Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Ar. 41
Erscheint Dienstag und Freitag.
24. Zum
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192Z
nn9eJ^ni D0£ Daumatenalien und sonstige Benutzung der Provinzialstrasten. — Legitimierung ausländischer Arbeiter. - ? 6 Sachbezüge auf Grund der Aeichsvecficherungsordnung, und des Angestelltenversicherungsgesetzes. —L Schlacht.
Hausanlage des August Seibert Innungen. — Hauptversammlung der Hessischen Lllissionskonferenz zu (Sieben. — Feldbereinigung Watzenborn- Steinberg. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Lagerung von Baumaterialien und sonstige Benutzung der Provinzialstraßen.
Nach Mitteilung der Straßenbauverwaltung häufen sich die Fälle, in denen sowohl Gemeinden wie Private die Provinzialstraßen ohne Erlaubnis benutzen, sei es zur Anlage von Banketten, sei es zur Ausgrabung zwecks Verlegung von Rohren für Wasserleitung oder Kanalisation, sei es zur Lagerung von Baumaterialien usw.
-Wir weifen darauf hin, daß dies unzulässig und strafbar ist. Das Po- lizeipersonal ist angewiesen, -gegen derartige unerlaubte Handlungsweisen einznschreiten.
Gießen, den 22.Juni 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerieslakionen des Kreises.
Auf -vorstehende -Bekanntmachung weisen wir Sie hin und empfehlen den Bürgermeistereien, die Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, -den 22. Juni 1927.
________________Kreisamt Gießen. I.V.: Pr. Heß.__________________ Betr.: Legitimierung ausländischer Arbeiter.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir verweisen erneut auf unser Ausschreiben vom 9. Dezember 1926 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 100 von 1926 — über die Legitimierung ausländischer Arbeiter. Die letzte Nachprüfung der Betriebe hat teilweise recht unbefriedigende Ergebnisse gehabt. Es hat sich gezeigt, daß das Legitimierungsgeschäst noch immer -nicht so sorgfältig durchgeführt wird, wie dies unbedingt erforderlich ist.
Ziffer XI, 1 Abs. 4 unseres obengenannten Ausschreibens wird, wie folgt, geändert:
„Die im Jahre 1926 und vorher ausgestellten Besreiungsscheine haben ihre Gültigkeit verloren, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Inhaber solcher Scheine haben alsbald den Umtausch in neue Befreiungsschein-e für. das Jahr 1927 und in den folgenden Jahren jedesmal bis zum 1. April jeden Jahres bei der für ihren- Wohnsitz zuständigen Ortspolizeibehörde zu beantragen. Vordrucke hierfür können -von -der Deutschen Ar- beiterzentra-le, Landesstelle -in Hannover, Ferdinandstraße 52, bezogen werden. Das Verfahren für den Umtausch, die Höhe der Kosten und ihre Weiterleitung richten sich nach den für die Nsu-ausstellun-g von Be- sreiungsscheinen geltenden Vorschriften der Absätze 1—3 mit der Maßgabe, daß unter -Verzicht auf die Wiederholung der für die Ausstellung von Befreiungsscheinen -erforderlichen Angaben nur die Bezeichnung des jetzigen Arbeitgebers, die Angabe der Nationalität -des Arbeiters und die ortspolizeiliche Bescheinigung verlangt wird, daß der Antragsteller seit Ausstellung des -dem Antrag beizufügenden alten Befreiu-ngsschei-nes das Inland nicht (ober nur vorübergehend) verlassen hat. Die vorgelegten Ausweispapiere find auch nach Art und Nummer sowie unter Angabe der ausstellenden Behörde und des Ausstellungsdatums genau zu bezeichnen."
Gießen, den 18.Juni 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Betr.: Wie oben. .
An die Gendarmerieslakionen des Kreises.
Unter Hinweis -auf -vorstehendes Ausschreiben empfehlen wir Ihnen, auch Ihrerseits durch gelegentliche Revision die Beachtung der Vorschriften über Legitimierung -erneut zu prüfen und etwaige Verstöße üns -zu berichten.
Gießen, den 18. Juni 1927. .
______________ Kreisamt Gießen. I. V-: Dr. Braun. _____________
Bekanntmachung.
Betr.: Die Festsetzung des Wertes der Sachbezüge auf Grund der Reichsversicherungsordnung und des A-nüestellten-oersicherungs- gesetzes. “
Im Einverständnis mit den: Hess. Oberversicherungsamt wird mit Wirkung -vom 4.3uli 1927 an der Wert der Sachbezüge gemäß § 160 der Reichsoersichevungsordnung -und des § 1 des Angestelltenversicherungs- Sesetzes für die -Landgemeinden- des Kreises wie folgt festgesetzt:
1. Tageskost mit Wohnung, Brand und Licht für männliche und
-weibliche Personen 1,40 RM.
