Amtsverkündigmigsblaii
für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisanrt Gießen
Nr. 58 Erscheint Dienstag und Freitag. 5. ÄUssUfI Nur durch die Post zu beziehen. 1927
Strahenwerren. '-Voranschlag des Kreises Gießen. - Unfälle auf Bahnübergängen. - Lungenseuche in Lich. - Schreibweise des Wortes „Waage . ^rerer des Dersassungstages 1927. — Maßnahmen zur Petehrsregelung in der inneren Stadt. — Feldbereinigung Großen-Linden. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung. - ,
Vetr.: Straßensperre. '
Wegen Vornahme von Kleinpflasteravbeiten wird die Prooinzialstraße „Gießen — Rodhei rn"
vom Abzweig der Harütallee bis Landesgrenze für den Wagen- und Automobilverkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt von Gießen über Krofdorf.
Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 27. Juli 1927.
Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre.
Wegen Vornahme von Brückenbauarbeiten wird die Provinzialstraße „Rockenberg — Griebe l"
vom 8. August 1927 auf acht Wochen für den Wagen- und Automobilverkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Münzenberg—Ober-Hörgern.
Die aufgestellten Warnungstafefn sind zu beachtens
Gießen, den 29. Juli 1927.
Hess. Provinzialdirektion, Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Voranschlag des Kreises Gießen für Rj. 1927.
Gemäß Art. 40 Abs. 1 der Kreis- und Provinzialordnung wird der vorn Kreistag unterm 9. d. M. festgestellte Voranschlag des Kreises Gießen für bas Rechnungsjahr 1927 veröffentlicht. ' ,
Gießen, den 27. Juli 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Voranschlag des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1927.
Einnahme
1927
Ausgabe
1927
SUt
1. Abteilung.
SUI
_
____-
Für den Betrieb.
1. Rechnungsrest . .'......
_
___
—
—
3. Kriegsleistunge».......
—
—
2
—
5. Beihilfen an Veteranen ....
2
—
4 223
—
6. Allgemeine Verwaltung . . . ■.
57 816
—
—
—
7. Kreisstrahen.........
—
—
200
—
8. Unterricht, Wissenschaft und Kunst
3 190
—
5 000
—
9. Gesundheitspolizeiliche Zwecke . .
7 000
—
2318
—
10. Landwirtschaft, Gewerbe u. Verkehr
18 770
—
264 431
—
11. Soziale Fürsorge.......
451 130
—
4725
—
12. Oeffentlicher Arbeitsnachweis für
26 900
—
3 030
_
das nördliche Oberhessen ....
13. Kapitalzinsen........
T
—
—
—
14. Aufzunehmende u. zurückzuzahlende
—
_
—
Kapitalien.......'. .
15. Auszuleihende Kapitalien....
—
—
—
—
16. Uneinbringliche Posten u. Nachlässe
500
—
2000
—
17. Ausgleichsfonds.......
—
—
\ —
—
18. Reservefonds........
16 086
—
81 165
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19. Anteile an Reichssteuern ....
—
—
1800
—
20. Sonstige Kreissteuern.....
—
—
270 568
—
21. Kreisumlagen........
58 068
—
—
—
22. Provinzialumlagen......
—
—
639 462
—
...... Summe ......
639 462
—
568
2. Abteilung.
Für das Vermögen:
23. Wohnbaufonds........
568
_
1 775
—
24. Konto Konimunalverband
1 775
—
4 602
—
25. Kapitalien und Erneuerungsfonds
4 602
—
6 945
—
6 945
—
Bekanntmachung,
Betr.: Unfälle auf Bahnübergängen.
Nach «den eingegangenen Meldungen haben im Jahre 1926 die Unfälle an bewachten und insbesondere an unbewachten Bahnübergängen
zugenommen. Hauptsächlich sind die Unfälle auf Fahrlässigkeit von Kraftwagen-- und Kraftradfahrern oder von Fuhrwerkslenkern zurückzuführen.
Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu verringern, weisen wir die Bevölkerung auf die besonderen Gefahren hin, die beim Ueberschreiten und Ueberfahren von unbewachten Bahnübergängen und Bahngleise», insbesondere auch bei den Straßenbahnen, durch Unaufmerksamkeit der Beteiligten entstehe»-.
Gieße n, den 1. August 1927.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Brau n.
An das polizeiamt Gießen und die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung machen wir Sie auf die scharfe Durchführung der bestehenden Polizei-Vorschriften besonders aufmerksam.
Gießen, den 1. August 1927.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. 23 r nun.
Bekanntmachung
Betr.: Lungenseuche in Lich.
Das auf Grund des § 194, Ziffer 1 a gebildete Beobachtungsgebiet in Lich wird ausgehoben bis auf das Gehöft des fi. Fr. Fischer II. ju Lich, welches im Beobachtungsgebiet bis auf weiteres verbleibt.
Gießen, den 2. August 1927.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Brau n.
Betr.: Schreibweise des Wortes ,,Waage".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Staatspräsident — Landesamt für das Bildungswesen — hat im Anschluß an das Vorgehen der Reichsbehörde» bestimmt, daß in den Schulen in Zukunft folgende Schreibweise gelehrt wird:
Waage = Werkzeug für Gewichtsbestimmung Wagen = Fahrzeug.
Gieße», de» 30. Juli 1927.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fische r.
Betr.: Feier des Verfassungstages 1927.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Staatspräsident — Landesamt für das Bildungswesen — hat verfügt:
Die Bestimmung in dem Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 11. Juli zu Nr. St.M. I. 8362:
Wenn von den örtlichen Instanzen die Verfassungsfeier auf de» dem 11. August vorausgehenden oder ihm folgende» Sonntag vereinbart wird, haben die öffentliche» Gebäude — außer am 11. August — auch an diesem Sonntage in der oben vorgeschriebenen Weise z» flaggen
gilt sinngemäß auch für Schulfeiern, die vor oder nach dem 11. August abgehalten werde».
Gte ß e», den 3. August 1927.
Hess. Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.
Bekanntmachung
Betr.: Maßnahmen zur Verkehrsregelung in iber inneren Stadt; hier: Polizeiverorbnung.
Auf Grund des § 21 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 in der Fassung vom 21. Juli 1923, der §§ 23, 42, 44 der Verordnung über Kräftfnhrzeugverkehr vom 5. Dezember 1925 in der Fassung -der Verordnung vom 28. Juli 1926, § 366, Ziffer 10, RStGB., Art. 129 b, Abs. 2, Ziffer 1 des Gesetzes, die Städteordnung betreffend, vom 8. Juli 1911/15. April 1919, des Artikels 3, Absatz 1, des Gesetzes vom 14. Juli 1921, die Ortspolizei betreffend, wird nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung unb mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 25. Juli 1927 zu Nr. M. b. I. 26 377 für die Provinzialha-upistabt Gießen uerorbnet:
§ 1.
Sämtlicher Fährverkehr (mit Kraftfahrzeugen jebcr Art, sonstigen Fahrzeuge» jeder Art, einschließlich Fahrräder», Handwagen) durch ben Seltersweg barf nur in ber Richtung Kreuzplatz—Frankfurter Straße erfolgen. Auch Fahrräder, die -geführt werbe», fallen hierunter.
Die rechte Straßenseite ist hierbei ein-zuhalten.


