Ausgabe 
8.4.1927
 
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für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

-/ 6 Erscheint Dienstag und Freitag.

8. April

1927

' Nur durch die Post zu beziehen.

Inhalts-Aeberstcht: Bekämpfung der Tuberkulose. - Einhalten der Tauben während der Saatzeit. Maul° und Klauenseuche in Alten-Buseck. Ausstellung von Duplikat-Arbeitsbüchern. Lehrwanderung der heff. Schulgeographen. Berbol von ösfentlichen Lustbarkeiten. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medi­zinischen Poliklinik finden nunmehr für die Besucher aus, den Land­gemeinden des Kreises Gießen jeden Monlagnachmittag von 45 Ahr statt.

Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärztlicher Behandlung find, bedürfen, einer Ueberweifung ihres Arztes an die Lungen- iürforgestelle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Gießen, den 5. April 1927.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

Betr.: Wie oben. .

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen, Inter­essenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Gießen, den 5. April 1927.

Kreisamt Gießen (Bezirksfürsorgestelle). I. V. Dr. Brau n.

B-e t r.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen Sie auf die Bestimmung des Art. 39 Absatz 1 Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungsblatt 1904, Seite 282). Es wird Ihnen im Einvernehmen mit dem Gemeinderat überlassen, eine Sperrzeit für die Tauben im Interesse der Feldbestellung anzuordnen.

Gießen, den 5. April 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Stamm.

Bekanntmachung. '

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In Alten-Buseck ist die Seuche erloschen. Die durch unsere Be­kanntmachung vom 22. März 1927 Amtsoerkündigungsblatt Nr. 22 vom 25. März 1927 ungeordneten Schutzmaßnahmen werden aus­gehoben und Alten-Buseck zum freien Gebiet erklärt. !

Gießen, den 6. April 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. S t a m m.

Betr.: Die Ausstellung von Duplikat-Arbeitsbüchern.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen bis spätestens 20. d. 211. Ihrem Bericht darüber entgegen, ob und gegebenenfalls wie viel Duplikat-Arbeitsbücher von Ihnen im Rechnungsjahr 1926 ausgestellt, sowie welche Reichsmarkbeträge dafür vereinnahmt worden find.

Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 6. April 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: W o l f.

Betr.: Lehrwanderung des Berbandes Hessischer Schulgeographen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten vom 30. März 1927 in Nr. 80 der Darmstädter Zeitung vorn S. April

1927 aufmerksam und empfehlen Ihnen, den Inhalt diefes Ausschreibens zur Kenntnis der Lehrkräfte zu bringen.

Gießen, den 7. April 1927.

Hessisches Kreisschulamt. 9.33.: Fischer.

Bekanntmachung.

Aus Grund der Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 10. März 1924 zu Nr. M. d. I. 7792 und 5. April 1924 zu Nr. M. d.I. 10 644 haben am Palmsonntag und am Karfreitag öffentliche Lustbar­keiten jeder Art (wie z. B. auch ernste Aufführungen im Theater, Vor­führungen in Lichtspielhäusern, Fußballwettspiele usw.) zu unterbleiben.

An den übrigen Tagen der Karwoche einschließlich Ostersonntag sind theatralische Vorführungen und Konzerte aller Art, einschließlich der Be­gleitmusik bei Lichtspielen, zulässig, wenn sie ernsten, belehrenden Inhalts und der Bedeutung und Weihe dieser Tage angepaßt sind.

Oeffentliche Tanzlustbarkeiten werden für diese Tage grundsätzlich nicht genehmigt.

Die für die Karwoche vorgesehenen Programme sind dem Polizeiamt zwecks Prüfung sofort, spätestens bis 8. April 1927, in doppelter Aus­fertigung einzureichen.

Gießen, den S.April 1927.

Hessisches Polizeiamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.

Diensknachrichken des kreisamkes.

In Münchholzhausen (Kreis Wetzlar) ist der Ausbruch der Schweinepest amtstierärztlich festgestellt worden.

In Rommelhausen (Kreis Büdingen) ist -die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In Bleichenbach (Kreis Büdingen) ist die Schafräude erloschen.

Die Maul- und Klauenseuche in Wißmar (Kreis Wetzlar) ist er­loschen.

Die Maul- und Klauenseuche in Bortshausen (Kreis Marburg) ist erloschen.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

1. Dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Ausrufe und mündliche Werbung zugunsten seiner Vereinszwecke bis 31. Dezember 1927, für das Gebiet, des Volksftaates Hessen:

2. dem Hessischen Landesverein vom Roten Kreuz und Alicefrauen- verein, Darmstadt, zur Beschaffung von Geldmitteln durch Haus- und Straßensammlungen für die Zeit vom 7. bis einschließlich 15. Juni d. I. zugunsten seiner Vereinszwecke, sowie zur Werbung neuer Mitglieder durch Werbeschreiben, Ausrufe und mündliche Werbung für das Gebiet des Volksstaates Hessen;

3. der Kreisleitung des 16. Kreises des Arbeitersamariterbundes e. 33., Offenbach a. M., zur Sammlung von Geldspenden durch Veranstaltung eines Landesblumentags am 21. und 22. Mai 1927 in den Orten des Volksstaates Hessen, an denen sich Kolonnen des Bundes befinden, zu­gunsten der Ausbildung der Kolonnenmitglieder und Ausrüstung der Kolonnen.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Geldlotterie des Katholischen Deutschen Frauenbundes in Hessen; Ver­triebsgebiet: Volksstaat Hessen, Vertriebszeit: 1. Mai bis 1. Dezember 1927.

Druck der Drühl'lchen Universitäts-Buck- und Steindruckerei. R. Lange. Giehen.