Ausgabe 
22.3.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die provinzialdirektion Oberhesien und für das Kreisamt Gießen

7fr. 21

Erscheint Dienstag und Freitag.

22. März

1927

Nur durch die Post zu beziehen.

Jnhalts-Aebersicht: Schuh der Jnheidener Wafferqueilen.Aufwertung von Sparguthaben. Maß- und Gewichlspolizei und die Durchführung der Aacherchung. 3lu£fut)ruiig des Llrkundenstempeigesehes. -- Ausfithrung des Aeichsviehseuchengefetzes. Maul- und Klauenseuche in Lich. Aeiiekosten und Tagegelder. Fortbildungsschulpslicht der aus Bayern kommenden Jugendlichen.

Bekanntmachung.

B e t r.: Den Schuh der Jnheidener Wasserquellen und der Zugehörigen Leitungsanlagen.

Die nachstehend abgedruckte Polizeiverordnung wird wiederholt zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Gieß e n , den 16. Mürz 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß. 1

Polizei-Verordnung

Betr.: Den Schutz der Jnheidener Wasserquellen und der zugehörigen Leitungsanlagen.

Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzialordnung sowie des Art. 186 des Berggesetzes für das Großherzoqtum Hessen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird auf Antrag der Bergbehörde mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. I. III 12 587 vom 29. Dezember 1911 für den Kreis Gießen folgendes bestimmt :

§ 1.

Es ist Unbefugten untersagt, an den Wasserleitungsanlagen des Jnheidener Wasserwerks oder an ihrem Zubehör Handlungen, einerlei welcher Art, vorzunehmen. Insbesondere ist verboten das Freilegen von Röhren oder Schächten durch Beseitigen von Erdüberdeckungen oder Pflasterungen, das Aufdecken der Straßenkappen oder Schächte, das Be­steigen der Schächte sowie das Hantieren an den darin befindlichen Lei­tungen und Apparaten.

§2.

Innerhalb der Gemarkungen Hof-Graß, Inheiden, Trais-Horloff, Rod- benn, Feldheim Flur 4, Langd Flur 111, 21, 22, Steinheim Flur 1 vis 10 und Hungen 14, 714, 16, 23 dürfen Ausgrabungen, Boh­rungen oder unterirdische Arbeiten über eine Tief« von 5 Meter von ber Oberfläche gemessen, zu anderen als bergbaulichen Zwecken nur nach vorgängiger Genehmigung des Kreisamts und unter Beobachtung der an die Genehmigung geknüpften Bedingungen vorgenommen werden.

§ 3.

Innerhalb des in § 2 bezeichneten Schutzbezirks find alle Schürfarbeiten zur Aufsuchung noch nicht verliehener Mineralien untersagt, sofern nicht vorher die besondere Genehmigung der Bergpolizeibehörde hierzu ein- geholt ist.

Bergwerkseigentümer oder deren Bevollmächtigte, die innerhalb der m z 2 erwähnten Gemarkungen oder Gemarkungsteile Bergbau treiben, unterliegen den zum Schutz gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaues auf die Quellen und die Wasserleitungsanlagen erlassenen oder noch zu erlassenden bergpolizeilichen Anordnungen.

§ 4.

. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 und 2 werden, wsern auf Grund anderer. Vorschriften keine härtere Strafe verwirkt ist, *m* Geldstrafe bis zu 30 Mk Zuwiderhandlungen gegen die Borschrift des z 3 und der in § 3 erwähnten bergpvlizeilichen Anordnungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

§ 5.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichunq 'm Kreisblatt in Kraft.

Gießen, den 13. Januar 1912.

___________________Großh. Kreisamt. I. V.: W e l ck e r.

Betr.: Die Aufwertung von Sparguthaben der Gemeinden, Gemeinde­verbände, Kirchen und sonstiger öffentlicher Fonds.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden, die Mark- und stlfkungsvorstande, die evgl. und käth. kirchenvorsiände, sowie die Vorstände der isr. Religionsgemeinden.

