Amtsverkündigmigsblatt
für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Ar. 43
Erscheint Dienstag und Freitag.
8. Zuni
Nur durch die Post zu beziehen.
192Z
Bet r.: Jahresberichte -der Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
ina?!L ^innt.™ 5n die Erledigung unserer Verfügung vom 26. April
1927 (Amtsverkundlgungsblatt Nr. 32/1927). v
Gießen, den 3. Juni 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I.B.: Fischer.
Betr.: Landesgendarmerie; hier: Erlaß einer Dienstvorschrift.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien dec Landgemeinden des Kreises.
, Nmt Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 30. Mai 1927 befMjt die Absicht, die Dienstvorschrift für die Landesgendarmerie nebst Anhang in einem Sonderdruck zu vervielfältigen. Da dieser Sonderdruck insofern auch für die Gemeindeverwaltungen von Interesse ist, als. im Abfchnitt^ XII die Stellung der Gendarmerie zur Orts- polczei behandelt ist, nehmen mir an, daß Sie den Sonderdruck zu beziehen beabsichtigen und werden ein, für größere Gemein- bvtl. mehrere Exemplare für Sie bestellen, wenn uns nicht bis spätestens zum 10.3uni lfd. 3. ein anders lautender Bericht von Ihnen vorliegt Der Preis des einzelnen Exemplars wird nach Mitteilung des Herrn Ministers, wenn die Mehrzahl der Bürgermeistereien mindestens ie ein Stück beziehen, 2,50 bis 3 RM. nicht überschreiten.
Gießen, den 2.Juni 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
Mensknachrichken des Kreisamkcs.
Konrad Rühl von Utphe wurde als Feldschütze für die Feld- gemarkung Feldheim bestellt und verpflichtet.
gestattet-Minister lbe5 Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs
Luftfahrtlotterie des Deutschen Luftfahrtverbandes; Bertriebsaebiet- He sen; Ziehungstermin: 16., 17. und 18. August 1927. Dritte Reihe der Geldlotterie des Landesverbandes für Mutterschafts-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in Bayern e. V., München; Vertriebsgcbiet- Heilen- Vertriebszeit: l.Juni bis,31 Juli 1927. Geldlotterie zur Gewinnung von Mitteln für die Wiederherstellung der St. Lorenzkirche in Nürnberg- Vertriebsgebiet: Hessen; Ziehungstermin: 9. und 10. September 192L
Vetr.: Das Tragen ungesicherter 'Sensen.
An das Polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wier weisen darauf hin, daß nach den Unfallverhütungsvorschriften der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Sensen bei der Beförderung vor und zur Arbeitsstelle mit der Spitze nach oben mit abgeschlagener, an 'dem Stil festgebundener Schneide 'getragen werden müssen.
Ferner ist es verboten, abgeschlagene Sensenklingen in.Viehställen oder anderen Wirtschaftsgebäuden unbeweglich zu befestigen, um an den Klingen Stroh zu schneiden.
Zuwiderhandlungen sind unter Strafe gestellt.
Wir empfehlen, dies wiederholt in ortsüblicher Weife bekannt zu machen und die Beteiligten aufzusordern, diese Vorschriften zu beachten.
Gießen, den 3. Juni 1927. ,
Hess. Kreisamt. I. V.: Dr. Heß. % "1 ,
s.- -
An die Gendarmerieslakionen des Kreises Gießen.
Auf vorstehende Bekanntmachung «weifen mir Sie ausdrücklich hin und empfehlen Ihnen, die Befolgung zu überwachen.
Gießen, den 3. Juni 1927.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Heß.
Betr.: Maßnahmen gegen Bettelei und Landstreicherei.
An das polizeiamk Gießen und die Gendarmerieslationen und Orls- polizeibehörden des Kreises.
Das abschriftlich nachstehende Ausschreiben des Herrn Ministers des l’om 23. Marz lfd. I. bringen wir zu Ihrer Kenntnis und emp- fehlen Ihnen, gegen das Bettler- und Landstreicherunwesen mit aller Entschiedenheit vorzugehen. Wie der Herr Minister des Innern bemerkt liegt ein strenges Vorgehen durchaus im Interesse einer geregelten Fürsorge für unterstützungsbedürftige Wanderer.
