Ausgabe 
19.7.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

,71r. 54 Erscheint Dienstag und Freitag. 49. ,3uli Nur durch die Post zu beziehen. 192 Z

Znhalts-Aebersicht: Falsche Reichsbanknoten und Rentenbanlscheine Staatsangehörigkeitsangäben in den Melderegistern. Hauptkörung 1927. ' Dienstnachrichten. *

Bekanntmachung.

B e t r.: Falsche Reichsbanknoten und Rentenbankscheine. !

Wir verweisen ans die in derDarmstädter Zeitung" Nr. 159 vom ll.ib.9Jl. abgedruckten B ek a nu tma chu ng e n der Deutschen Rentenbank vom 11. Juni 1927 und des Reichsbankdirektoriums vom 17. Juni 1927 über falsche Rentenbankscheine bzw. Reichsbanknoten.

Gießen, den 15. Juli 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Betr.: Staatsangehörigkeitsangaben in den Melderegistern.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Es wird als ein Mangel empfunden, daß di« Staatsangehörigkeit von zuziehenden Personen häufig lediglich nach deren Angaben in die Mel-de- register eingetragen wird, ohne dabei zu vermerken, ob die angegebene Staatsangehörigkeit aus Grund von Urkunden festgestellt wurde oder nicht. Die Folge davon ist, daß die in den Melderegistern vermerkte Staatsangehörigkeit der Anziehenden auch dann als feststehend angesehen wird, wenn keinerlei Unterlagen für sie beigebracht worden sind. Auch bei weiterem Verzug« nach einem anderen Orte wird die neue Aufenthalts­gemeinde die in'der polizeilichen Abmeldebescheinigung vermerkte Staats­angehörigkeit nicht in Zweifel ziehen. Infolgedessen kann es vorkommen, daß Ausländer, die bei der polizeilichen An- oder Abmeldung behaupten, die Staatsangehörigkeit eines der deutschen Länder zu besitzen, längere Zeit als Deutsche angesehen und behandelt werden, obwohl sie es gar nicht sind. . ,

Um diesem Mißstände nach Möglichkeit abzuhelfen, empfehlen wir Ihnen, einer Anregung des Herren Reichsministers des Innern folgend, zu veranlassen, daß fortan in den Melderegistern bei der Angabe der Staatsangehörigkeit stets zu vermerken ist entweder:

Nachgewiesen durch Heimatschein, Staatsangehörigkeitsausweis, Paß, Einbürgerungsurkunde des............(Behörde) vom

............(Datum)"

oder

Nicht nachgewiesen."

Die Meldebescheinigungen haben einen gleichen Vermerk zu enthalten.

Gießen, den 16. Juli 1927.tygy

Kreisaint Gießen. 3. 23.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Hauptkörung 1927.

Die diesjährigen Hauptkörungen in dem zum Dienstbezirk der Amis- veterinärstelle Grünberg gehörigen Gemeinden finden an nachfolgenden Tagen statt: v .

1. Samstag, den 23. Juli, 7.30 Uhr vormittags beginnend, in den Orten Grünberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain.

2. Uiontag, den 25. Juli, 7.30 Uhr beginnend, in Lauter, Oueckborn, Ettingshausen, Münster.

3. Donnerstag, den 28. Juli, 8 Uhr beginnend, in Röthges, Vil- lingen, Nonnenroth, Ober-Bessingen und Rieder-Bessingen.

4. Freitag, den 20. Juli, 7.30 Uhr beginnend, in Göbelnrod, Saasen, Lindenstruth, Hattenrod und Harbach.

5. Samstag, den 30. Juli, 7.30 Ahr beginnend in Weitershain, Rud- dingshausen, Odcnhausen, Geilshausen, Lumda.

6. Aiontag, den 1. August, 8.30 Uhr beginnend, in Kesselbach, Londorf, Allendorf a.d. Lda., Treis.

7. Dienstag, den 2. August, 7.30 Uhr beginnend, in Beltershain, Reinhardshain, Winnerod, Bersrod, Climbach und Allertshausen.

Die Körtsrmine find ortsüblich bekanntzumachen. Die Faselhalter sind rechtzeitig von dem Termin in Kenntnis zu setzen lind anzuweisen, das Eintreffen der Körkommission abzuwarten und während der Besichtigung zugegen zu sein. Dasselbe gilt für die Benachrichtigung der Schäfer und für die Vorführung der Schafböcke. Versäumnisse seitens des Bürger­meisters, der Halter und der Schäfer -werden mit einer Ordnungsstrafe belegt.

Der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter hat dem Termin bei­zuwohnen. Sämtliche Körscheine und Sprungregister sind zur Prüfung bereitzuhalten.

Die Körkommission wird gleichzeitig «ine Besichtigung der Stallungen, Sprungplätze und aller mit der Haltung und Pflege der Faseltiere zu­sammenhängenden Einrichtungen vornehmen.

Diejenigen Tierbesitzer, welche gelegentlich der Hauptkörung Faseltiere ankören lassen wollen,' haben diesbezügliche Anträge liingehend an den Vorsitzenden der Körkommission, Veterinärrat Or. Martin in Grün­berg, zu richten. Die Ankörung erfolgt -kostenlos.

Gießen, den 18. Juli 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t.

Diensinachrichken des kreisamkes.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt: dem Deutschen Verein für Sanitätshunde, Oldenburg i. O., zur Sammlung von Geld­spenden und zur Werbung von Mitgliedern -durch Werbeschreiben und mündliche Werbung zugunsten der Beschaffung von Führerhunden für Friedensblinde, für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. März 1928; dem Laudesausschuß für Arbeiter-Wohlfahrt und Jugendpflege in Hessen, Offenbach a.M., zur Veranstaltung eines Blumentages und einer Straßen- und Haussammlung am 3. und 4. September d.J. zu­gunsten der Durchführung von Kindererholungskuren, Unterstützung vor­übergehend in Not geratener Arbeiter und Ausbildung von Helfern und Helferinnen für die Aufgaben der Wohlfahrtspflege.

Der Minister des Innern hat gestattet: Ausspielung anläßlich des Gallusmarktes am 10. Oktober zu Grünberg; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 10. Oktober 1927; Geldlotterie für das Kinderheim und Schwesternstation St. Josef in Stuttgart; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 18. August 1927.

--Nruck der Brühl'schen UniverNtäts-Bucb- und Steindruckerei. A. Lange. Giehen.