Ausgabe 
18.10.1927
 
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2Binterf)aWia^r = 30 Mark für hessische und 35 Mark für nichlhessifche

Auf die große Bedeutung der fachlichen Ausbildung der heranwach, senden landwirtschaftlichen Iugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 7. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I.B.: Dr. $raun. '

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf vorstehende Bekanntmachungen und emp­fehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich verösfentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer, den landwirtschaftliä-en Beruf ergreifenden Söhnen zum Schuleintritt hinzuwirken. -

T i e ß e n , den 7. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer In den Ge- meinden des Kreises Gießen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Ge-meinde- vertretungen der Gemeinden Allendors (Lahn), Allendorf a. d. Lumda, Allertshausen, Annerod, Bellersheim, Beltershain, Bersrod, Betten­hausen, Beuern, Birklar, Burkhardsfelden, Climbach, Daubringen, Dorf- Gill, Eberstadt, Garbenteich, Göbelnrod, Großen-Buseck, Grünberg,

Gröningen, Harbach, Hattenrod, Hungen, Langd, Lang-Göns, Langs­dorf, Lauter, Lindenstruth, Lollar, Muschenheim, Ronnenrvth, Obborn­hosen, Ober-Bessingen, Odenhausen, Rabertshausen, Reiskirrizen, Rodheim, »Röthges, Ruttershausen, Steinbach, Steinheim, Trais-Horlofs, Utphe, Billingen, Watzenborn-Steinberg, Weitershain, Wieseck und Winnerod die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer in ihren Genieinden beschlossen haben. Die Ortssatzungen sind durch Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom S.d.M. zu Rr.M.d.J. 36 402 genehmigt worden und treten mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft; sie gelten somit in allen Fällen, in denen der Abschluß des Veräuherungsgeschäftes frühestens tun Tag dieser Veröffentlichung erfolgt ist.

Du genehmigten Ortssatzungen liegen in der Zeit vom 20. bis ein­schließlich 25. d. Bl. während der Dienststunden aus dem Amtszimmer der Bürgermeister zu Jedermanns Einsicht offen.

Gießen, den 17. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

Dienslnachrichlen des ktreisamtes.

Der Minister des Innern hat genehmigt: Ausspielung des Landes- ausschusses für Arbeiter-Wohlfahrt und Jugendpflege in 'Hessen, Offen­bach a. M.; Vertriebsgebiet: Hessen; Ziehungstermin: 29. und 30. De­zember 1927 in Berlin.

Der Ziehungstermin der Thüringer Museumslvlterie, 5. Reihe der Ul. Gruppe, wurde auf den 17. Dezember 1927 verlegt.

Druck der Brühl'fchen Univerfitäts-Buch- und Steindruckerei, R Lange, Gießen.