Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Nr. 1 Erscheint Dienstag und Freitag. 7. ZaNttür Nur durch die Post zu beziehens 1977
Jnhatrs»Ae0erstwt: VoUsbegehren aus Amlchung des 3. Hessischen Landtags. — Anschlußgleis für die Basaitwerte Launspach L Co. in Ettings- Hausen. - Kreisstraßenfperre— Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg. — Anfälle auf Bahnübergängen. — Blaut- und Klauenseuche in Reiskirchen- — Benutzung der'Leichen von Gefangenen zu wissenschaftlichen Zwecken. — Ansteckender Scheidetatarrh des Rindviehs. — Die Sprungregister. - Aeberspringen der Klaffen in der Volksschule. — Schlußprufung der Schulamtsanwärler. - Ober- hessisches Heimalbuch. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung,
betr. Volksbegehren auf Auflösung des 3. Hessischen Landtags.
Der Landesabstimmungsausschuß hat in feiner heutigen Sitzung das endgültige Ergebnis der Volksabstimmung vom S. Dezember 1926 über das Volksbegehren auf Auflösung des 3. HessisckM Landtags wie folgt festgestellt:
Es find im ganzen Land abgegeben worden:
202 326 gültige Ja-Stimmen,
219 845 gültige Nein-Stimmen.
Das Volksbegehren auf Auflösung des 3. Hessischen Landtags ist somit abgelehnt.
Darmstadt, den 24. Dezember 1926.
Der Landesabstimmungsleiter. ‘ >
gez.: Borne mann, Ministerialrat.
Bekanntntachnng.
Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs eines Anschlußgleises für die Basaltwerke Launspach & Co. in Ettingshausen an die Butzbach—Licher Eisenbahn. ,
Die Basaltwerke Launspach & Co. zu Ettingshausen haben den Antrag gestellt, ihnen ein Anschlußgleis auf dem Bahnhof Ettingshausen der Strecke Butzbach—Lich—Grünberg zu erbauen. Der Plan nebst Anlagen liegt acht Tage vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an auf der Bürgermeisterei Ettingshausen zur Einsicht der Interessenten offen. Die Interessenten werden hierdurch aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen den Plan schriftlich während der Ossenlegungsfrist bei dem unterzeichneten Kreisamt bei Meidung des Ausschlusses in diesem Verfahren vorzubringen.
Gießen, den 3. Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Kanalisation Daubringen. I
Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten in Daubringen wird die Kreisstraßendurchsahrt Gießen—Mainzlar vom Ortseingang bis zur Waldstraße und die Abzweigung nach Alten-Vuseck vom 9. d. Mts. ab bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Automobilverkehr gesperrt. Der Durchgangsverkehr von Mainzlar nach Gießen oder Alten- Buseck ist über Lollar oder umgekehrt zu leiten.
Gießen, den 4.Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg.
Nachstehende vom Herrn Minister des Innern genehmigte Ortssatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn- Steinberg wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 4. Januar 1927.
Hess. Kreisamt. I. V.: Dr. Heß.
Ortssatzung r,
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Watzenborn-Steinberg.
Auf Grund der Artikel 15 und 192 LEO. und bes Artikels 3, §§ 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (R.G.Bl. I S. 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 3. Dez.1926 nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 28. Dez. 1926 zu Nr. M. d. 1.45 749 für die Gemeinde Watzenborn- Steinberg folgende Ortssatzung erlassen:
8 1.
• Der § 20 Abs. 2 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (R. G. Bl. I. S. 262) gilt für die Gemeinde Watzenborn-Steinberg in folgender Fassung:
Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs- f lache:
a) Für Tanzbelustigungen 10.— RM.
(einschließlich Kirchweih und Nachkirchweihen)
b) Für Maskenbälle und Kostümfeste 20.— „
c) Für größere Vereinsfeste im Freien 20.— „
d) alle sonstigen unter § 20, Abs. 1 genannten
Veranstaltungen 10.—
§ 2.
Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Verkündigung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Watzenborn-Steinberg, den 3. Dezember 1926.
Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg.
Schäfer.
Bekanntnlachnng.
Betr.: Unfälle auf Bahnübergängen.
Nach den eingegangenen Meldungen haben im Jahre 1925 die Unfälle an bewachten und insbesondere an unbewachten Bahnübergängen zugenommen. Hauptsächlich sind die Unfälle aus Fahrlässigkeit von Kraftwagen- und Kraftradfahrern oder von Fuhrwerkslenkern zurückzuführen.
Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu verringern, weisen wir die Bevölkerung auf die besonderen Gefahren hin, die beim Ueberfchreiten und Ueberfahren von unbewachten Bahnübergängen und Bahngleisen, insbesondere auch bei den Straßenbahnen durch Unaufmerksamkeit der Beteiligten entstehen.
Gießen, den 6. Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
An das polizeiamk Giefzen und die Orkspolizeibehörden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung machen wir Sie auf aufmerksam Surc^*ü^run9 üer bestehenden Polizeioorschristen besonders
Gießen, den 4.Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
B e t r.; Maul- und Klauenseuche in Reiskirchen.
Da die Seuche in Reiskirchen zum Stillstand gekommen ist, werden die Gemeinden Burkhardsfelden und Lindenstruth aus dem Beobachtunas- gebiet ausgeschieden.
Reiskirchen bleibt nach wie vor Sperrgebiet.
Gießen, den 6. Januar 1927.
_______________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Setr.: Benutzung der Leichen von Gefangenen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesunioersiiät.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamk Gießen.
Bis 1. Februar ü. I. wollen Sie uns berichten, ob im verflossenen Jahr Leichen an das anatomische Institut abgeliefert wurden. Ferner wollen Sie sich darüber äußern, ob im verflossenen Jahr Fälle vorgekommen sind, in denen Leichen an die Anatomie nicht abqeliefert wurden, obwohl nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Ablieferung hatte erfolgen müssen.
. ,roir bis 1. Februar d. I. nicht im Besitze eines Berichtes sind, wird Fehlanzeige angenommen.
Gießen, den 6. Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Verordnung.
Betr.: Maßregeln zur Unterdrückung des ansteckenden Scheidekatarrhs des Rindviehs.
Die von uns erlassene Verordnung vom 11. April 1913 wird mit Ge- Ä01"’9 ®inif‘ers des Innern vorn 17. Dezember 1926 zu Nr. Ak. d. I. II 13872 hiermit aufgehoben.
Gießen, den 6. Januar 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.


