Ausgabe 
11.2.1927
 
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Amtsverkündigungsblati

für die Provinzialdirektion Oberheffsn und für das Kreisamt Gießen

Tlf. 10 Erscheint Dienstag und Freitag. 11. $c6rU0r Tlur durch die Post Zu beziehen. 1927

Jnhalts-Aebersicht: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung. Gesuch der Firma Seifenfabrik Mobs in Gießen um Genehmigung eines Er­weiterungsbaues der Fabrikanlage. Erbauung eines neuen Schlachthauses in Utphe. - Wiesenrundgänge. Feldbereinigungen in Heuchelheim und Wieleck. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Vetr.: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung; hier Aufstellung von Grundlisten und Verzeichnissen.

Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landes­feuerlöschordnung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeich­nis der für die Zeit vom 15. März 1927 bis 31. März 1928 als feuer­wehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen.

Die Grundliste ist nach dem Ihnen von Herrn Kreisfeuerwehr­inspektor Dickore gegebenen Muster auszustellen. In diese sind die Namen aller feuerwehrpflichtigen Personen jahrgangsweise einzutragen. Es sind demgemäß auch diejenigen Personen aufzunehmen, die nach Art. 11 des Gesetzes, die Landesfeuerlöschordnung betreffend, von der Verpflich­tung zur Feuerwehr befreit sind, z. 33. Aerzte, Apotheker, Postbeamte und Eisenbahnbeamte, soweit diese von ihrer vorgesetzten Dienstbehörde be­freit werden. ,

Aus derGrundliste" sind in dasVerzeichnis" nur diejenigen Per­sonen aufzunehmen, die von der Verpflichtung zur Feuerwehr nicht befreit sind.

Grundliste und Verzeichnis sind 8 Tage lang zur allgemeinen Kennt­nis aus der Bürgermeisterei aufzulegen; die Auflegung ist öffentlich be­kannt zu geben.- Während der Auflegungsfrist können von jedem Ge­meindeeinwohner Einwendungen mündlich oder schriftlich vorgebracht werden und zwar:

1. gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen,

2. Befreiungsansprüche, soweit solche nicht gemäß Art. 11 des Ge­setzes vom 29. März 1890 bei der vorgesetzten Dienstbehörde an­zubringen sind,

3. Wünsche hinsichtlich der Einteilung in eine bestimmte Abteilung der Feuerwehr.

Bis zum 1. April wird sodann die Einteilung der neuzugezogenen Pflichtigen durch den Bürgermeister, nach Benehmen mit dem Befehls­haber und den betreffenden Abteilungsführern vorgenoMmep, wobei § 7 der Kreisfeuerlöschordnung zu beachten ist.

Von der Einreihung in die Feuerwehr und der Einteilung in eine bestimmte Abteilung ist jedem neu herangezogenen Mitglied schrift­liche Eröffnung zu machen. Aus letzteres weisen wir besonders hin. Außerdem werden die Namen der neu herangezogenen Feuerwehrmit­glieder und ihre Einteilung in die Abteilungen durch öffentlichen An­schlag bekannt gemacht.

Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis zum 1. April dieses Jahres.

Gießen, den 10. Februar 1927. i

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Wolff.

Bekanntmachung. ,

Betr.: Gesuch der Firma Seifenfabrik Möbs in Gießen um Geneh­migung eines Erweiterungsbaues der Fabrikanlage.

Die Firma Seifenfabrik Möbs in Gießen beabsichtigt, an die vor­handene Fabrikanlage einen Erweiterungsbau zu errichten. Pläne und Beschreibungen liegen während 14 Tagen, vom Tage der Bekannt­machung an, auf dem Kreisamt Gießen (Registratur) offen. Etwaige Ein­wendungen sind während der Offenlegungsfrist bei Meidung des Aus­schlusses schriftlich anzubringen.

Gießen, den 10. Februar 1927.

Hessisches Kreisamt Gießen. 9. 23.: Wolff.

Bekanntmachung.

Betr.: Gesuch des Wilhelm Neunobel von Utphe um Erlaubnis zur Errichtung eines Schlachthauses.

Wilhelm Neunobel aus Utphe beabsichtigt, auf seinem Grundstück Fl. I Nr. 116 in Utphe eine neue Schlachthausanlage zu errichten. Pläne und Beschreibungen der Anlage liegen auf der Bürgermeisterei in Utphe offen. Etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage sind während einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung an, bei, der Bürger­meisterei Utphe schriftlich oder zu Protokoll bei Meidung des Ausschlusses einzubringen. * '

Gießest, den 7. Februar 1927.

Hessisches Kreisamt Gießen. 3. SB.: Wolff.

B e t r.: Wiesenrundgänge. .

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach Art. 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats März der Frühjahrswiejenrundgang durch den Wiefenvorfland unter Zuziehung der Ieldschülzen und Wiesenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anord­nungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Wieseiigang errichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seilher vorgeschrie­benen Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es fei denn, daß unsere Mitwirkung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen.

Zu der Art, wie das oufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, ver­weisen wir auf Abs. II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922.

Das Protokoll über den Wiesengang ist. von allen Beteiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorskandes oder ein Feld- schühe oder ein Wiesenwürter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben.

Sollte der Wiefenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Vorlage machen.

Sie wallen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Mesen- gang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wassergenossen- schasten die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Die Genossenschafts­vorstände haben hierbei insbesondere ihr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind.

Gießen, den 8. Februar 1927.

Kreisamt Gießen. I. SB.: Koehler.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbsreinigung Heuchelheim; hier Versteigerung der restlichen Massegrundstücke.

Montag, den 14. Februar 1927, werden die restlichen Massegrund­stücke an Ort und Stelle meistbietend versteigert.

Zusammenkunft hierzu am Schulhaus (Ratsaal), vormittags 9.30 Uhr, woselbst auch die Bedingungen bekannt- gegeben werden.

Friedberg, den 3.Februar 1927.

m Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Wieseck; hier Hauptgeldausgleichsverzeichnis.

In der Zeit vorn 15. Febr. bis einschl. 21. Februar 1927 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Wieseck

1. das Hauptgeldausgleichsverzeichnis,

2. das Verzeichnis für die Zuschlagswerte und 3 zugehörige Pausen zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses wäh­rend der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.

Friedberg, den 4.Februar 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Diensinachrichten des kreisamkcs.

Ort und Gemarkung Vadenrod mit Ausnahme des Gehöftes Konrad Mull find aus dem Sperrbezirk freigegeben und zum Beobach­tungsgebiet erklärt worden. Das Gehöft des Konrad Mull bleibt Sperr­bezirk.

In Stock he hm (Kreis Büdingen) und auf Hof Engelthal ist di« Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

In Lindheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Druck der Brühl'fchen Aniversttäts. Buch. und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.