Ausgabe 
1.3.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

7k. 15 Erscheint Dienstag und Freitag. 1, ÄlärZ QÜur durch die Post zu beziehen. 192.Z

Inhalts-Aeberstcht: Gesetz über die Zuckerung der Weine. Maul- und Klauenseuche in Gießen, Lich und Alten-Buseck. Felübereinigung Lindenstruth. Strassensperre. Dienstnachrichten.

Gesetz über die Zuckerung der Weine des Jahrgangs 1926.

Dom 31. Januar 1927.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

§ 1. Für die Weine des Jahrganges 1926 wird die im, § 3 Abs. 2 des Weingesetzes vom 7. April 1909 (Reichsgesetzbl. S. 393) 'vorgesehene Zuckerungsfrist bis zum 28. Februar 1927 erstreckt.

§ 2. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar. 1927 in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1927.

Der Reichspräsident: von Hindenburg. !

Dec Reichsminister des Innern: Or. Külz.

Bekanntmachung.

Eetr.: Maul- und Klauenseuche.

In Gießen ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekannt­machungen vom 7. Februar 1927 Amtsverkündigungsblatt Nr. 9 vom 8. Februar 1927 bzw. 11. Februar 1927 Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 vom 15. Februar 1927 angeordneten Schutzmaßnahmen werden aufgehoben.

Gießen, den 22. Februar 1927.

Kreisnmt Gießen. I. B.: Koehler.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Lich ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekannt­machungen vom 14. Januar 1927 Amtsverkündigungsblatt Nr. 4 vom 18. Januar 1927 bzw. 31. Januar 1927 Amsverkündigüngsblatt Nr. 7 vom 1. Februar 1927 ungeordneten Schutzmaßnahmen werden mit Wirkung vom 28. Februar 1927 ausgehoben.

Gießen, den 24. Februar 1927.

Kreisamt Gießen. I. L.: Koehler.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck.

Da die Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck als erloschen betrachtet werden kann, wird der Sperrbezirk aus das noch verseuchte Gehöft beschränkt. Der übrige Teil des Dorfes und der Gemarkung Alten-Buseck werden zum Leobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 24. Februar 1927.

Kreisamt Gießen. I.B.: Koehler.

Bekannlmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lindenstruth; hier: die Arbeiten des II. Ab­schnitts.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Mürz 1927 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lindenstruth und in der

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Zeit vom 15. bis einschließlich 28. März 1927 auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Reiskirchen die Akten der Arbeiten des II. Ab­schnitts (Besitzstandsaufnahme und Bonitierung), nämlich:

a) Gemarkungsteil Lindenskrukh:

1. 1 Besitzstcindsoerzeichnis,

2. 1 Glltergcschoß,

3. 1 Zusammenstellung der Geschosse,

4. 4 Bonitierungsblätter,

5. 2 Hauptkarten,

b) Gemarkungsteil Reiskirchen:

1. 1 Besitzstandsverzeichnis,

2. 1 Gütergeschoß,

3. 1 Zusammenstellung der Geschosse,

4. 2 Bonitierungsblätter,

5. 1 Hauptkarte

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Reklainationstermin hiergegen findet: Dienstag, den 29. Mörz 1927, vormittags von 9 bis 10) Uhr, auf der Hessischen Bürgermeisterei Lindenstruth statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 21. Februar 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

_______________________________Ohl-).__

Bekanntmachung.

Wegen Bornahme von Umbauarbeiten an der Zehntscheuer wird hiermit die Brandgasfe vom Brandplatz bis zur Lindengasse bis auf weiteres für jeglichen Verkehr, auch für Fußgänger, gesperrt.

Gießen, den 25. Februar 1927.

Hessisches Polizeiamt. I. B.: Schmidt.

Dienslnachrichken des kreisamkes.

In Groß-Karben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Frühjahrspfevdemarktes in Darmstadt; Ber- triebsgebist: Hessen, Ziehungstermin: 17. Mai 1927.

Im Wege des Loseaustauschverfahrens: Wertlotterie zugunsten der Wohltätigkeitsanstalten Bethesda in Angerburg, Ostpreußen; Vertriebs­gebiet: Hessen, Ziehungstermin: 24. und 25. März 1927.

Der Ziehungstermin der Lotterie anläßlich des am 1. März 1927 statt­findenden Fasel-, Zuchtvieh- und Schweinemarktes in Biebesheim ist auf den 1. März (nicht 2. März) festgesetzt.

Der Minister des Innern hat dem Tannenberg-Nationaldenkmal- Verein E. V., Königsberg i. Pr., Jakobstr. 8, die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden zugunsten der Errichtung eines Tannenberg-Naiional- denkmals durch Werbeschreiben und Aufrufe im Gebiete des Volksstaates Hessen bis zum 30. Juni 1927 erteilt.

Druck der Brühl'schen Llniversitäts-Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.