Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion YSerhessen und für das Kreisamt Gießen
,7lr. 9 Erscheint Dienstag und Freitag.
8. Februar
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1927
Jnhalts-Aebersicht: Erbauung eines neuen Schlachthauses zu Aonnenroth.- Maul» und Klauenseuche in Gießen und Odenhausen.-Ausführung des Art. 20 des Volksfchulgefetzes. — Ferienordnung. — Feldbereinigung in Lindenstruth. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Gesuch des Hermann Rinker zu Nonnenroth um Erlaubnis zur Erbauung eines neuen Schlachthauses.
Hermann Rinker aus Nonnenroth beabsichtigt, auf seinem Grundstück Flur I Nr. 20 eine Schlachthausanlage zu errichten. Pläne und Beschreibungen liegen auf der Bürgermeisterei offen. Einwendungen gegen die neue Anlage sind binnen 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung an, bei der Bürgermeisterei (christlich oder mündlich zu Protokoll bei Meiüung des Ausschlusses vorzubringen.
Gießen, den 4. Februar 1927.
Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Wolff.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.
In Gießen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gehöft des Kohlenhändlers Klinkel, Bahnhofstraße 10, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil der Stadt Gießen.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsver- kllndigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen ©trafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des ©trGV. mit Gefängnis.
Gießen, den 8. Februar 1927.
Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Koehler.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Odenhausen.
Da die Maul- und Klauenseuche in Odenhausen nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der Sperrbezirk aus das Gehöft des L. Rabenau zu Odenhausen, Kirchgass« Nr. 1, beschränkt.
Der übrige Teil des Ortes wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 4. Februar 1927.
Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Koehler.
Betr.: Die Ausführung des Art.20 des Volksfchulgefetzes. -
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns bis fpäteftens zum 1. März die Namen der Schüler und Schülerinnen mitzuieilen, auf die der Art. 20 des Volksschulgesetzes Anwendung finden soll.
Fehlberichte sind nicht zu erstatten.
Gießen, den 4. Februar 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I. 33.: Fischer.
Betr.: Die Ferienordnung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.
Der Landesausschuß Hessen der deutschen Jugendverbände hat an mich die brirtgenbe Bitte gerichtet, den Unterricht an den hessischen Schulen am Freitag vor Pfingsten zu schließen, so baß ber Samstag vor bem ersten Feiertag schulfrei wirb. Er begrünbet biese Bitte u. a. damit, daß „säst alle großen Verbände ihre Vertreterversammlungen bzw. Jugendtagungen an den Pfingstfeiertcigen halten. Mit Rücksicht darauf, daß die überwiegende Zahl der Mitglieder dieser Vereinigungen im Berufsleben steht, müssen naturgemäß die Feiertage selbst als Verhandlungstage stn Anspruch genommen werden. Die Mitglieder aus preußischen Schulen können bequem zu den Tagungen reisen, da die preußische Ferienordnung allgemein den Schulschluh am Freitag vorsieht, die Vereinsangehörigen aus hessischen
Schulen sind durch den Schulschluß nach der fünften Unterrichtsstunde am Samstag entweder von dem Besuch solcher Tagungen ausgeschlossen, oder sie werden in den überlasteten Pfingstverkehr der Reichsbahn hine'm- gestoßen ober nach ermüdender Nachtfahrt ihrem Ziele zugeführt".
Ich ermächtige Sie daher, in allen Fällen, wo es sich um Beurlaubung einer größeren Anzahl von Schülern oder Schülerinnen zwecks Teilnahme an Veranstaltungen der obenerwähnten 2(rt handelt, den Unterricht schon am Freitag vor Pfingsten nach ber letzten Stunde zu schließen, unter ber Voraussetzung, daß ber dadurch ausfallende Schultag durch Kürzung an den Weihnachtsferien desselben Schuljahres wieder eingeholt wird. Die Einheitlichkeit ber Ferienordnung an demselben Schulort soll aber durch diese Maßahme nicht gestört werden.
Gießen, den 4. Februar 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.
Bekanntmachung,
Betr.: Feldbereinigung in ber Gemarkung Lindenstruth; hier: Kosten- ausschlag, insbesondere auf die „ an dem zugezogenen Teil der Gemarkung Reiskirchen beteiligten Grundeigentümer.
In der Zeit vom 9. Februar 1927 bis einschließlich 15. Februar 1927 " liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Reiskirchen
der Kommissionsbeschluß Ziffer 1 vom 10. Januar 1927 nebst dazu gefertigtem Kostenausschlag
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während ber Offenlegungszeit bei ber Bürgermeisterei Reiskirchen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, ben 3. Februar 1927.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar:
Ohly.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
In Diebach a.d.H. (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Wegen der Maul- und Klauenseuche in Vadenrod (Kreis Alsfeld) find Ort ■ und Gemarkung Storndorf zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.
In Nieder-Efchbach, Dortelweil, Klein-Karben und Nieder-Erlenbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In H a i n ch e n (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen; in Geiß-Nidda (Kreis Büdingen) ist sie erloschen.
In Düdelsheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen/
In der Gemeinde Eudorf (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In ber Gemeinde Storndorf (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenfeuche erloschen.
In der Gemeinde Brauer schwend (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Aus bem Beobachtungsgebiet wurden ausgeschieden die Orte und Gemarkungen Hergersdorf, Renzendorf, Ober-Sorg, Unter- Sorg und R a i n r o d.
Der Minister des Innern hat gestattet: Im Wege des Loseaustauschverfahrens: Sach- und Geldlotterie anläßlich des Mannheimer Mai- marktes 1927; Aertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin 10. 3J?ai 1927.
Der Minister des Innern hat dem Diakonissenhaus Elisabethenstift Darmstadt die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- sammlungen bis Ende Dezember 1927 für das Gebiet des Volksstaates Hessen erteilt.
Druck der Drühl'schen Universi tä t s . Du ch. und @t ei n brüderei, A Lange, Gießen