2. Ja-hreskost mit Wohnung, Brand und Licht 450 RM.
Bom Gesamtwert der Sachbezüge entfallen: f
a-uf volle Verpflegung 90 Prozent,
a-uf Wohnung, Brand und Licht 10 Prozent.
Bom Gesamtwert der Verpflegung entfallen auf das
erste Frühstück 10 Prozent,
- Mette Frühstück 10 Prozent,
Mittagessen 40 Prozent,
Vesperbrot 10 Prozent,
Abendbrot 30 Prozent.
.Der Wert -anderer Sachbezüge -wird von Fall zu Fall festgesetzt. Abweichungen von obigen Festsetzungen in besonderen Fällen bleiben- Vorbehalten.
Gießen, den 22. Juni 1927.
Kreisamt — Versicherungsamt — Gießen.
I. V.: Dr. B r a u n.
Betr.: Die Schlachthausanlage des August Seibert in Hungen.
Bekanntmachung.
August Seibert in Hungen -beabsichtigt auf seinem Grundstück, Flur 1 Jlr. 2085/io in Hungen ein Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschreibungen liegen -während einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung ab, auf der Bürgermeisterei Hungen zur Einsicht offen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlage sind innerhalb der Osfen- legungsfrist, bei Meldung des Ausschlusses -schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Hungen oorzubringen.
Gießen, den 20. Juni 1927.
________________Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.
Betr.: Hauptversammlung der Hessischen Missionskonferenz zu Gießen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Hess. Mi-ssionskonserenz -hält am 3. und 4. Juli 1927 zu Gießen ihre Hauptversammlung ab. Es werden sprechen:
Universitätsprofessor D. Julius Richter-Berlin über:
„Die deutsche evangelische Mission nach dem Weltkriege"
, und über:
„Die Aufgaben der protestantischen. Mission bei Anbruch der neuen Zeit in der nichtchristlirhen Welt".
Pfarrer Dr. Vömel-Bergebersbach über:
„Das Werden der Kirche Jesu Christi in China".
Teilnchmern an der Tagung wird der erforderliche Urlaub erteilt. Gießen, -den 17. Juni 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigun-g Watzenborn-Steinberg; hier: -Wunschtermin
Tagfahrt zur Entgegenahme der Wünsche, welche die Beteiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet-
Montag, den 4.3uti 1927, vormittags 10 bis 12 Ahr, auf -dem Rath-aus-saal zu Watzenborn-Steinberg statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten, nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zufammen- gelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.
Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anfpvuch auf Berücksichtigung.
Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die -künftige Ge- wanneinteilung und Grundstücksrichtung liegen in der Zeit vom 27. Juni bis einfchl. 2. Juli 1927 die Pläne zur Einsicht offen.
Friedberg, den 18. Juni 1927.
Der Hessische Feldbereini-gungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
D-enstnachrichken des kreisamkes.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Pfungstadt: Dertriebs- gebiet: Hessen, Ziehungstermin: 21. August 1927.
Ausspielung anläßlich des Vi-eh- und Krämermarktes in Nidda- Der- trrebsgebiet: Provinz Oberhessen, Ziehungstermin 5. September 1927
Ausspielung anläßlich des Pferdsmarktes in Gießen; Vertriebsaebiet- Hessen; Zi-ehungstermin: 6. Oktober 1927.
Ausspielung anläßlich -des Pferdemarktes in Friedberg; Vertriebs- gebi-et Hessen; Ziehungstermin: 26. Oktober 1927.
Ausspielung anläßlich des Kalten Marktes in Ortenberg; Vertriebs- gebiet: Hessen; Ziehungstermin: 3. November 1927.
Im Wege des Lofe-austaufchverfahrens:
Geldlotterie zugunsten erholungsbedürftiger Kinder der Stadt Mannheim; Vertriebsg-öbiet: Hessen; Vertriebszeit: 1. März 1927 bis 30 Sev- tember 1927. ' r
Geldlotterie des Badischen Landesverbandes für Säuglings- und Klein- kinderfllrsorge; Vertriebsgebiet: Hessen; Ziehungstermin: 7. Oktober 1927
Vierte Freiburger Münsterbaulotterie; Vertriebsaebiet- Hellen
Ziehungstermin: 4. und 5. August 1927. ’ '
Lotterie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Diözesanverbände der Katholischen Jugend- und Jungmänervereine in München zur Gewinnung von Mitteln für die Erbauung von Jugendheimen; Vertriebsaebiet-
Hessen; Ziehungstermin: 9. Juli 1927. u
Geldlotterie zugunsten der Wartburg und anderer Zwecke- Dertriebs- gebiet: Hessen; Ziehu-ngstermin: 25. bis 27. August 1927
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Puch- und Steindruckerei. *X Gange, Gießen.


