Ausgabe 
5.8.1927
 
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Amtsverkündigmigsblaii

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisanrt Gießen

Nr. 58 Erscheint Dienstag und Freitag. 5. ÄUssUfI Nur durch die Post zu beziehen. 1927

Strahenwerren. '-Voranschlag des Kreises Gießen. - Unfälle auf Bahnübergängen. - Lungenseuche in Lich. - Schreibweise des WortesWaage . ^rerer des Dersassungstages 1927. Maßnahmen zur Petehrsregelung in der inneren Stadt. Feldbereinigung Großen-Linden. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung. - ,

Vetr.: Straßensperre. '

Wegen Vornahme von Kleinpflasteravbeiten wird die Prooinzialstraße Gießen Rodhei rn"

vom Abzweig der Harütallee bis Landesgrenze für den Wagen- und Automobilverkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt von Gießen über Krofdorf.

Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 27. Juli 1927.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betr.: Straßensperre.

Wegen Vornahme von Brückenbauarbeiten wird die Provinzialstraße Rockenberg Griebe l"

vom 8. August 1927 auf acht Wochen für den Wagen- und Automobil­verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über MünzenbergOber-Hörgern.

Die aufgestellten Warnungstafefn sind zu beachtens

Gießen, den 29. Juli 1927.

Hess. Provinzialdirektion, Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Voranschlag des Kreises Gießen für Rj. 1927.

Gemäß Art. 40 Abs. 1 der Kreis- und Provinzialordnung wird der vorn Kreistag unterm 9. d. M. festgestellte Voranschlag des Kreises Gießen für bas Rechnungsjahr 1927 veröffentlicht. ' ,

Gießen, den 27. Juli 1927.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Voranschlag des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1927.

Einnahme

1927

Ausgabe

1927

SUt

1. Abteilung.

SUI

_

____-

Für den Betrieb.

1. Rechnungsrest . .'......

_

___

3. Kriegsleistunge».......

2

5. Beihilfen an Veteranen ....

2

4 223

6. Allgemeine Verwaltung . . ..

57 816

7. Kreisstrahen.........

200

8. Unterricht, Wissenschaft und Kunst

3 190

5 000

9. Gesundheitspolizeiliche Zwecke . .

7 000

2318

10. Landwirtschaft, Gewerbe u. Verkehr

18 770

264 431

11. Soziale Fürsorge.......

451 130

4725

12. Oeffentlicher Arbeitsnachweis für

26 900

3 030

_

das nördliche Oberhessen ....

13. Kapitalzinsen........

T

14. Aufzunehmende u. zurückzuzahlende

_

Kapitalien.......'. .

15. Auszuleihende Kapitalien....

16. Uneinbringliche Posten u. Nachlässe

500

2000

17. Ausgleichsfonds.......

\

18. Reservefonds........

16 086

81 165

19. Anteile an Reichssteuern ....

1800

20. Sonstige Kreissteuern.....

270 568

21. Kreisumlagen........

58 068

22. Provinzialumlagen......

639 462

...... Summe ......

639 462

568

2. Abteilung.

Für das Vermögen:

23. Wohnbaufonds........

568

_

1 775

24. Konto Konimunalverband

1 775

4 602

25. Kapitalien und Erneuerungsfonds

4 602

6 945

6 945

Bekanntmachung,

Betr.: Unfälle auf Bahnübergängen.

Nach «den eingegangenen Meldungen haben im Jahre 1926 die Un­fälle an bewachten und insbesondere an unbewachten Bahnübergängen

zugenommen. Hauptsächlich sind die Unfälle auf Fahrlässigkeit von Kraftwagen-- und Kraftradfahrern oder von Fuhrwerkslenkern zurück­zuführen.

Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu ver­ringern, weisen wir die Bevölkerung auf die besonderen Gefahren hin, die beim Ueberschreiten und Ueberfahren von unbewachten Bahnüber­gängen und Bahngleise», insbesondere auch bei den Straßenbahnen, durch Unaufmerksamkeit der Beteiligten entstehe»-.

Gieße n, den 1. August 1927.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Brau n.

An das polizeiamt Gießen und die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung machen wir Sie auf die scharfe Durchführung der bestehenden Polizei-Vorschriften besonders aufmerksam.

Gießen, den 1. August 1927.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. 23 r nun.

Bekanntmachung

Betr.: Lungenseuche in Lich.

Das auf Grund des § 194, Ziffer 1 a gebildete Beobachtungsgebiet in Lich wird ausgehoben bis auf das Gehöft des fi. Fr. Fischer II. ju Lich, welches im Beobachtungsgebiet bis auf weiteres verbleibt.

Gießen, den 2. August 1927.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Brau n.

Betr.: Schreibweise des Wortes ,,Waage".

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Staatspräsident Landesamt für das Bildungswesen hat im Anschluß an das Vorgehen der Reichsbehörde» bestimmt, daß in den Schulen in Zukunft folgende Schreibweise gelehrt wird:

Waage = Werkzeug für Gewichtsbestimmung Wagen = Fahrzeug.

Gieße», de» 30. Juli 1927.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fische r.

Betr.: Feier des Verfassungstages 1927.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Staatspräsident Landesamt für das Bildungswesen hat verfügt:

Die Bestimmung in dem Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 11. Juli zu Nr. St.M. I. 8362:

Wenn von den örtlichen Instanzen die Verfassungsfeier auf de» dem 11. August vorausgehenden oder ihm folgende» Sonntag verein­bart wird, haben die öffentliche» Gebäude außer am 11. August auch an diesem Sonntage in der oben vorgeschriebenen Weise z» flaggen

gilt sinngemäß auch für Schulfeiern, die vor oder nach dem 11. August ab­gehalten werde».

Gte ß e», den 3. August 1927.

Hess. Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.

Bekanntmachung

Betr.: Maßnahmen zur Verkehrsregelung in iber inneren Stadt; hier: Polizeiverorbnung.

Auf Grund des § 21 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahr­zeugen vom 3. Mai 1909 in der Fassung vom 21. Juli 1923, der §§ 23, 42, 44 der Verordnung über Kräftfnhrzeugverkehr vom 5. Dezember 1925 in der Fassung -der Verordnung vom 28. Juli 1926, § 366, Ziffer 10, RStGB., Art. 129 b, Abs. 2, Ziffer 1 des Gesetzes, die Städteordnung betreffend, vom 8. Juli 1911/15. April 1919, des Artikels 3, Absatz 1, des Gesetzes vom 14. Juli 1921, die Ortspolizei betreffend, wird nach An­hörung der Stadtverordnetenversammlung unb mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 25. Juli 1927 zu Nr. M. b. I. 26 377 für die Provinzialha-upistabt Gießen uerorbnet:

§ 1.

Sämtlicher Fährverkehr (mit Kraftfahrzeugen jebcr Art, sonstigen Fahrzeuge» jeder Art, einschließlich Fahrräder», Handwagen) durch ben Seltersweg barf nur in ber Richtung KreuzplatzFrankfurter Straße erfolgen. Auch Fahrräder, die -geführt werbe», fallen hierunter.

Die rechte Straßenseite ist hierbei ein-zuhalten.