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Schreibungen liegen vom Tage der Bekanntmachung ab während einer Frist von 14 Tagen auf den Bürgermeistereien Trais-Horlosf, Utphe und Echzell offen. Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Offenlegungs­frist, bei Meldung des Ausschlusses, bei den genannten Bürgermeistereien schriftlich oder zu Protokoll einzureichen.

Gies;en, den 3. Mai 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: vr. S ta m in.

Dekannkmachung.

Betr.: Den Erlaß einer Ortssalzung über die Erhebung von Ver­gnügungssteuer für Tanzbelustigungen in der Gemeinde Kessel­bach.

Nachstehende vom Herrn Minister des Innern genehmigte Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für Tanzbelustigungcn in der Gemeinde Kesselbach wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 12. Mai 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Orkssalzung <

über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Kesselbach.

Auf Grund der Art. 15 und 192 L. G. O. und des Art. III §§ 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (R. G. Bl. I <5,262 ff.) wird aus Beschluß des Gemeinderats vom 21. Dezember 1926 näch An­hörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 5. Mai 1927 zu Nr. M. d. I. 16 509 für die Gemeinde Kesselbach svlgende Ortssatzung erlassen:

§ 1.

Die Bestimmungen des § 20 Abs. 2 und 3 der Verordnung des Reichs­rats über die Vergnügungssteuer gelten, soweit Tanzbelustigungen in

Frage kommen, sür die Genieinde Kesselbach in folgender Fassung:

Die Steuer beträgt, ohne Rücksicht aus die Größe der Veranstal- tungssläche:

1. für einen Tag............... 5 RM.

2. falls die Tanzbelustigungen sich auf mehrere Tage er­strecken, für den zweiten und jeden weiteren Tag .' . . 10 RM.

§ 2.

Diese Ortssatzung tritt mit den: Tage der Veröffentlichung im Llmts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.

Kefselbach, den 22. Dezember 1926.

Hess. Bürgermeisterei Kessclbach.

Weber.

Dienstnachrichlen des kreisamkes.

Heinrich Weis aus Oppenrod wurde zum Feldschützen für die Ge­meinde Oppenrod ernannt und verpflichtet.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

Ausspielung anläßlich des Vilbeler Marktes am 23. August 1927; Ver­triebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 23. August 1927.

Im Wege des Losenustauschverfahrens:

5. Geldlotterie zugunsten Der Wiederherstellung des Ulmer Münsters; Vertriebsgebiel: Hessen, Ziehungstermin: 8. und 9. Juli 1927.

Geldlotterie zugunsten des Kindersonnengartens in Baden-Baden; Vertriebsgebiet Hessen, Ziehungstermin: 14. Juli 1927.

4. Geldlotterie zugunsten der Wiederherstellung des Münsters zu Breisach; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 18. Juni 1927.

Schwelzinger Schloßlotterie; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 9. September 1927.

Druck der Brühl'lcken Aniversitäts-Ducb- und Steindruckerei. R. Van^e. Gieben 1

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