Gießen, den 2. Juni 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Wie oben.
3n einem Schreiben des Herrn Generalstaatsanwaltes an den Herrn Justizminister, in dem zu der Frage Stellung genommen wurde, ob durch Einrichtung von Wanderarbeitsstätten mit einem Rückgang der Strafanzeigen wegen Bettelei und Landstreicherei gerechnet werden kann, wurde darauf hingewiesen, daß trotz aller Arbeitslosigkeit und der häufig laut werdenden Klagen über das Umsichgreifen des Bettler- und Land- ftreicherunwesens die Zahl der Strafanzeigen wegen Bettelei und Landstreicherei in den letzten Jahren verschwindend klein war gegenüber der Anzahl dieser Anzeigen in der Vorkriegszeit. Die Belegung des Arbeitshauses Dieburg mit Personen, die wegen Bettelns oder Landstreicherei verurteilt und der Landespolizei überwiesen worden sind, betrug in der letzten Zeit nur etwa ein Fünftel der Belegung der Vorkriegszeit. Wenn auch die Ursache für diese Erscheinung zum Teil wohl in der Erwerbs- losenfursorge und -Unterstützung zu suchen sein dürfte, so wird doch zum großen Teile, die erhebliche Verringerung der Zahl der Strafanzeigen auf ein weniger scharfes Dorgehen der Polizeiorgane zurückzuführen fein, die offenbar zu leicht geneigt sind, dem die Regel bildenden Vorbringen der Bettler und Landstreicher, daß sie arbeitslos und durch die Not zum Betteln gezwungen feien, Glauben zu schenken und sie infolgedessen unbehelligt zu lassen. Fraglos steht die Zahl der Strafanzeigen wegen Bettelei und La-ndstreicherei in einem auffälligen MißverhälMis zu dem Umfang des Unwesens.
Ich empfehle daher, dem Bettler- und Landstreicherunwefen Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und erforderlichenfalls den nnterstellten Ortspolizei- und Gendarmeriebehörden eine schärfere Ueberwachung der Bettler und Landstreicher zur Pflicht zu machen. Dies erscheint um so mehr am Platze, als diese Maßnahme die Durchführung einer geregelten Fürsorge für unterstützungsbedürftige Wanderer erleichtern wird.
'I. V.: Spa me r. I
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräude in Inheiden.
Bei der Schafherde der Gemeinde Inheiden ist die Schafräuüe fest- gestellt worden. Die Schutzmaßnahmen «der §§248 ff. der AV. zum RÄG. werden angeordnet.
Gießen, den 4. Juni 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung,
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Großen-Buseck; hier Einleitung.
GEW Artikel 16 des Feldbereinigungsgesetzes bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß das Abstimmungsprotokoll vom 2. Mai 1927 über den Antrag auf Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens für die obige Gemarkung in der Zeit vom 8. bis einschl. 15. Juni-lfd. I. auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Großen-Bu eck zur Einsicht der Beteiligten offenliegt.
Die Voraussetzung für das Zustandekommen des Feldbereimaunas- verfahrens sind hiernach erfüllt.
Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens und die Feststellung des Ergebnisses sind nach Artikel 16 des Feldbereinigungsqesetzes bei Meldung späterer Nichtberücksichtigung während der Offenlegung oder -binnen 14 Tagen von der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsverkundigungsblatt an gerechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei «er Landeskommission für Feldbereinigung (Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft in Darmstadt) geltend zu machen.
Friedberg, den l.Juni 1927.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.
Betr.: Lehrbücher für die Volksschule.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das im Verlag van Emil Roth in Gießen erschienene Deutsche Sprachbuch Heft 1 und 2 von Backes, Bechtolsheimer und Loos ist zur Einführung in die hessischen Volksschulen zugelassen worden.
Gießen, den 2. Juni 1927.
Hessisches Kreisschulamk. I. V.: Fischer.
Druck der Brühl'schen Kniversitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


