Amtsverkündigungsblatt
für die provinziaMrektiou Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
}tr "'0 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. Juli Nur durch die Post zu beziehen. 1927
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Am 21. Juli 1927 verftarb nach Ichwerem Leiden
■Otto von Brentano di Tremezzo
Hefiifcher Miniiter des Innern und der Juftiz
Der Dahingefchiedene hat feit der Errichtung des Volksftaates Helfen an deffen Aufbau und Leitung als Minifter in entfchloflener und hervorragender Weife mitgewirkt. Auch dem Wiederaufbau des neuen deutfchen Reiches ftellte er feine Kraft als Abgeordneter der Nationalverfammlung und des Reichstags fowie als Mitglied des Reichsrates zur Verfügung.
Dem Heffifchen Gefamtminffterium war er feit deffen Beftehen ein wertvolles Mitglied, den übrigenVertretern der Regierung ein treuerund opferbereiter Kollege, feinen Beamten und Untergebenen ein gütiger und wohlwollender Vorgefetzter. , Das 1 leimatland wird dem Entfchlafenen nie vergeffen, dafs er getreu bis in den
lod feine beften Kräfte dem Wohle feines Landes und feines Volkes gewidmet hat.
Darmftadt, den 21. Juli 1927.
Das Heffifche Gefamtminifterium
Ulrich Henrich Raab Kirnberger
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre.
' Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Lollar—Landes- örenze (Sichertshausen)" wird am 23. d. M. wieder aufgehoben.'
Gießen, den 20. Juli 1927.
_________________Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. _____________
Bekanntmachung. 1
Betr.: Die Erhebung einer Wertzuwachssteuer in den selbständigen Gemarkungen des Kreises Gießen.
Der Herr Minister des Innern hat durch Verfügung vom 18. d. M. zu Nr. N.d.J. 26094 die von dem Kreistag beschlossene Kreissatzung über die Erhebung einer Wertzuwachssteuer in den selbständigen Gemarkungen des Kreises Gießen genehmigt mit der Maßgabe, daß die Satzung mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft tritt und somit in allen Fällen gilt, in denen der Abschluß des Veräußerungsgeschäfts frühestens am Tage der Veröffentlichung erfolgt ist.
Die genehmigte Kreissatzung liegt in der Zeit vom 27. d. M. bis einschl. 2.k. M. während der Dienststunden auf der Registratur des Kreisamts Gießen — Zimmer 6 — zu Jedermanns Einsicht offen.
Gießen, den 25. Juli 1927.
_____________Kreisamt Gießen. I.V.: vr. Braun. • ______
Bekanntmachung,
Vetr.: Die vorläufigen Umlagen und die vorläufige Sondergebäude- fteuer des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1927.
Der Kreisausfchuß hat mit Ermächtigung des Kreistages für das Rj. 1927 folgende Ausschlagssätze festgesetzt, wozu der Herr Minifter des Innern feine Genehmigung erteilt hat.
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A. Für die in den Genieindegemarkungeir gelegenen für die Stadt Gießen Rpf.
1. Auf je 100 Rm. Steuerwert der Gebäude und Bauplätze 0,3
2. Auf je ICO Rm. Steuerwert des land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes 0,7
3a) Auf je 100 Rm. des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals 0,5
b) Auf 1 Rm. des für das Kalenderjahr 1925 feftgeftellten staatlichen Gewerbeertragssteuersolls 1,4
4. Aus je 1 Rm. des für das SR).>.1927 feftgeftellten staatlichen Sonder- gebäudefteuerfolls 4
Steuerwerke, für die Landgemeinden Rpf.
3,3
6,3
5,7
12,4
8
B) Für die in den selbständigen Gemarkungen und dem gemarkunqs- selbständigen Grundbesih gelegenen Skeuerwerte.
1. Auf je 100 Rm. Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze 15 75
2. Auf je 100 Rm. Steuerwert des landwirtsäMlich und gärtnerifch genutzten Grundbesitzes 33 75
3. Auf je 100 Rm. Steuerwert des Waldbefitzes 37'5
4a) Auf je 100 Rm. Steuerwert des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals 5 7
b) Auf je 1 Rm. des für das Kalenderjahr 1925 feftgeftellten staatlichen Gewerbeertragsfteuerfoils 9 4
5. Auf je 1 Rm. des für das Rj. 1927 feftgeftellten staatlichen ’'
Sondergebaudefteuerfolls 35 4


