Ausgabe 
11.1.1927
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen W»IIIIWINP««WM>WMWW»WWWWW«EN»IWWM, »«I «SII'> D «IBW»IIv.^g-«UC3i:aCT%J «JB J.I ,, WTWGJliro»/7r.-rrr., Tlr. 2 Erscheint Dienstag und Freitag. H. 3üHUÜF ' Dur durch die Post zu beziehen. 1927

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Jnhalts-Aebersicht: Wertzuwachssieuer. - Hessischer Schuhverein für entlaffene Gefangene. Kontrolle der Bierdruckvorrichtungen. - Einsendung der Hand- und Tagebuchauszüge. Maul- und Klauenseuche in Alten-Dufeck, Großen-Buseck und Hungen. Feldbereinigung Watzenborn- Steinberg. Saison- und Inventurausverkäufe. - Straßensperre. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Wertzuwachssteuer.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Gemeinde­vertretungen der Gemeinden Dillendorf a. d. L., Allendorf a. d. Lda., Allerts­hausen, Alten-Buseck, Annerod, Beltershain, Bettenhausen, Beuern, Burk­hardsfelden, Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod, Gr.-Buseck, Gr.-Linden, Grünberg, Gröningen, Harbach, Hansen, Heuchelheim, Holzheim, Hungen, Inheiden, Klein-Linden,.Langd, Leihgestern, Lich, Lollar, Londorf, Lumda,- Münster, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Oueckborn, Rabertshausen, Reinhartshain,. Reiskirchen, Rodheim, Röthges, Saasen, Stangenrod, Staufenberg, Steinheim, Trais- Horloff, Treis a. d. Lda., Trohe, Utphe, Mllingen, Watzenborn, Weiters- hain, Wieseck den Erlaß von Ortssatzungen über die Erhebung einer wertzuwachssieuer in ihren Gemeinden beschlossen haben. Diese Orts- satzungen sind durch Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 29. Dezember 1926 zu Nr. M. d. I. 46 279 genehmigt worden und treten mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungs- blntt in Kraft; sie gelten somit in allen Fällen, in denen der Abschluß der Veräußerungsgeschüste am Tage dieser Veröffentlichung und später erfolgen.

Die genehmigten Ortssatzungen liegen in der Zeit vom 13. bis ein­schließlich 19. d. M. während der Dienststunden auf dem Amtszimmer der Bürgermeister zu jedermanns Einsicht offen.

Gießen, den 7. Januar 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung

Betr.: Den Hefsischen Schutzverein für entlassene Gefangene.

Der Hessische Schutzverein für entlassene Gefangene hat uns gebeten, allen Gebern, die es ihm durch ihre Hilfe ermöglicht haben, den au den Hiess. Schutzverein für entlassene Gefangene gestellten Anforderungen in weitem Maße gerecht zu werden, den herzlichen Dank zu übermitteln.

Wir empfehlen Ihnen, dies in geeigneter Weise zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen.

Gießen, den 26. Dezember 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß. !

Betr.: Die Kontrolle der Bierdruckvorrichtungen.

An die Bürgermeisiereien der Landgemeinden dess Kreises.

Nach Abschnitt I Zisfer 2 der Polizeiverordnung vom 30. Mai 1904. (Kreisblatt Nr. 70) ist in die zinnernen Rohrleitungen der Bierdruck­vorrichtungen ein Glasrohr einzuschalten, das an beiden Enden in eine auf der Innenseite gut verzinnte Messinghlllse besestigt und durch Ge­windeverschluß mit dem Leitungsrohr verbunden und plombiert sein muß.

Die Plombierung wird durch den Kontrolleur der Bierdruckoorrich- tungen selbst vorgenommen. Die Lösung der Plomben ist Unbefugten verboten. ».

