Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
TIr. 48 Erscheint Dienstag und Freitag. 44. I)!ät°Z Aur durch die Post zu beziehen. 1927
' Erhebung von Deckgeld. — Fleischbeschau. — Gefunden, verloren. — Dienstnachrichten.
58 et r.: Die Ablösung der Anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände! hier: die gesetzliche Lilgungsdauer und der Tilgungsfonds.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Im Nachgang zu unserem übergedruckten Ausschreiben vom 2. Dezember v. I. teilen wir Ihnen nachstehendes Ausschreiben der Treuhänderstelle für die Ablösung der Anleihen der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände vom 26. v. M. zu Nr. Trh. I. 3844 zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
Gießen, den 7. März 1927.
Hess. Kreisaint. 1.33.: Dr. Heß.
Unserem Ausschreiben vom 23. November 1926 zu Trh. I 2288 haben wir eine Aufstellung beigegeben, aus der die Beträge ersehen werden können, die jährlich an einen nach den Bestimmungen des § 15 des An- leiheablösungsgesetzes zu bildenden Tilgungsfonds'bei einer 30jährigen und bei einer 20jährigen Tilgungszeit abzuführen sind. Dieser Berechnung liegt nach den Bestimmungen des § 15 ein Zinssatz von 6 Prozent zugrunde. Inzwischen haben sich die Zinssätze stark gesenkt, und es ist damit zu rechnen, daß die Haben-Zinssätze sich auch während der gesetzlich vorgesehenen Tilgungszeit von 20 ober 30 Jahren im Durchschnitt unter einem Satz von 6 Prozent halten werden. Wir haben deshalb die Beträge, die Gemeinden im Ablösungsverfahren einem Tilgungsfonds Zufuhren wollen, auch unter Zugrundelegung eines Diskontsatzes von 5 Prozent und 4 Prozent berechnen lassen. Die Berechnungen gehen im übrigen von den in unserem Ausschreiben vom 23. November 1926 angegebenen Voraussetzungen aus. Nachstehend geben wir diese Berechnungen bekannt:
Diskontsatz von 5 Prozent.
a) Tilgungsdauer 30 Jahre:
Einem Gesamtbetrag der eine an den Tilgungsfonds jährlich
Aufwertungsschuld entspricht abzuführende Annuität.
von 1000 RM. von 53,28 RM.
„ 2000 „
„ 106,56 „
„ 3000 „
„ 159,84 „
„ 41'00 „
„ 213,12 „
„ 5000 „
„ 266,40 „ .
„ 6000 „
„ 319,68 „
„ 7000 „
„ 372,96 „
„ 8000 „
„ 426,24 „
., 9000 „
„ 479,52 „
b) Ii 1 g
ungsbauer 20 Jahre:
von 1000 RM.
von 72,26 RM.
„ 2000 „
„ 144,52 „
„ 3000 „
„ 216,78 „
„ 4000 „
' „ 289,04 „
„ 5000 „
„ 361,30 „
„ 6000 „
„ 433,56 „ ,
„ 7000 „
„ 505,56 „ '
„ 8000 „
„ 578,08 „
„ 9000 „
„ 650,34 „
„ 10 000 „
„ 722,60 „
Diskontsatz von 4 Prozent.
a) Tilg
ungsbauer 30 Jahre:
Einem Gesamtbetrag der
eine an den Tilgungsfonds jährlich
Aufwertungsschuld
entspricht abzuführende Annuität.
von 1000 RM.
von 54,38 RM.
„ 2000 „
„ 108,76 „ :
„ 3000 „
„ 163,14 „
„ 4000 „
„ 217,52 „
„ 5000 „
„ 271,90 „
„ 6000 „
„ 326,28 „ 1
„ 7000 „
„ 380,66 „
„ 8000 „
' „ 435,04 „
„ 9000 „
„ 489,42 „
b) Tilg
ungsbauer 20 Jahre:
von 1000 RM.
von 73,02 RM.
