Ausgabe 
28.10.1927
 
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Betr.: Die amtliche Ausgabe eines 2. Nachtrags zu dem Landtagswahl­gesetz und Landeswahlordnung.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stabt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Laut Mitteilung des Herrn Ministers des Innern besindet sich zur Zeit eine amtliche Ausgabe im Druck, die die Abänderung vom 24. und 27. Sep­tember und 3. Oktober 1927 des Landtagswahlgefetzes und der Landes­wahlordnung enthalten. Wir haben für jede Gemeinde ein Exemplar für größere Gemeinden mehrere bestellt und werden Ihnen dieselben alsbald nach Eintreffen zugehen lajsen. Der Preis für ein Stück berechnet sich auf 30 Pf.

Gießen, den 25. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß. |

' Bekanntmachung.

betr. die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1927/28 an den landwirt- t fchaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirtjchastsämlern.

Vom 27. September 1927.

Der ordentliche Lehrgang 1927/28 an den hessischen larrüwirtschaftlichen Schulen beginnt am

Montag, dem 7. November b. 3.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren der Land- wirtschastsämter entgegengenommen, die auch nähere Auskunft über das Alter der auszunehmenden Schüler und Schülerinnen, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privachäufern erteilen.

Darmstadt, den 27. September 1927.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.

U e b e l.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Unterricht an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg

Montag, den 7. November l. 3.

beginnt, und zwar in Lich um 10 Uhr und ist Grünberg um 9 Uhr vor­mittags. ,

Anmeldungen find alsbald zu richten für die landwirtschaftl. Schule in Lich bei Herrn Direktor Or.Lehr, Landwirtschasisamt Lich, Gcünberg bei Herrn Direktor Traukmann, Landwirtschaftsamt Grünberg.

Genannte Herren sind auch zur iveiteren Auskunft jederzeit gerne bereit. Lich, Fernruf Nr. 39, Grünberg, Fernruf Nr. 70.

Die in die Unterklassen eintretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1926. aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr -- 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nichthessische Schüler.

Aus die große Bedeutung der sachlichen Ausbildung der heranwach- ,enden landwirtjchastlichen 3ugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 7. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweilen hiermit auf vorstehende Bekanntmachungen und emp­fehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffensiichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer, den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhnen zum Schuleintritt hmzuwirken

G i e ß e n, den 7. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Durchführung der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924.

Nach Artikel 19 des hessischen Ausführungsgesetzes zur Reichsverard- nunq über die Fürsorgepslicht voni 17. 3unt 1926 unb Artikel 3 der Kreis- satzung des Kreises Gießen vom 27. Juli 1927 sind von dem Kreisausschuß als Mitglieder des bei der Bezirksfürsorgestelle zu bildenden ttursorge- ausschus cs bzw. des Beirats je zwei Mitglieder aus der Gruppe der Klein- und Sozialrentner und aus der Gruppe der sozial erfahrenen

Stellender'Vertreter der Klein- und Sozialrentner treten bei der allgemeinen Durchführung der Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zwei Vertreter der Kriegsbeschädigten und Kriegs­hinterbliebenen, die gleichfalls von dem Kreisausschuß berufen werden.

Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter aus dem für das Mitglied

.>»--» »*: fih haben. Für ihre Berufung sind von den iin Bczirtsfi>r,orgevcrband wirkenden Vereinigungen der freien Wohlfahrtspflege, der ^'^'bedürftigen und der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen eingereichten Vor­

schlagslisten maßgebend. Demgemäß werden die genannten Vereinigungen die ihre Wirksamkeit auf den Bezirk der Bezirksjürsorgestellc Gießen Land erstrecken und eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern Haden hiermit aufgefordert, bis zum 15. November 1927 bei uns Vorschlag-Kister einzureichen. Später eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden Selbstverständlich haben sich die Vorschläge der Vereinigungen lediglick aus die Berusungen aus dem Kreise der von ihnen vertretenen Personen gruppen zu beschränken. In den Vorschlagslisten sind die Vorgeschlagener nach Familien- und Vor- (Rus-) nnme, Berus und Wohnort zu bezeichnen Werden mehrere Personen vorgeschlagen, so sind sie unter fortlaufende! Nummer, die die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt, aufzusuhren Hinsichtlich jedes Porgeschlaqenen ist Angabe darüber zu machen, daß ei mit der Annahme der Berufung einverstanden ist. Vorgeschlagen werder können Männer wie Frauen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Die einzureichcnden Vorschlagslisten sind von dem Vorsitzenden dei Vereinigung unter Angabe seiner Adresse zu unterzeichnen; bei Ein reichung der Vorschlagslisten sind nähere Angaben über die Große uni Bedeutung der jeweiligen Vereinigung zu machen; namentlich ist anzu geben, wieviel im Kreise Gießen wohnende Mitglieder die Organisatior oder Vereinigung zählt. Von den Vereinigungen der Kriegsbeschädigter und Kriegshinterbliebenen ist insbesondere lioch anzugeben, wiemel Knegs beschädigte und wieviel Kriegshinterbliebene unter ihrer Mitgliederzah vorhanden sind, wobei nur solche Kriegsbeschädigte bzw. Kriegshinter bliebene mitgezählt werden dürfen, die Militärverforgungsgebuhrnsisi beziehen. . . . , ....

