Ausgabe 
26.4.1927
 
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dungsgewebes. Da dieselben aber bis za diesem Gewebe nur durch zarte Rinde gelangen tonnen, setzen sie sich mit Vorliebe in den Sommer­trieben, Wurzelausschüssen -und Wundstellen fest. Durch Eindringen der Tiere in die Pflanzen entstehen unter Einfluß dieses Reizes kleine "Beulen; die Rinde kommt dabei allmählich zum Bersten. Die frischen Wunden werden von immer zahlreicher werdenden Läusen befallen.. Die Beulen nehmen sodann an Umfang zu, und in -kurzer Zeit bilden sich -krebsartige Wucherungen. Hierbei gehen den Bäumen viele wertvolle Säfte verloren.

Am stärksten treten die Blutläuse int Frühjahr (Mai) und Herbst (Sep­tember-Oktober) auf. Die Vermehrung -geht außerordentlich rasch und stark (8 bis 11 Generationen im Jahre) vor sich. Im Herbst sind es die geslügelten Läuse,-, die von einem Baume zum andern fliegen, um dort das Mutterei, -aus dem die Stammutter neuer Geschlechter hervorgeht, abzulegen.

Bekämpfung. .

1. Abschneiden und Verbrennen der befallenen ein- und mehr- sährigen Triebe; i

2. Ab kratzen -und Abbürsten der befallenen Stämme und Aeste, so- -wie Sammeln und Verbrennen der dabei abfalleriden Rinden­schuppen.

3. Tüchtiges Ausbürsten der von den Läusen -heimgesuchten W-und- -stellen mit einer kräftigen lOprozentigen Obstbaumkarbolineum- Lösun-g, oder mit Petroleum.

1. Nach dem Reinigen mit dem einen ober dem anderen Mittel empfiehlt es sich, -die älteren, größeren Wunden mit SteiNko-hlen- teer zu bestreichen. Hierauf Kalkanstrich am -ganzen Baum! Außer­dem verfehlt auch eine -gute und vielseitige -Düngung ihre Wirkung _______nicht.________________________________________

Bekanntmachung.

B e t r.: Den Geschäftsgang bei dem Kreisamt Gießen.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. März 1925, A. V. Bl. Nr. 22, vom 17. Mürz 1925, vom 1. Februar 1926, A. V. Bl. Nr. 11 vom 5. Februar 1926 und vom 16. November 1926, A. V. Bl. Nr. 93 vom 19. November 1926 weisen wir wiederholt -darauf hin, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde nur Dienstags vormittags und Freitags vormittags jeder Woche sind. Während der übrigen Zeit sind -die Dienstzimmer des Kreisamts für das Publikum geschlossen, so daß, soweit es si chnicht um Fälle allerdringendster Art -handelt, Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen, auf Abfertigung nicht rechnen -können.

Gießen, den 22.April 1927.

Hess. Kreisamt. I. V.: Or. H e ß.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise, in den Landgemeinden außerdem durch Aushang des Ihnen mit Ver­fügung vom 14. März 1925 zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen. Weiter -weisen wir -die Bürgermeistereien der Land­gemeinden ausdrücklich an, Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind, oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der Po st-hierher zu schicken und nicht, wie dies vielfach üblich -war, durch den Gesuchsteller selbst uns zu übermitteln.

Gießen, -den 22. April 1927.

J Kreisamt Gießen. I.V.: Or. Heß.

Bekanntmachung. . u

B e t r.: Erwerbslosenfürsorge. 0

Die Geschäfte der Erwerbslosenfürsorge für die Landgemeinden des a Kreises, die bisher von der unterzeichneten Behörde ivahrgeuommen wur- e den, gehen am 1. Mai 1927 auf den öffentlichen Arbeitsnachweis für das je nördliche Oberhessen zu Gießen, Liebigstraße 16 p. (Alte Klinik, Fernruf -e 254), über. Anfragen über den Stand von Unterstützungsgesuche und der­gleichen sind -daher nicht mehr an uns, sondern an den obengenannten Ar- e- beitsnachweis zu richten. i£

Gießen, den 25. April 1927. ' "

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun. I

B e t r.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ;t

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt in ortsüblicher Weise zur Kenntnis Ihrer Ortseinwohner bringen.

Gießen, den 25. April 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. ü

------- B e t r.: Vogelschutz.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises. u

Es besteht Veranlassung, erneut auf die Notwendigkeit der Beleh- ( rungen über Schutz und Pflege unserer einheimischen Vogelwelt hinzu- weisen. Nach uns gewordenen Mitteilungen kommt es immer wieder vor, daß besonders von jüngeren Kindern, denen es noch an der nötigen . Einsicht fehlt Nester zerstört und Vogeleier ausgenommen werden. '

Wir empfehlen Ihnen dringend, im Unterricht -und bei jeder anderen geeigneten Gelegenheit dem Vogelschutz Ihre besondere Aufmerksamkeit r zuzuwenden, sowie bei Verstößen mit Nachdruck einzuschreiten.

Die wirksamste Maßnahme gegen das Zerstören von Vogelnestern usw. muß aber in einer geeigneten Vogel pflege gefunden werden. Wo die Schuljugend angehalten wird, Nistkästen -anzubringen, im Winter Futterstellen einzurichten usw., darf am ersten erwartet werden, daß das Verständnis für -den hohen Wert und die sittliche Bedeutung des Pogel- schutzes geweckt wird.

G i e ß e n,-den 22. April 1927. . ,

Hessisches Kreisjchulamt. I. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung Wieseck; hier Parallelweg östlich des Morgen­wegs.

In der Zeit vom 27. April 1927 -bis einschließlich 3. Mai 1927 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Wieseck

/ der Plan über 'den Parallelweg östlich des Morgenwegs nebst Ab­schrift des Kommissionsbeschlusses vom 31. März 1927 Zifser 1

zur Einsicht der Beteiligten offen. ,

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während T der Offenlegungszeit daselbst, schriftlich und mit Gründen versehen, ein- , zureichen. ' r

Friedberg, den 13. April 1927. >

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

il

Druck der Drühl'schen Univertitäts.Buck. und Steindruckerei.- Ä. Lange, Gießen.