„ 2000 „
„ 146,04 „
„ 3000 „
„ 219,06 „
„ 4000 „
„ 292,08 „
„ 5000 „
„ 365,10 „
„ 6000 „
„ 438,12 „
„ 7000 „
„ 511,14 „
„ 8000 „
„ 584,16 „
„ 9000 „
„ 657,18 „
„ 10 000 „
„ 730,20 „
Betr.: Das Landgestüt; hier: den Abgang der Landgestiitsbeschäler nach den Deckorten.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach TOitteihmg her Landgestütsdirektion find Landgestütsbeschäler für die Deckorte Berstadt, Butzbach, Lich und (Brünberg eingefroren.
Wir empfehlen Ihnen, die Stutenbesitzer alsbald in geeigneter Weise auf vorstehendes hinzuweisen.
Gießen, den 8. März 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Stamm.
Betr.: Die Erhebung von Deckgeld für Bedecken von Stuten (Deckzeit 1927).
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Gemäß Verfügung des Herrn Ministers für Arbeit und Wirtschaft vom 15. Februar 1927 zu Nr. M. A. W. L. 2331 ist von Beginn der Deckzeit 1927 an als ersten Teilbetrag des Deckgeldes 15 RM. und als zweiten Teilbetrag (sog. Fohlengeld) 25 RM. zu erheben.
Naturalleistungen und besondere Schreibgebühr neben dem Deckgeld werden nicht erhoben.
Nicht in Hessen wohnende Stutenbesitzer, die in Hessen Stuten decken lassen, haben das volle Deckgeld (ersten und zweiten Teilbetrag zusammen) alsbald an den Landgestütsaufseher zu entrichten. Es kann ihnen aber der zweite Teilbetrag des Deckgeldes (Fohlengeld) erlassen bzw. zurückerftattet werden, wenn sie bis spätestens Ende Juli des auf das Decken folgenden Jahres durch eine amtliche Bescheinigung des zuständigen Bürgermeistereiamts oder der Ortspolizeibehvrde den Nachweis erbringen, daß ihre während der vorigen Deckzeit gedeckte Stute ein Fohlen nicht geworfen oder das Fohlen eine Lebensdauer von 28 Tagen nicht ereicht hat.
Wir empfehlen Ihnen, die in Frage kommenden Besitzer entsprechend zu verständigen.
Gießen, den 8. März 1927.
Kreisaint Gießen. I. V.: Dr. Stamm.
Betr.: Fleischbeschau; hier: Abrechnung für die Zeit vom 1. April 1926 bis 31. März 1927.
An die Gemeinderechncr des Kreises.
Wir empfehlen, jetzt schon mit den Vorarbeiten für die jährliche Fleischbeschauabrechming zu beginnen und diese derart zu beschleunigen, daß uns die Abrechnung bis spätestens 15. April 1927 vorgelegt werden kann. Folgende Gebührensätze sind anzuwenden:
A. Schlachtfcheingebühren:
Nach der Bekanntmachung vorn 18. Juli 1924, A. V. Bl. Nr. 50.
B. Aleischbefchaugebühren:
Nach der Bekanntmachung vom 23. Juni 1924, A. V. Bl. Nr. 42.
Durch die Verordnung vom 30. März 1926, die Abänderung der Fleischbeschauordnung vom 9. April 1903 (Reg.-Bl. S. 90) sind außerdem den Fleischbeschauern für die bei der E r l e d i g u n g d e r Ergänzungsfleischbeschau von ihnen verlangten besonderen Gänge Ganggebühren zugebilligt worden. Der Herr Minister des Innern hat die Höhe dieser besonderen Ganggebühr auf 50 Pf. festgesetzt.
Gießen, den 8. März 1927.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Stamm.
Bekanntmachung.
Betr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.
Das Verzeichnis über die in der Zeit vorn 1. Februar bis 28. Februar 1927 auf dem Fundbureau als gefunden und verloren gemeldeten Gegenstände liegt vorn Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf bie Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt, Weidengasfe Nr 5 Zimmer 3, zur Einsicht offen.
Gießen, den 5. März 1927.
Hessisches Polizeiamt. I. 23.: Schmidt.
Dienstuachrichken des kreisamkes.
loschen 93iaUt= Unb Klauenseuche in Schlitz (Kreis Lauterbach) ist er- Jn der Gemeinde Bortshausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Druck der Brübl lchen U n i v e rf i t'ä t s . V u ck- und Steindruckerei. R Lange. Rieften.


