Ausgabe 
7.10.1927
 
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E s kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimint werben; auch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden.

Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nickt wählbar war. '

Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken .beeinflußt worden ist, es sei denn da st dadurch das Wahlergebnis sticht verändert, worden ist.

Gießen, den 1. Oktober 1927. !

Der Wahlleiter: Dr. Braun, Negierungsrat.

Muster 1. .

211 u ff e r

einer Bescheinigung für die Wahlen zur Angeflelllenverficherung

(818 der Wahlordnung für die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatz­männer in der Angestelltenversicherung vom 8. September 1927).

§ür...........(Vor- und Zuname), geboren am

..........wohnhaft in...... sind innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Wahltermine Beiträge mit reichsgesetzlicher Wirkung an die unterzeichnete Ersatzkasse der Anae- stelltenversicherung entrichet worden.

, den 19 . .

Stempel der Ersatzkasse.

( Unterschrift) "

Muster 2.

Muster

einer Bescheinigung für Arbeitgeber gemäß § 124 Abs. 1 des Angeflelllen- versicherungsgesehes.

(§18 der Wahlordnung d^r Vertrauensmänner und Ersatzmänner in der Angestelltenversicherung vom 8. September 1927.'

wird bescheinigt, baß ?£ regelmäßig mindestens einen (mehr als

aber nicht mehr als )

versicherte(n) Angestellte(n) nach dem Lngestelltenverficherungsgefetze beschäftigt.

den ...... 19 . .

(Stempel)

( Unterschrift der Gemeindebehörde)

r r Straßensperre.

Betr.: Straßensperre.

Wegen Vornahme von Wakzarbeiten wird die Provinzialstraße GießenLeihgestern"

in Gemarkung Gießen vom 10. Oktober 1927 auf die Dauer von 14 Tagen

für den Wagen- und Automobilverkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Großen-Linden.

Die ausgestellten Warnungstafeln find zu beachten.

Gießen, den 29. September 1927.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekannkmachung.

B e t r.: Mitgliederversammlung des Hessischen Schutzvereins für entlassene Gefangene. !

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des Hessischen Schutzvereins für entlassene Gefangene findet Samstag, den 22. Oktober 1927, nachmittags 2% Uhr, in Gießen im Sitzungsfaale des Regierungs­gebäudes, Landgraf-Philipp-Platz Nr. 3, statt.

Gießen, den 5. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Vetr.: Installationswesen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmeriestalionen des Kreises.

Wir verweisen auf unsere Bekanntmachung vom 13. September 1927, I i, ?/s?brkündigungsblatt Nr. 67 voM 20. September 1927, betreffend Jn- stallationswesen und machen darauf aufmerksam, daß diese Bekannt |

mochung auch für die Anlagen des Ueberlandwerkes Oberhessen Giiltig- teit hat.

Es darf also der Anschluß provisorischer elektrischer Anlagen an das Leitungsnetz des ileberlanüiverles Oberhessen ohne Genehmigung desselben n i eh t stattflnden. Fernerhin ist in jedem einzelnen Falle vorher die Genehmigung des Ueberlandwerkes Oberhessen in Friedberg einzuholen.

Gießen, den 4. Oktober 1927.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Steinheim (Kreis Gießen); hier: die Auflösung der Bollzugstommission.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß, nachdem das Feld­bereinigungsverfahren in, der Gemarkung Steinheim (Kreis Gießen) be­endigt und das Kassenwesen abgeschlossen ist, die Bollzugstommisswn auf Grund des Feldbereinigungsgesetzes vom 22. November 1923 durch Ent­schließung des hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abtei­lung für Ernährung und Landwirtschaft, Zu Nr. M. A. W. L. 12 028 vom 6. September 1927 aufgelöst worden ist.

Friedberg, den 9. September 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Lir. Andres.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lardenbach; hier: die Re­gulierung des Seenbachs.

In der Zeit vom 8. Oktober 1927 bis einschließlich 21. Oktober 1927 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lardenbach

der Plan für die Regulierung ves Seenvachs nebst Kostenanschlag

vom Juni 1927 und Komnnsstonsbeschluß Ziffer 6 vom 27. Ium 1927 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lardenbach fchrisltich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 1.Oktober 1927.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Ohly.

Bekanntmachung

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: Drainagen.

In der Zeit vom 10. Oktober 1927 bis einschl. 24. Oktober 1927 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter

die Projekte und der Kostenanschlag vom 31. August 1927 über Ausführung von Drainagen in den Fluren I, IV, V und VI, nebst Kommissionsbeschluß vom 26. September 1927

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Ossenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.

L a u t e r b a ch, den 4. Oktober 1927.

Der Hessische Feldbereinigungkommissar: Ohly.

Betr.: Die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 20. Oktober entgegen.

Zur Vereinfachung der Prüfung der Verzeichnisse wird empfohlen, . bei der Aufstellung Vordrucke zu benutzen, die bei Wilhelm Klee Nach­folger, Gießen, erhältlich sind.

Fehlbericht erforderlich.

Der angegebene Termin ist ^unbedingt einzuhalten.

Gießen, den 5. Oktober 1927.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Dienstnachrichken des Kreisarmes.

Karl G r o t e f e n b t, Karl Schon I., Georg Keller, Karl Herr­chen, Ph. Jakob Keck, Georg Hofmann I. von Lieh find als Feld- geschworene der Gemeinde Sich bestellt und verpflichtet morden

Der Ziehungstermin der Schwetzinger Schloßparklvtterie wurde auf den 1. Dezember 1927 verlegt.

Die dem Bund der Hessischen Leibgardisten in Darmstadt für das un­besetzte Gebiet des Volksstaates Hessen erteilte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden bei ehemaligen Angehörigen und Freunden des Regi­ments wurde bis zum 31. Dezember 1927 verlängert

Druck der Brühl'fchen Universitäts - Buch- und Steindruckerei, 21. Lange, Gießen.