Ausgabe 
14.10.1927
 
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16 Schafböcke, von ihnen erhielten die Note sehr gut: Alten-Buseck (8r. (f. Becker), Hungen, Steinbach und Trais-Horlofs. Alle übrigen Schaf­böcke waren gut.

Abgekört wurden:

1. Die BullenMax" in Saubringen undFritz" in Inheiden (bei D. Reitz), beide wegen ungenügenden Körperbaues. Sie! find abzu- fchaffen.

2. Der EberHans" in Reiskirchen wegen Inzuchtgefahr (ist abzu- schnffen). Aus demselben GrundeHeidebub" in Gröningen und Eichwald" in Langsdorf. Letzterer ist bis spätestens 1. April 1928 abzuschasfen; der erstere ist ein noch nicht zweijähriger, aus Han­nover eingeführter Eber mit guten Zuchteigenschaften, der sich zum Umtausch eignet.

3. Die ZiegenböckeArthur" in Beuern,Einschlag" in Alten-Buseck; Arthur" in Dorf-Gill,Faun" in Holzheim wegen Jnzuchtgefahr. Letzterer eignet sich zum Umtausch, die anderen sind abzuschafsen. Außerdem wurden abgekört und sind abzuschasfen die Ziegenböcke Edelstein" in Steinbach,Floh" in Annerod,Ajax" in Beuern, Karl" in Großen-Buseck,Flieder" in Alten-Buseck,Freundlich" in Langsdorf wegen ungenügenden Körperbaues,Eibisch" in Röd­gen,Gashahn" in Hausen undEisenbart" in Ober-Hörgern wegen Durchtrittigteit, sowieFiaker" in Langd wegen Langhaarigkeit.

4. Die SchafböckeFrosch" in Ruttershausen,Eckstein" in Steinbach undFeldherr" in Garbenteich", sämtlich wegen Jnzuchtgefahr. Die beiden letztgenannten Böcke sind sehr gut und zum Umtausch ge­eignet.

Gießen, den 10. Oktoberl927.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blut­laus vom 19. November 1904.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obengenannten Polizeiverordnung der Rundgang der Kommission nunmehr alsbald stalt- zusinden hat. Bis spätestens 1. Dezember 1927 erwarten wir Ihren Be­richt, ob der Polizeiverordnung entsprochen wurde und welche Beobach­tungen gemacht wurden.

Gießen, den 10. Oktober 1927. v V

Kreisamt Gießen. 1.23.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Bet r.: Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg; hier: Verzinsung bereits ausgeführter Drainagen. x

I» der Zeit vom 14. bis einschließlich 20. Oktober 1927 liegen auf dem Amtszimmer (Rathaus) der Hessischen Bürgermeisterei Watzenborn-Stein­berg Kostenausschlag und Beschluß vom 9. November 1925 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen ein­zureichen.

Friedberg, den 7. Oktober 1927.

Der Hessische Feldbereimgungskommissar

,Dr. Andres, Regierungsrat.

I.

Bekanntmachung.

betr. die (Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1927/28 an den landwirt­schaftlichen Schulen bei den Hessischen Landwirlfchaftsämtern.

Vom 27. September 1927.

Der ordentliche Lehrgang 1927/28 an den hessischen landwirtschaftlichen Schulen beginnt am

Biontag, dem 7. November d. 3.

Anmeldungen zur Ausnahme werden von den Direktoren der Land- wirischastsämter entgegengenommen, die auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern erteilen. -

Darmstadt, den 27. September 1927.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.

Uebel.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Unterricht an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg

Blontag, den 7. November l. 3.

beginnt, und zwar in Lich um 10 Uhr und in Grünberg um 9 Uhr vor­mittags.

Anmeldungen find alsbald zu richten für die landwirtschaftl. Schule in Lich bei Herrn Direktor Dr.Cefjr, Landwirtschaftsamt Lich, Grünberg bei Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschastsamt Grünberg.

Genannte Herren sind auch zur weiteren Auskunft jederzeit gerne bereit. Lich, Fernruf Nr. 39, Grünberg, Fernruf 9lr. 70.

Die in die Unterklassen eintretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1926 aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr - 30 Mark für Hessische und 35 Mark für nichthessische Schüler.

Auf die große Bedeutung der fachlichen Ausbildung der Heranwach­senden landwirtschaftlichen 3ugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 7. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf vorstehende Bekanntmachungen und emp­fehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer, den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhnen zum Schuleintritt hinzuwirken.

Gießen, den 7. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Braun.

Dienstnachrtchken des Kreisamtes.

Heinrich Becker V. aus Weickartshain wurde als Feldgeschworener der Gemeinde Weickartshain ernannt und verpflichtet.

.Der Ziehungstermin der Schwetzinger Schloßparklotterie wurde auf den 1. Dezember 1927 verlegt.

Die dem Bund der Hessischen Leibgardisten in Darmstadt für das unbesetzte Gebiet des Volksstaates Hessen erteilte Erlaubnis zur Samm­lung von Geldspenden bei ehemaligen Angehörigen und Freunden des Regiments wurde bis zum 31. Dezember 1927 verlängert.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, (Liehen.