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Im Verkehr zwischen Goethestraße -und Löweng-ass« (und umgekehrt) darf der Seltersweg gekreuzt werden.
§ 2.
Die Bestimmung in § 1 findet keine Anwendung -auf -die Wagen der Polizei, der Straßenbahn, -der Feuerwehr, -des Krankentransportdienstes, der städtischen Straßen-reinig-ung -rind der Müllabfuhr, -aus Kinderwagen im-d Krankenfahrstühle, sofern sie ihrer eigentlichen Bestimmung dienen, auf Wagen der Reichspost nn-d der Tel-egraphenverwa-ltrm-g, mit der Mah- gave, daß schwere Paketwagen nur in der in § 1 vor-geschrie-b-enen Richtung fahren dürfen.
- § 3.
-Kraftfahrzeuge jeder Art dürfen im -Seltersweg sich nicht -überholen.
§ 4.
Das Radfahren auf der Mü-usburg ist verboten.
8 5.
Das Radfahren auf dem Marktplatz ist -verboten, ausgenommen zrvi- [d)en Kirchenplatz -und Schulstrahe. • i ,
§ 6.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen höhere -Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast im Rahmen des § 366, Ziffer 10, R. St. G. B. bzw. des § 21 des genannten Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bzw. des § 44 der genannten Verordnung über Kraftfa-hrzeugverkehr bestraft.
8 7.
Diese Verordnung tritt mit -dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 1. August 1927.
Hessisches Polizeiamt. I. E.: Schmidt.
Bekanntmachung.
B-e t r.: -Feldbereinigung Großen-Linden; hier: Wegfall des Weges Nr. 207 a.
In -der Zeit vom 10. August bis einschließlich 16. August 1927 liegt auf -dem Amtszimmer -der Hessischen Bürgermeisterei Großen-Linden-
Ab-schrift -des Komnüssionsbeschlusses vom 13.Juli 1927, Ziffer 3 und Planpause ' -
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung -des Ausschlusses während der Off-enlegungszeit -daselbst schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.
F f/i e -d -b -e r g , -den 28. Juli 1927.
Der Hessische Fel-dbereinigungskominissar:
Dr. Andres, Reg-ierungsrat.
Diensknachrichken des kreisamkes.
Fräulein Marie Weisel wurde als Hebamme für die Genieinde Birklar bestellt und verpflichtet.
Frau Margarete Müller wurde als Hebamme für die Gemeinde Alten-Buseck bestellt und verpflichtet.
«ruck der Brüül'ichen Universitäts-Buck- und Steindruckerei, A. Lauge, Gießen.