Der Hessische Sparkassen- und Giroverband hat ein Formular ent- morfen, aus dem sich ohne Schwierigkeiten ersehen läßt, mit welchem Goldmarkbetrag aufzuwertende Sparguthaben in die Voranschläge und Rechnungen ber, öffentlichen Fonds (Gemeinden, .Gemeindeverbände, iiirchen und sonstige Religionsgemeinschaften, Stiftungen) zu übernehmen tznd. Dies Formular enthält die Nummer der Sparbücher, die nähere Bezeichnung des Fonds oder der Rubrik, den Papiermarkbetrag und den ^°wmarkbetrag der Sparanleihen sowie den Aufwertungssatz in Pro-

Wir haben die Bezirkssparkassen unseres Kreises ersucht, Ihnen unter Benutzung dieses Formulars entsprechende Bescheinnigungen zukommen zu

lassen. Diese Bescheinigungen sind von Ihnen mit Anweisung zu ver­sehen und dem Rechner zuzustellen.

Gießen, den 17. März 1927.

Krcisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß.

Bekannimachung

bekrefsend die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Vacheichung im kreise Gießen im Iuhre 1927.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichunq der im eichpjlichtigcn Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Lüngen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Ge­wichte und transportable Handelsmagen bis ausschließlich 3000 kg) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach solgendem Rundreiseplan durchgesührt werden.

Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nach­stehender Reihenfolge abgchalten:

Dom hessischen Eichamk Gießen aus:

Am 5. April in Lollar, zugleich für Ruttershausen, Staufenberg, Mainz­lar und Daubringen.

8. Treis a. d. Lda.

12. Allendorf a. d. Lda., zugleich für Climbach.

20. Londorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Oden-

Hausen, Geilshausen, Rüddiugshausen und Wcitershain.

5. Julr Grimberg, zugleich für Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod.

12. Villingen, zugleich für Nonuenroth.

19. Hungen, zugleich für Utphe, Inheiden, Trais-Horloff,

Rodheim, Steinheim, Rabertshausen.

26. Langd.'

27. Bellersheim, zugleich für Obbornhofen.

2. August Langsdorf, zugleich für Bettenhausen.

" 8. Lich, zugleich für Nicder-Bcssingen.

16. Muschei,heim, zugleich für Arnsburg und Birklar.

17. Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern und Dorf-Gill

6. Sept. Lang-Göns, zugleich für Holzheim.

" 8- " " Watzenborn-Steinberg, zugleich für Grüninqen, Gar­

benteich und Hausen.

13. Leihgestern.

14. Esroßen-Lind.en^

20. Klein-Linden, zugleich für-Allendorf a. d. Lahn.

21. Heuchelheim.

Anmerkung: Die Interessenten der Gemeinden Steinbach, Albach und Annerod haben ihre eichpflichtigen Gegenstände an den nachstehenden Tagen dem Eichamt Gießen vorzulegen:

Albach am 26. September 1927.

Steinbach am 27. September 1927.

Annerod am 28. September 1927.

Im Bedarfsfälle mehr als 1 Tag.

... ^^leick-er Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizei­liche Maß- und Gewichtsreviston stattfinden. v 6

.. ®s ^!s^t sich, daß die Bürgermeistereien die Eichtaqe in orts­üblicher Weise betanntgebeii lassen und kurz vorher nochmals'darauf Hin­weisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit nnb Anzahl der le TM udzuf^tigenden Interessenten wird den Bürgermeistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.

Gießen, den 16. März 1927.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Wolf.

Bekannkmachung.

® -e 1 r': 2tIStu[,rbes ^^undenstempelgesetzes vom 12. Auqust 1899 m berr v"isung der Bekanntmachunq vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. Januar 1923/ ' 3 '

Unter Hinweis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird bier- m,t zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stenwel' abgabe für Verkaufs- nnb Wagautomaten, für Automaten, die zur Un- terhaltiing des Publikums bienen nnb nur gegen Entgelt benutzt werben $2"' für öffentlich aufgestellte Klaviere, Radioapparate ober sonftiae Musikwerke, für Federwagen, Luxuswagen und Luxu«reitpserde für hip ?ne,tnLOm«i 2JPr? 1927 bi5 3L Mörz 1928 von jetzt äb bis Ende an allen Wochentagen vormittags von 8 bis 12 Uhr im Kreisamtsa^ ba,,de Zimmer 9, stattfindet. Innerhalb des gleichen Zeitraumes können' uns'"e!f°lgem (unter der Jahreskarte) bei