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ßc^tptart unib die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern
Darmstadt, den 27. September 1927.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.
U « b e l.
Bekanntmachung.
V e t r.: Wie oben.
Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Unterricht an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und (Brünberg
Montag, den 7. November l. 3.
beginnt, und zwar in Lich um 10 Ahr und in Grünberg um 9 Ahr vormittags.
Anmeldungen sind alsbald zu richten für die landwirtschaftl. Schule in Lich bei Herrn Direktor Or.Lehr, Landwirtschastsamt Lich, (Srünberg bei Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschastsamt
Grünberg.
Genannte Herren sind auch zur weiteren Auskunft jederzeit gerne bereit. Lich, Fernruf Nr. 39, Grünberg, Fernruf Nr. 70.
Die in die Unterklassen «intretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1926 aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr = 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nichthessische Schüler.
Aus die große Bedeutung der sachlichen Ausbildung der Heranwachsenden landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.
Gießen, den 7. Oktober 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir verweisen hiermit aus vorstehende Bekanntmachungen und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer, den landwirtschaftlichen Berus ergreifenden Söhnen zum Schuleintritt hinzuwirk^n
G i e ß e n, den 7. Oktober 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.


