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Bet r.: Feldbereinigung Stangenrod: hier: den Zuteilungsplan.
Mit Entschließung vom 6. Dezember 1926 bzw. 18. Januar 1927 zu Nr. M. 21. W./L. 14 196 und 789 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, Darmstadt, den Zuteilungsplan der Gemarkung Stangenrod einschließlich der Ge- markungsgrengregulierung mit Grünberg und Lehnheim (II. und III. Abschnitt) für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 1. Februar 1927 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1, Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken oorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ao- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitütswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Lauterbach, den 22.Januar 1927.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar:
________________ Ohly.________________________
Bekanntmachung.
Zwecks Vornahme von Hausanschluharbeiten wird hiermit die Straße Am Kugelberg zwischen Licher Straße und Kaiserallee von INonkag, den
24. Januar d. 3., ab auf die Dauer von 4 Wochen für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Gießen, den 21.Januar 1927.
____________Hessisches Polizeiamt Gießen. I. Ä.: Schmidt. __________
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, dem 2. Februar 1927, nachmittags 3 Uhr, gelangen auf dem I. Revier, Senckenbergstraße Nr. 7, nicht nbgeholte Fundgegenstände (Stöcke, Schirme, Portemonnaies, Uhren, Armbänder u. dgl.) meistbietend zur Versteigerung.
Gießen, den 27. Januar 1927.
Hessisches Polizeiamt Gießen. I. V.: Schmid t.
Dienstnachrichken des Kreisamtes.
In Groß-Karben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Rodenbach (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Ranstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Rod he im v. d. H. (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In D o r n - As se n h e im und Ockstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Niederwalgern (Kreis Marburg) ist erloschen.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des am 7. Juni 1927 in Schotten stattfindenden Zuchtviehmarktes; Deririebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 7. Juni 1927.
Im Wege des Loseaustauschverfahrens: Geldlotterie zur Gewinnung von Mitteln für die charitativen Zwecke des Dr. von Haunerfchen Kinderspitals, München: Deririebsgebiet: Hessen, Vertriebszeit: 1. April 1927 bis 31. Mai 1927.
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Dr««k »er kLrühl'fchen Hnisersitiltt-Buch. und Steindruckerei, A. L«nge, Äießen.


