Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
®rfd&emt Dienstag und Freitag. 8. Juli Aur durch die Post Zu beziehen. 1927
Aeumühle^^ ®le Serien des Kreisausschusses. - Die Einsendung von Unfallanzeigen. - Das Wehr der
Aeumuyte zu Wrunderg. Die Aufnahme der taubstummeu Kurder m staatlichen Anstalten. - Die Ausnahme der blinden Kinder in " staatlichen Anstalten. — Strahensperre. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung,
. B e t r.: Falsche Rentenbankscheine. ;
Wir verweisen auf die in der „Darmstädter Zeitung" Nr. 150 vom 30. Juni 1927 enthaltene Bekanntmachung des hessisihen Finanzministers vom 23. Ium 1927 über falsche Rentenbankscheine.
Gießen, den 5. Juli 1927.
Kreisamt Gießen. I. 93.: Dr. H e ß.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ferien des Kreisausschusses.
Der Kreisausschuß hält während der Zeit vom 15. Juli bis 15. September Ferien.
Während der Ferien können nur besonders schleunige Sachen zur Verhandlung kommen.
Aus den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß.
Gießen, den 6.Juli 1927. ! ~
Der Vorsitzende des Kreisausschusses -des Kreises Gießen. J.V.: Dr.Heß.
Betr.: Die Einsendung von Unfallanzeigen an die Gemerbsaufsichts-
An den Herrn. Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir nehmen Bezug auf unser übergedrucktes Ausschreiben wom 4. November 1924 und empfehlen Beachtung der Anordnung.
Gießen, den 4. Juli 1927.
Hess. Kreisamt. I. V.: Dr. Heß. 1
Bekanntmachung
Betr.: Das Wehr der Neumühle in Grünberg.
Der Mühlenbesitzer Otto Christ zu Grünberg (Neumühle) hat bei uns ein Gesuch zur Genehmigung seiner derzeitigen Wehrhöhe, eingereicht. Pläne und Beschreibungen der Anlage liegen während einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung ab, auf der Bürgermeisterei Griinberg offen. Einwendungen sind mährend der Offenlegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei, bei Meldung des Ausschlusses, vorzubringen.
G i e ß e n, den 5. Juli 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: W o l f.
Bekanntmachung f
Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des hessischen Landesamts für das Bildungswesen für 1925 empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung des in angezogenem Amtsblatt angegebenen Vordrucks nach Muster A | innerhalb einer Woche zu berichten, ob in dortiger Gemeinde taubstumme Kinder vorhanden sind, die für die Aufnahme in die für ihre , Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in Frage kommen.
Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen:
a) ein Geburtsschein, 1 «
b) der Impfschein,
c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in eine Taubftummen- Anftalt vorliegen und ob insbesondere das Kind bildungsfähig cr- stheint,
d) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Taubstummenanstalt einverstanden sind bzw. wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben.
Die Einhaltung der gesetzten, Frist wird bestimmt erwartet.
Fehlbericht ist erforderlich.
Gießen, den 6. Juli 1927.
Kreisschulamt Gießen. Dr. Heß.
Bekanntmachung.
23etr.: Die Aufnahme der blinden Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des hessischen Landesamts für das Bildungswsfen für 1925 empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung des in angezogenem Amtsblatt angegebenen Vordrucks nach Muster B innerhalb einer Woche zu berichten, ob in dortiger Gemeinde blinde Kinder vorhanden sind, die für die Aufnahme in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in Frage kommen.
Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen:
a) ein Geburtsschein,
b) der Impfschein,
c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in eine Blindeu- Anstalt vorliegen und ob insbesondere das Kind bildungsfähig erscheint,
d) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Blinden-Anstalt einverstanden firtb bzw. wenn dies nicht der Fall fein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben.
Die Einhaltung der gesetzten Frist wird bestimmt erwartet.
Fehlbericht ist erforderlich.
Gießen, den 6. Juli 1927.
Kreisschulamt Gießen. Dr. Heß.
Bekanntmachung
Wegen Vornahme von Kleinpflasterarbeiten wird die Provinzialstraße „Gießen—Rodheim"
(zunächst Mischen Abzweig Heuchelheim und Landesgrenze) vom
11. Juli 1927 ab für den Wagen- und Automobilvcrkehr gesperrt
Umleitung erfolgt über Heuchelheim—Kinzenbach—Rodheim.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
G i e h e n, den 7. Juli 1927.
Provinzialdirektion Oberhessen. Graef.
Diensknachrichken des kreisamkes.
Heinrich Justus Schmidt aus Alien-Buseck wurde zum Polizeidiener für die Gemeinde Alien-Buseck ernannt und verpflichtet 4>ullde,0lener


