Ausgabe 
11.10.1927
 
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Bekanntmachung.

B e t r.: Schutz der Telegraphenleitungen.

Die Besitzer van Bäumen zu Seiten salcher Provinzial-, Kommunal, und Ortsstraßen, an denen Telegraphenleitungen entlang laufen werden hiermit aufgefordert, gelegentlich der im Herbst dieses und im ftrübinhr kommenden Jahres stattfindenden Ausästungen die bctr. Bäume so weit zuruckzuschneiden, daß Berührungen der Telegraphenleitungen mit den Baumziveigen (auch beim raschen Wachsen der'Bäume) für'den nächsten Sommer ausgeschlossen sind. "

Gießen, den 8. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.

Betr.: Einsendung der Handbuchsauszüge.

An die Gemeindcrechner des Kreises.

Mit Rücksicht aus die im Gang befindlichen Arbeiten zur Finanz- statistik für 1926 erstrecken wir die Frist zur Einreichung der am 15 d 9Jt fälligen Handbuchsauszüge bis 1. November b. 3. *

Gießen, den 7. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. 1.23.: Dr. H e ß.

Bekanntmachung

belresfend die (Eröffnung des ordentlichen Lehrgangs 1927/28 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirtschastsämtern.

Vom 27. September 1927.

Der ordentliche Lehrgang 1927/28 an den hessischen landwirtschaftlichen Schulen beginnt am

Montag, dem 7. November d. 3.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren der Land- wirtfchaftsümter entgegengenommen, die auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen, das Schulgeld, den Lehrplan und die eventuelle Unterbringung der Schüler in Privathäusern erteilen.

Dar in stadt, den 27. Septemberl927.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.

U e b e l. s

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Unterricht an den landwirtschaftlichen Schulen in Lieh und Grünberg

lllonfag, den 7. November l. 3.

beginnt, und zwar in Lich um 10 Uhr und in Grünberg um 9 Ahr vor­mittags.

Anmeldungen sind alsbald zu richten für die landwirtschaftliche Schule in |

Lich bei Herrn Direktor Dr. Lehr, Lnndwirtschaftsamt Lich, Griinberg bei Herrn Direktor Traukmann, Landwirtschaftsamt Grün­berg.

Genannte Herren sind auch zur weiteren Auskunft jederzeit gerne be­reit. Lich Fernruf Nr. 39, Grünberg Aernnis Nr. 70. i"

Die in die Unterklassen eintretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1926 aus der Volksschule entlassen sein. Das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr = 30 RM. für hessische und 35 RM. für nichthessische Schüler.

Ans die große Bedeutung der fachlichen Ausbildung der Heranwachsen­den landwirlschaftlichen 3ngenb möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 7.Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I/ 23.: Dr. Brau n.

Au den f)errn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf vorstehende Bekanntmachungen und emp­fehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen,

auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer, den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhnen zum Schuleintriit hinzuwirken.

Gießen, den 7. Oktober 1927.

_________________Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. 23 r a u n.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Kreisfürsorgerinnen.

Unsere Kreisfürsorgerinnen, die Schwestern Amalie Schmölze, Lotte Eichmeyer und öiarg. Müller, sämtlich in Gießen wohnhnst, sind in den Landgemeinden des Kreises besonders in folgenden Zweigen der sozialen Fürsorge tätig: Mutter- und Säuglingsschutz, Tuberkulose- und Bäder- fursorge, Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Fürsorge für Pflege-, Klein- und Schulkinder sowie uneheliche Kinder, Fürsorge für Krüppel, Trinker und Geschlechtskranke sowie für Sozial- und Klein­rentner.

Es werden vorwiegend tätig sein:

1. Schwester Lo11e Eichmeyer im Arbeitsbezirk G i e - ßen-Land, umfassend die Gemeinden: Allendorf a. d.Lahn, Alten- Buseck, Saubringen, Großen-Buseck, Großen-Linden, ©rüningen, Heuchel- he>m, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe.

2. S ch w e st e r Amalie Schmölze im 2l r b e i t s b e z i r k Lich- H un gen, umfassend die Gemeinden: Albach, Annerod, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Garbenteich, Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich, Muschenheim, Obbornhofen, Ober- Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Watzenborn-Steinberg, Wiefeck.

3. Schwester Margarete Müller im Arbeiksbezirk Grünberg, umfassend die Gemeinden: Allendorf (Lda.), Allertshaufen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Horbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, 'Münster, Rieder-Bessingen, Ron- nenroth, Ober-Bessingen, Odenhausen, Oppenrod, Oueckborn, Reinhards- Hain, Reiskirchen, Röthges, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stock­hausen, Treis a. d. Lda., Billingen, Weickartshain, Weitershain, Winnerod.

Die Schwestern sind auf Zimmer 23 des Regierungsgebäudes Diens­tags und Freitags vormittags zu sprechen.

Die Herren Bürgermeister, Geistlichen, Aerzte, Lehrer, die Hebammen und alle sonstigen in der fozialen 'Arbeit stehenden Personen werden ge­beten, die Kreissiirsorgerinnnen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Gießen, den 5. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen (Bezirkssürsorgestelle). 9. 23.: Dr. Brau n.

Betr.: Personenstands- und Betriebsaufnahme am 10. Oktober 1927.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Präsident des Landesfinanzamts Darmstadt hat die Finanz­ämter beauftragt, die Personenstands- und Betriebsaufnahme auf den 10. Oktober 1927 in allen Gemeinden des Landes durchzuführen. Die Mit- wirkung der Gemeinden beschränkt sich hierbei wie im Vorjahre lediglich auf die Verteilung und Einsammlung der Haushaltslisten, Betriebsblatter und Hauslisten sowie auf die Prüfung der Bollständigkeit derselben. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung, die der Personenstands- und Betriebs­ausnahme nicht nur für die Zwecke der Reichssteuern, sondern auch für Zwecke der Landes- und Gemeindesteuern zukommt, empfehlen wir Ihnen nachdrücklichst, die Ihnen nach § 36 ff, der 2lusführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz und § 35 ff. der Ausführungsbestimmungen zum Körperschaftssteuergesetz obliegenden Pflichten sorgfältig und recht­zeitig zu erfüllen.

Aus den gleichen Gründen wie im Vorjahre hat der Herr DJiiniftcr des Innern angeordnet, daß auch im Jahre 1927 in Gemeinden mit staat­licher Polizei die Polizei sich zur 'Mitarbeit bei der Personenstands- und Betriebsaufnahme zur Verfügung zu halten hat. Die Leitung und Durch­führung der Personenstands- und Betriebsaufnahme obliegt auch in diesen Gemeinden der Gemeiiideverwaltung.

Gießen, den 8. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. 1.23.: Dr. Krüger.

Druck der Brühl'schen LIniverfitäts - Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.