Ausdrücklich wird bemerkt, daß unter Vereinigungen der Kriegsbescha digten und Kriegshinterbliebenen auch solche Verbände zu verstehen sind die sich nicht nur ausschließlich aus Kriegsbeschädigten und Kriegshinter bliebenen zusammensetzen, sondern daneben mich noch andere Interessen kreise vertreten. Es fallen also darunter die Vereinigungen der Kriegs beschädigten und Kriegsteilnehmer, sowie die Kriegervereine, Vereini qungen von Kriegsbeschädigten, die gleichzeitig auch Kriegshinterbliebene zu ihren Mitgliedern zählen und deren Interessenvertretung satzungs 'gemäß übernommen haben, werden bei Bildung des Beirats nicht nu: nls Vereinigung der Kriegsbeschädigten, sondern auch als Vertreter de Kriegshinterbliebenen behandelt.

Gießen, den 22. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen (Bezirkssürsorgestelle). I. V.: Dr. Braun.

Betr.: Wahl der Ausschußmitglieder und der Ersatzmänner bei de: Staatlichen Betriebskrankenkasse.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Bei der Staatlicheii Betriebskrankenkasse für den Bolksstaat Hessei in Darmstadt sind aus dem Kreise der Versicherten zum Ausschuß für bei Wahlbezirk Oberhessen satzungsgemäß acht Vertreter und 16 Ersatzmanne ZU wählen.

Die Wahlen finden Dienstag, den 29. November 1927, nachmittags voi 12 bis 5 Uhr, statt:

1 In den Amtsräumen der hessischen Forstämter Gießen, Grünberg Rabenau in Londorf und Schifsenberg in Gießen.

2 . In den Amtsräumen des Kreisamts Gießen.

Wahlberechtigte, die am Sitze dieser Aemter wohnen, können dort ih Wahlrecht ausüben. Im übrigen wird für alle Wahlberechtigten in bei Kreisstädten ihres Wohnortes gewählt.

Gewählt wird auf Grund von Vorschlagslisten wirtschaftlicher Ver einigungen von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungei gemäß den Grundsätzen der Verhältniswahl. Diesen Vorschlagslisten stehei gleich solche Vorschlagslisten von Versicherten, die von mindestens ;e fun Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbezirks unterzeichnet sind. Es rom zur Einreichung von Wohlvorschlägen, getrennt noch Wohlbezlrken, nuf gefordert mit dem Hinweis barcuif, dosz nur solche Wohlvorschlage berück sichtiqt werden, die spätestens vier Wochen vor dem Wahltage, also spate stens am 31. Oktober 1927, bei dem Vorstand eingereicht werden, und das die Stimmabgabe an diese Wahlvorschläge gebunden ist.

Zwei Wochen vor dem Wahltage werden die von dem Vorstand zu gelassenen Wahlvorschlüge in dem Kassenlokal der Staatlichen Betriebs krankenkasse zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Bezüglich der Wahlvorschläge sowie des Ganges der Wahl wird au §45 der' Satzung und auf die Bestimmungen verwiesen, welche die zu Kassensatzung gehörige Wahlordnung enthält.

Gießen, den 25. Oktober 1927.

Hess. Kreisschulamt. J.V.: Fisch er.

Betr.: Die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 5.Oktobe 1927 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 71 vom 7. Oktober 1927). Frist: zwe Tage.

Gießen, den 24. Oktober 1927.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fische r.

Dicnsinachrichken des Kreisamtes.

Heinrich Georg M ü n st e r zu Hattenrod wurde zum Mitglied de Wiesenvorstandes und als Feldgeschworencr der Gemeinde Hattenrod be stellt und verpflichtet.

Druck der Drühl'schen Hniversitäts.Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.