Amtsverkündigungsblait
für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
^r- 6 Erscheint Dienstag und Sreitag. 25. LüNUar Nur durch die Post zu beziehen. 1922
Jnhalts-Aebersicht: Maul, und Klauenseuche in Grohen-Linden und Aödgen. - Feldbereinigungen in Allendorf a. d. Lahn und Ober°Steinberg ____________________________________ Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Letr.: Maul- und Klauenseuche.
In Großen-Linden ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Bekanntmachung vom 10. Januar 1927 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 3 vom 14. Januar 1927 ungeordneten Schutzmaßnahmen werden ausgehoben.
Gießen, den 21.Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Rödgen.
Da die Seuche in Rödgen soweit als erloschen zu betrachten ist, wird der Sperrbezirk auf das Gehöft des H. Jnderthal IV. beschränkt. Der übrige Teil des Dorfes wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Die Gemarkung Trohe wird aus dem Beobachtunqsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 21.Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun. ‘
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn; hier: Versteigerung der Massegrundstücke.
Versteigerung der Massegrundstücke in der Gemarkung Allendorf an der Lahn an Ort und Stelle findet statt am Montag, dem 31. Ianuar 1927, und eventuell folgende Tage. Zusammenkunft hierzu vormittags 10 Uhr vor dem Rathaus in Allendorf a.d. Lahn, woselbst auch die Bersteige- rungsbedingungen bekanntgegeben werden.
Friedberg, den 17. Januar 1927.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Dr. Andres, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Steinberg; hier: die Arbeiten des III.Abschnitts. ।
Mit Entschließung vom 30. November 1926 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft,
den Zuteilungsplan der Gemarkung Ober-Steinberg für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigun'gsgefetzes den 1. Februar 1927 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Aenderungen.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Melio- rationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Grüben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände ■ Wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitierungswert vergütet bzw. gutgeschrieben.
Friedberg, den 14.Januar 1927.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Dr. Andres, Regierungsrat.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
In Sandlofs und Pfordt (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
In Heegheim und Effolderbach (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In den Gemeinden Rieder-Mörlen, Dorheim, W i ck st a d t und Petterweil (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Leiühecken, H ö ch st a. d. N. und auf Hof Breidenhaide (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In der Gemeinde Zell (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Weidenhausen, Garben- h e i m und Krofdorf (Kreis Wetzlar) ist erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Kinzenbach (Kreis Wetzlar) ist erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Kehna (Kreis Marburg) ist erloschen.
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Druck der Brühl'schen Universitäts» Buch. und Steindruckerei. R Lange. Gießen.


