786 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, Darmstadt, den Zuteilungsplan der Gemarkung Beltershain für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentums- hbergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 1. Februar 1927 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.

Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen: 1. Meliorationen -können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung- von Melio­rationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw zu geschrieben.

Lauterbach, den 22. Januar 1927.

Der hessische Feldbereinigungskommissar

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