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tiaen, unbeschadet der Möglichkeit, eine Bestrafung nach Artikel 72 zu -.wirken, auf Kosten desjenigen, von dem die Aenderungen, Herstellungen |ini) Anlagen herrühren, nach Maßgabe des Artikels 1 der Verordnung t)ic Zwangsvollstreckung im Feldbereinigungsverfahren betreffend, vom IS Aiärz 1922 beseitigen lassen.
Dieses Verbot erlischt, sobald durch den beauftragten Kommissar fest- p.stellt und öffentlich bekanntgegeben wird, daß die Feldbereinigung hid)t stattfindet.
Friedberg, den 29. Mürz 1927. '
Der hessische Jeldbereinigungskommissar:
Dr. Andres, Regierungsrat. 1
Dekannkmachung.
Petr.: Feldbereinigung Allendorf a.d.Lahn; hier Zuteilung.
Mit Entschließung vom 8. April 1927 hat das hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, d n Zuteilungsplan der Gemarkung Allendorf a. d.Lahn für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung ((Eigentums» Übergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 1 Mai 1927 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders g: trofsenen Vereinbarungen und Aenderungen.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken oorgenommen werden. ■
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2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitierungswert vergütet bzw. gutgeschrieben.
Friedberg, den 11. April 1927.
Der hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Reglerungsrat.
Dienslnachrichken des kreisamkes.
Heinrich Schmitt aus Ruttershausen wurde als Jagdaufseher für die Gemeinde Ruttershausen bestellt und verpflichtet.
In Rockenberg (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Rieder-Mockstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Der Minister des Innern hat die der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul zu Mainz erteilte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden zugunsten der Errichtung eines Mutterhauses bis 31. Dezember 1927 verlängert.
Der Minister des Innern hat gestattet: Ausspielung anläßlich des Prämiierungsmarktes in Laubach (Oberhessen); Ziehungstermin: 14. Juni 1927, Vertriebsgebiet der Lose: Hessen. Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Hühnlein; Ziehungstermin: 9. Juli 1927; Vertriebsgebiet: Hessen.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch« und Steindruckerei. 1 Lange, Gießen.


