Ausgabe 
26.7.1927
 
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Die Aufrechnung her hiernach zu entrichtenden vorläufigen Steuer­betrüge auf die endgültig festgesetzte Steuer bleibt /Vorbehalten. .

Der Ausschlag der vorläufigen Steuer vom Hausbesitz, Grundbesitz und gewerblichen Anlage- und Betriebskapitalien erfolgt auf der Grundlage der für das Rj. 1926 festgestellten Steuerwerte. Der Ausschlag der vor­läufigen Gewerbesteuer und der vorläufigen Sondergebäuüesteuer auf der oben angegebenen Grundlage.

Die Steuer wird in sechs Zielen, jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1927, Januar und März 1928,

die Kreis- und Provinzialumlagen von den in den Gemeindegemar- kuntzen gelegenen Steuerwerten -werden wie bisher mit den Gemeinde- Umlagen ausgeschlagen und erhoben. Bezüglich derjenigen Gemeinden, die selbst keine Umlagen erheben, erfolgt der Ausschlag der Kreis- und Pro­vinzialumlagen durch uns und di« Erhebung durch die Kreiskasse. Erheben Gemeinden Grund- und Gewerbesteuer, aber keine Sondergebäudesteuer, so ist trotzdem die Sondergebäudesteuer für den Kreis durch die Bürger­meisterei mit auszuschlagen und durch die Gemeindekasse mitzuerheben.

' . Die Heberegister sind uns zur Vollstreckbarkeitserklärung vorzulegen. Gießen, den 23. Juli 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereingung Lindenstruth: hier die Arbeiten des I. Abschnitts.

? In der Zeit vom 27. Juli 1927 bis einschließlich 9. August 1927 liegt aus dem Amtszimmer der Hessisck)en Bürgermeisterei Lindenstruth '

der Allgemeine Meliorationsplan des Bereinigungsbezirks Linden- struch nebst Erläuterungsbericht und Pla-nprüsungsprotokoll

zur Einsicht der Beteiligten offen. , ,

Reklainationstermin hiergegen findet daselbst Y

Mittwoch, den 10. August 1927, vormittags 101 bis 111 Uhr

statt, wozu ich die Beteiligten mit -dem Hinweis einlade, daß die Nicht­erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.

Lauterbach, den 22.Juli 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly. H , v»

Betr.: Die Kosten -des nebenamtlichen Fortbildungsschuluntetrichts iin Schuljahr 1927/28.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 19, Juli 1927 (Ueberdruck). Frist: 24, Stunden.

Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 24. Juli 1927.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Diensknachrichten des kreisamkes.

Regierungsassessor Dr. Georg Krüger zu Gießen wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1927 zum überplanmäßigen Kreisamtmann mit der Amts­bezeichnungRegievungsrat" ernannt.

In L a n-g e n b e r-g h e i m, Kreis Büdingen, ist die Maul- Und Klauenseuche ausgebrochen. . , <

Der Minister des Innern hat gestattet: Geldlotterie des Württembergi- fchcn Kunstvereins, Stuttgart; Bertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 3. September 1927. Geldlotterie zur Erhaltung des Dresdener Zwingers, 4. Zwingerlotterie; Vertriebsgebiet Hessen/ Ziehungstermin: 8. unh 10. Oktober 1927. -

Der Minister des Innern hat dem Blindenbeschäftigungssverein, Darm­stadt, Karlstraße 21, die Erlaubnis zur Sammlung van Geldspenden durch Ha-ussammlungen zugunsten der in Not geratenen, Mitglieder des Vereins und zur Unterhaltung der, in Darmstadt, Karlstraße 21, befindlichen Blin­denwerkstätte für das Gebiet der Provinz Starkenburg und des Kreises Worms bis zum 30. Juni 1928 erteilt.

-Druck d«r Drübl'schen Universitäts-Duck« und Steindruckerei. 2L Lange, Sieben'

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