Wir beanstanden jedoch nicht, wenn bei einem etwaigen Bruch des Glasrohres der Wirt die Plomben alsbald löst, er hat jedoch sofort der Bürgermeisterei zwecks Vornahme der Neuplombierung unter Vor­zeigung des gebrochenen Glasrohres Anzeige zu machen. Ihrerseits ist sodann der Kontrolleur Walter in Gießen sofort zu benachrichtigen.

Sie wollen sich hiernach bemessen und die.Besitzer von Bierdruck- oorrichtungen entsprechend in Kenntnis setzen.

Gießen, den 7. Januar 1927. .

Hess. Kreisamt. I. V.: Dr. H e ß. '

Betr.: Einsendung der Hand- und Tagebuchauszllge.

An die Gemeinde--, Mark-, Kirchen und Stiftungsrechner sowie an die Rechner der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an Einsendung der fälligen Tage- und Handbuchs- auszüge und erwarten bestimmt Vorlage bis spätestens IS.d. M.

Eine Befreiung von dieser Auflage kann nicht erfolgen.

Gießen, den 5. Januar 1927.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck.

Da die Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck weiter um sich ge­griffen hat, wird das Sperrgebiet auf die ganze Gemarkung Alten-Buseck ausgedehnt.

Das Fahren mit Klauenvieh und das Austreiben der Schafe ist streng­stens verboten.

Gießen, den 6. Januar 1927.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Großeu-Buseck.

Da die Maul-'' und Klauenseuche in Großen-Buseck zum Stillstand gekommen ist, werden die Gemeinden Oppenrod und Beuern aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Die Gemeinde Großen-Buseck bleibt nach wie vor Sperrgebiet. Gießen, den 6.Januar 1927.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

Die Gemarkung Hungen wird aus dem Beobachtungsgebiet aus- geschieden.

Gießen, den 8. Januar 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. 23 r n u n.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg; hier: die Arbeiten des II. Abschnitts.

In der Zeit vom 18. bis einschließlich 31. Januar 1927 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Watzenborn- Steinberg die Arbeiten des II. Abschnitts obiger Gemarkung zur Einsicht der Betei­ligten offen.

Es sind dies:.

1. die Bonitierungskarten,

2. das Besitzstandsverzeichnis,

3. die Gütergeschosse nebst Zusammenstellung.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Dienstag, den 1. Februar 1927, vormittags 910 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nicht- erjcheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sollen die Veschwerdepunkte und die Begründung enthalten.

Friedberg, den 5. Januar 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar:

Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Nach der Bekanntmachung des Hessischen Kreisamts Gießen vom 8. Juni 1925 (Amtsverkündigungsblatt Dir. 50 vom 23. Juni 1925) dürfen Saison- und Inventurausverkäufe nur in der Zeit vom

2. Januar bis 31. Januar und

vom 1. Juli bis 31. Juli jeden Jahres, jedoch nur für die Dauer von je 14 Tagen, abgehalten werden. Aus­verkäufe, die außerhalb dieser Zeit stattfinden sollen, sind unter genauer Angabe des Grundes unter Einreichung eines Verzeichnisses der aus­zuverkaufenden Waren sieben Tage vor der Ankündigung bei der Handels­kammer Gießen anzuzeigen.

3m Zuwiderhandlungsfalle müssen Strafanzeigen erhoben werden. Gießen, den 4. Januar 1927.

________________Hessisches Polizeiamt. I. 23.: Schmidt.

Bekanntmachung,

Der Verbindungsweg zwischen Weser- und Schillerstraße wird hiermit wieder dem Verkehr sreigegeben, da die Bauarbeiten beendet sind.

Gießen, den 6. Januar 1927.

_________Hessisches Polizeiamt. I. V.: S ch m i d t. ,

Dicnsinachrichten des kreisamles.

In Burkhards (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. 1

In Billertshausen (Kreis Lllsfeld) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

Wilhelm Metzger, Landwirt in Röthges, wurde zum Bürger­meister für Die Gemeinde Röthges wiedergewählt.

Druck der Drühl'fchen Univer! i t ä t s . Buch. und St'eindruckerei. X Lange, Gießen