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Betr.: Faselviehwesen: hier: -die (Sprunfjregifter.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stabt Liesten und die Bürgermeistereien der Canbgemeinbcn bcs Kreises.
Art. 14, Absatz 1 des Gesetzes, das Fnselmcsen betreffend, vom 20. August 1020, sind von den Faselhaltern durch Ihre Vermittlung Ausluge aus den Sprungregistern, nachdem die Richtigkeit von Ihnen beglaubigt ist, UNS für das abgelaufene Jahr bis spätestens den 31. Januar in Vorlage zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, das Erforderliche assbald zu veranlassen. Das für die Anfertigung der Auszüge zu benutzende Formular kann selbst angefertigt werden. Das Muster befindet sich auf der letzten «eite der amtlichen Handausgabe des Gesetzes, das Faselwesen betreffend.
Gießen, den 6.Januar 1927. .
Kreisamt Gießen. 3.25.: Dr. Braun.
B e tr..- Ueberspringen von Klassen in der Volksschule.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — vom 21.12.26 zu Nr. L. B. 40963 bin, das in Nr. 1 des Schulboten für Hessen, Seite 11, abgedruckt ist.
Wir bemerken dazu: ,
1. Beim Ueberspringen von Klassen in der Volksschule, namentlich in der Grundschule, kann es sich nur um Ausnahmefälle bei ganz besonderer Leistungsfähigkeit handeln, um Fälle, in denen das Verbleiben in der an |td) zuständigen Klasse ein pädagogisch nicht zu verantwortendes Hemmnis für die Entwicklung des Kindes bedeuten würde.
2. Wir empfehlen Ihnen, entsprechende Anträge spätestens 4 Wochen uor dem m Frage kommenden Termin vorzulegen. Ueber die gemachten Erfahrungen sehen wir Ihrem Bericht erstmalig zum 1. September 1928 entgegen. , s
Gießen, den 29. Dezember 1926. .
Hess. Kreisschulamt. 3.25.: Fischer.
Betr.: Schlußprüfung der Schulamtsanwärter. /- ' ■
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Schlußprüfungen für die Anwärter und Anwärterinnen des Volks- schuldienftes beginnen im Jahre 1927 am 14. Mürz und am 3. November.
Meldungen zu der ersten Prüfung sind uns alsbald mit den vorqe- ichr,ebenen Belegen und dem Eingabestempel (1,50 Reichsmark) vorzu-
Wegen der weiteren im Jahre 1927 abzuhaltenden Prüfungen (für Zeichenlehrer, Turnlehrer usw.) kann bei uns Auskunft eingeholt werden. Wir verweisen auch auf das 2lusschreibcn des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — vom 7. Dezember 1926 in Str. 291 'der Darmstadter Zeitung vom 13. Dezember 1926. - ,
Gießen, den 3.Januar 1927.
Hessisches Kreisschulamt. J.B.: Fischer.
Betr.: Oberhessisches Heimatbuch.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen Sic auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — «anbesatnt für das Bildungswesen — vom 29. Dezember 1926 zu Nr. 1.. 23.41 777 m Nr. 305 der Darmstädter Zeitung vom 30. Dezember 1926 aufmerksam. 0
®as Buch eignet sich besonders auch für die heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaften.
Gießen, den 3. Januar 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I. B.: Fischer.
Dienstnachrkchten dos Kreisamtes.
In Brauers ch w e nd (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Vadenrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. ’
In D a ne r n he im und Bleichenbach (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. a '
Die Maul- und Klauenseuche auf Hofgut Sickendorf (Kreis Lauterbach) ist erloschen. '
In der Gemeinde U e l I e r s h a u s e n (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. '
Die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Roth und Gisselbe r g (Kreis Marburg) ist erloschen.
erlöst!^ maMt= Unb Klauenseuche in Fronhausen (Kreis Marburg) ist erlösche n^""^ lmb Klauenseuche in Dreihausen (Kreis Marburg) ist
Der Minister des Innern hat gestattet:
Im Wege des Loseaustauschverfahrens: Geldlotterie des Charitas- verbandes Freiburg zugimftrn der Ktcintinderfürsorqe: «ertriebsqebict- Hessen, Vertriebszeit: 15. Dezember 1926 bis 30. Juni 1927
Druck der Brüh l'sch en An i v erf i t ä ts - B uch- und Steindruckerei, \K. Lange, Gießen


